im normalfall tut dir keiner was wenn einfach mal kurz auf die hupe drückst :grins:
an sich ist die hupe da, um vor gefahren zu warnen oder ausserorts auch um zu signalisieren dass man überholen will (zumindest laut fahrschule)
aber wie gesagt wenn du nicht grade 8 stunden auf der hupe stehst, kratzt das wirklich keine sau ist sogesehn also zumindest nicht verboten.
Ich klugscheißer mal wieder dazu, was der Straßenverkehrsrechtskommentar meint:
Jagow in Janiszewski/Jagow/Burmann - Straßenverkehrsrecht Kommentar, 19. Auflage, München 2006
§ 16 StVO Rn 6
Gegenüber Fußgängern sind weder beim Begegnen noch beim Überholen Warnzeichen geboten, solange sie sich verkehrsgerecht verhalten, insbesondere zügig am Straßenrand gehen oder auf einer Verkehrsinsel stehen ohne Anzeichen des Weitergehens und nicht vor Gefährdung zu warnen sind.