deckt das meine Privathaftpflicht ab ??

hallo leutz,

stehe gerade vor folgendem Problem (bisher) theoretischer Natur:

Wenn ich den Wagen eines Freundes (Phaeton V10 5,0 TDI…) fahre, und einen (selbstverschuldeten) Unfall habe, greift die Vollkasko (ohne SB) des Wagens… gehen wir nun davon aus, dass er im Anschluß in der Versicherung hochgestuft wird… natürlich müsste ich die Erhöhung (mal angenommen 300 Eus) meinem Kollegen erstatten… klare Sache !

kann ich diese Differenz (also die erwähnten z.B. 300 Eus) bei meiner Privathaftpflicht erstattungsfähig geltend machen, da ich ja einen Fehler gemacht habe, und so jemand anderes einen Nachteil / Schaden davon hatte ???

und bitte keine Posts von wegen "Boah… is der doof… " oder so, ich meine die Frage ernst, und wenn mir jemand antwortet: „Geht nicht, weil…“ bin ich glücklich !

Greetz

tabularaser

Also ich habe mir die Frage auch schon gestellt, zum Beipiel auch bei einem Mietwagen oder dem Wagen meiner Freundin.

Jedoch ist es nach meinem Kenntnissstand so, dass Schäden im Zusammenhang mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sind.

http://www.bundderversicherten.de/bdv/Versicherungsarten/Haftpflicht/HPVALLBedingungen.pdf

Suchbegriff: Kraft

Also ich hatte so ein Problem mit meinem Kumpel und da hat die Versicherung abgewunken und er musste die Kohle bezahlen. Meiner Meinung nach ne Riesensauerei den dafür habe ich ja eine Haftpflicht aber was willste machen???

ob eine unfallversicherung so etwas decken würde? müsste man mal in den vertragsbedingungen nachsehen…

Hallo, ne Unfallversicherung hat nix mit Schäden dritter zu tun im Bezug auf Materialschäden. Diese zahlt deine eigenen persönlichen Schaden und das nur bei Gesundheit !

Link: Unfallversicherung – Wikipedia

cu thomas

Ich denke du musst ihm nicht mal die 300 eus erstatten…



Ist das nicht so, das beim Leihen du selbst dafür haftest und die prv.Haftpfl. nicht haftet?

So hatte mir das mein Vertreter erklärt.

Wenn du jeddoch aufgefordert wirst, von deinem Bekanntne, zu fahren, warum auch immer (krankheit etc), dann kannst du aus gutmütigkeit, freundlichkeit, einsicht, etc deine Haftpflicht für nutzen.

Ebenfalls wenn man dich drum bittet beim Umzug zu helfen, und dir geht dabei was zu bruch, haftbar bist du dafür nicht, ebenfalls nur „liebenswert“ wenn du deine Haftpflicht zahlen lässt.

ich denke, das versteht sich von selbst, dass wenn ich seine Karre zerbeule, im daraus einen Unfallwagem machen,
ich auch gefälligst (wenigstens) das erstatte, was ihm noch an zusätzlichen kosten entsteht !!! immerhin hab ich ihn um den Wagen gebeten…

+ Dieser Beitrag wurde von tabularaser am 26.02.2007 bearbeitet

Wie in einem anderen Thread beschrieben, hat meine Freundin vor kurzem meine Heckstoßstange geliefert.
Auf Nachfrage haben wir herausgefunden, dass ihre Haftpflicht nichts zahlt, da sie eine berechtigte Fahrerin ist und daher die Autoversicherung zahlen muss! Wäre sie nicht dazu berechtigt (also zu jung, kein Führerschein,…) würde die Haftpflicht zahlen, aber sie würde natürlich Ärger mit anderen Institutionen des Rechtsstaates bekommen :vertrag:
Aber da ich Vollkasko mit 300€ SB habe, lohnt sich diese wegen der Prämienerhöhung auch nicht…

Boah, bist DU doooof :slight_smile:

spässle

Also den Schaden trägt keine Haftpflichtversicherung.

Auch der Schaden eines unberechtigten Fahrers deckt keine Versicherung, denn der Fahrzeughalter ist angewiesen, den Schlüssel so zu verstauen, dass kein Dritter an diesen gelangen kann. Kumpel hatte vor einigen Monaten genau dieses Problem. Nun darf er den Schaden selbst zahlen.

Also, wer sich ein Auto ausleiht, sollte sich immer bewusst sein, was das für Konsequenzen im Schadensfall hat.

Mozart hat recht (nicht mit dem Boah …)
In allen mir bekannten Haftpflichtversicherungen sind Kraftfahrzeugschäden wie du sie beschreibst einfach ausgeschlossen => keine Leistung von der Versicherung!

Ob du ausser moralisch auch rechtlich verpflichtet bist den über die Vollkasko hinausgehenden Schaden (SB & Hochstufung) zu zahlen, da sind sich selbst die Richter nicht einig. Gibt Urteile in beide Richtungen, die immer von den genauen Umständen ausgehen. Z.B. hast du den Wagen erbeten => zahlen; bist du gefragt worden zu fahren => Pech für den Eigner.

LG

Natürlich gibt es auch eine rechtliche Verpflichtung, wenn du jemanden schädigst, ist dieser so zu stellen wie zuvor. D.h. die ihm entstehenden Kosten hast du zu tragen.

Oder sehen das die Juristen unter euch anders?

Ich bin auch kein Experte aber mal angenommen du hast eine Privathaftpflichtversicherung (nicht die spezielle Autohaftpflicht).

Tritt die dann nicht für Schäden ein, die ich einer anderen Person zufüge. In diesem Fall ein finanzieller Schaden für den Freund - und wenn er wollte könnte er mich haftbar machen!?!

Haben wir mal nen Versicherungsfritzen hier?