Darf man die Hupe zum Rufen benutzen ?

Hallo,
geht grad um ne wette zwischen mir und meinem bruder.

mein bruder meint das man die hupe nur in notfällen benutzen darf und das man eine strafe bekommt wenn man die hupe zum „rufen“ benutzt.

ich mein das man die hupe zum rufen benutzen darf.

also wer hat jetzt recht ?
n gesetzesauszug wo des festgehalten wird wär ganz gut.

mfg

bin mir fast sicher dass das wie Lichthupe auch Mißbrauch eines Gefahrensignals ist → 10 EUR

im normalfall tut dir keiner was wenn einfach mal kurz auf die hupe drückst :grins:
an sich ist die hupe da, um vor gefahren zu warnen oder ausserorts auch um zu signalisieren dass man überholen will (zumindest laut fahrschule)
aber wie gesagt wenn du nicht grade 8 stunden auf der hupe stehst, kratzt das wirklich keine sau :slight_smile: ist sogesehn also zumindest nicht verboten.

Verboten nicht, nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ geahndet werden würde, denn:

[b]
§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
  2. wer sich oder andere gefährdet sieht. [/b]

Allerdings ist die Auslegung bzw Duldung seitens der Ordnungshüter selten so streng, wie muelli schon schrub :wink:

@PhoneX
„schrub“…find ich geil :wink:

+ Dieser Beitrag wurde von Birne am 13.04.2006 bearbeitet

hat schon recht… ich schrubb hier öfters mal übers parkett
:grins:

nur zum abwenden einer Gefahr erlaubt, die unmittelbar droht - dürfte beim „rufen“ dann wohl eher nicht der Fall sein.

gruß,
martin

könnte ja sonst vorbeilaufen, was für eine gefahr! :wink:

Ich klugscheißer mal wieder dazu, was der Straßenverkehrsrechtskommentar meint:

Jagow in Janiszewski/Jagow/Burmann - Straßenverkehrsrecht Kommentar, 19. Auflage, München 2006

§ 16 StVO Rn 6
Gegenüber Fußgängern sind weder beim Begegnen noch beim Überholen Warnzeichen geboten, solange sie sich verkehrsgerecht verhalten, insbesondere zügig am Straßenrand gehen oder auf einer Verkehrsinsel stehen ohne Anzeichen des Weitergehens und nicht vor Gefährdung zu warnen sind.

Nach allen Ausführungen können wir also zu dem Schluss kommen, dass Dein Bruder defintiv die Wette gewonnen hat :lol:

Denn auch 10€ für eine Ordnungswidrigkeit ist eine Strafe :wink: