Das Schild "gegenüber der Garage freihalten" Rechtsfrage

Hallo,

ich würde gerne mal ein paar Meinungen hören.
Ein Nachbar von gegenüber hat an seiner Garage ein solches besagtes Schild stehen.
Blöd nur, dass meine Garage direkt gegenüber seiner ist.

Es handelt sich um eine 30iger Zone mit einer normal breiten Fahrbahn. Also 2 Autos passen nebeneinander ohne Probleme vorbei + es noch Platz zum Bürgersteig und zwischen den Autos.

Der etwas beschränkte Renter-Nachbar hat mit seiner C-Klasse "Probleme" wenn ich vor meiner Garage parke. Er kommt jetzt nicht mehr in einem Zug in die Garage, sondern braucht 2. :hammer:

Gestern Abend hat mit der Renter um 02:00 Uhr aus dem Bett gehupt!!! Ich wollte ihn fast :watis:

Wie seht ihr die Sache? Bzw. wasd für einen rechtlichen Hintergrund hat so ein schei** Schild. Gibt es ja in jedem Baumarkt…

Grüßle

nein darf er nicht.

Meine Mutter ist mal gegen ein gegenüberliegendes Auto gefahren, die gleiche Aussage hat sie auch versucht das da kein Platz wäre zum ausfahren.
Polizei gab meiner Mutter nicht recht, sondern der geschädigten.

Aber wenn bei dir abgesenkter Bordstein ist, darfst du auch nicht vor deiner Garage parken.

Achja, die Schilder haben ein dreck zu bedeuten. Es muss immer abgesenkter Bordstein sein (Feuerwehreinfahrt, Parkplatz ect.). Die Schilder dienen nur nochmal auf Sinn hin bzw. wichtigkeit.

Das stimmt so pauschal nicht.

Zitat aus einem Rechtsforum:
"… Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.

Andererseits verbietet § 12 StVO das Parken vor einer Bordsteinabsenkung; da dies dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern dient, ergibt sich das
Problem, ob der Berechtigte dann nicht vor seiner eigenen Zufahrt parken darf, wenn diese mit einer Bordsteinabsenkung versehen ist.

Hentschel (NJW 1992, 2062; StrVerkR, 38. Aufl. 2005, Rd.-Nr. 57 a zu § 12 StVO) sieht in diesem Fall auch bei dem Berechtigten einen Verstoß gegen 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO, ist aber der Auffassung, dass in solchen Fällen weitgehend von einer Verfahrenseinstellung gem. § 47 OWiG Gebrauch zu machen sei.

Bouska (DAR 1992, 281) ist der Auffassung, dass in diesem Fall kein Verstoß vorliegt; die mit Wirkung zum 20.10.1991 neu eingeführte Bordsteinabsenkungsregelung kommentiert er wie folgt:

"Die zu § 12 Abs. 3 Nr. § StVO von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über "privilegiertes" Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten (...) gelten in den genannten Fällen, aber auch in Bezug auf die neue Regelung." 

Handelt es sich bei der Zufahrt gleichzeitig um eine Feuerwehrzufahrt, gilt das allgemeine Parkverbot auch für den am Grundstück Berechtigten… "
Zitat Ende

Kurz und Kapp. Ob du vor deiner eigenen Grundstückszufahrt parken darfts (abgesenkter Bordstein) ist im Gesetz nicht geregelt ;-).

Ist der Bordstein komplett abgesenkt (mehr als 5 Meter) darfst du da Parken.

Und wie mein Vorredner schon sagt, das Schild hat nichts zu bedeuten. Du kannst dir ja auch jegweilige Schilder an die Garage hängen und es muss sich niemand dran halten.

Hm,

das Schild hat er ja sicher selber angebracht…würde ich als Bitte verstehen. Ist sicher eher ein Zeichen seiner Unbeholfenheit und müsste er in 2 Zügen einparken stresst ihn das wahrscheinlich so sehr, dass er dann "dichtmacht" und entnervt "auf sein Recht pocht". Anders kann man das schwachsinnige nächtliche Raushupen eh nicht verstehen… Altersstarrsin wie mir scheint.

Aber, auch wenn Du wie meine Vorredner festgestellt haben durchaus da parken dürftest würde ich mir das dort parken sparen, wenn Dir deine (Nacht)Ruhe etwas bedeutet.

Zumal, Du hast ja eine Garage, warum also mal über Nacht davor stehen bleiben??

Okay, das hat mir schonmal geholfen. Hier in der Gegend ist es mir Parkplätzen sehr rar. In der Garage stehen 3 Motorräder. Leider habe ich sonst kienen Platz und wenn ich nicht vor der eigenen Garage parken kann, muss ich meist 1km laufen um in irgendeiner Sackgasse zu parken. Das nervt tierisch und wurde auch schon von der Gemeinde aufgefasst. Bis sich da aber was tut vergehen Jahre…und jetzt kommt halt der Renter noch mit dem Schild dazu. Die nächtliche Ruhe stört mich nicht…der kann gerne Hupen. Da gibt es dann andere in derr Nachbarschaft die er damit nervt :popcorn:

so ich hau da auch noch ein zwei Zeichen zu… :wink:

Im Zuge meiner Ausbildung waren wir einen Tag am Verwaltungsgericht…
unter den Verhandlungen waren auch zwei mit eben solchen Tatbeständen…

in beiden Fällen hat der Beklagte Recht zugesprochen bekommen…
Begründung des Richters (nicht exakter Wortlaut, aber sinngemäß):
Solange keine Gefahr von der Art und Weise des Parkens ausgeht und keiner geschädigt wird, in dem ihm eine Zufahrt gänzlich versagt bleibt, ist es in keiner Art und Weise strafbar.
Solltest du durch dein Parken aber Einsatzkräfte im Ernstfall behindern, hast du natürlich mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen…

Mal nebenbei, wenn mich jemand in der Nacht versuchen würde, an mein Auto zu hupen, würde ich kurz nebens Bett zum Telefon greifen und zwei x 1 und ein x 0 wählen und den Typen wegen Ruhestörung belangen lassen.

greetz bama

Ich auch, aber das werden bestimmt die anderen Nachbarn schon machen. Wenn er jetzt auch noch derjenige ist, der ihn anzeigt, wird das "böses Blut" geben. Bei so einem kann es dir dann passieren, dass du einen morgen zu einem völlig zerkratzten Auto kommst und du nix beweisen kannst.

Einfach mal den Typ ansprechen, ihm das mit den Motorräder und der sonstigen Parksituation sagen und schauen was er dann sagt…

Weißt was häng doch vor deiner Garage dasselbe Schild auf just for fun!! Aber pass auf ich hab selbst so Kandidaten hier in der Nachbarschaft da passiert es dann schnell das Autos zerkratzt werden !!!

find ich auch eine Gute Idee selbe schild aufhängen, wenn die Garage genau gegenüber auch ist xd