Darf ich in einer Tempo 30 Zone überholen???

Mal ganz abgesehen davon, daß es schon dämlich ist, in einer verkehrsberuhigten Zone zu überholen… möchte ich trotzdem mal die Frage in den Raum stellen.
Vielleicht haben einige User hier Ahnung, was das Rechtliche betrifft.

Hatte nämlich heute solch einen kleinen Rempler:
Bodenschwelle (kein Thema für normale, aber Prob für tiefergelegte Autos),
Auto1 bremst stark ab,
dahinterfahrendes Auto2 überholt links,
Auto1 schert nach links aus (um „idealer“ bzw. diagonal durch die Poller zu fahren),
Auto1 schrammt an hinteren rechten Kotflügel von Auto2

grmpf

btw: was kostet die Einstellung der Spur bei nem 3er Golf?

Freue mich auf eure Antworten!!

Ron

Servus,

Überholen ist glaub ich dort schon erlaubt.

Wo bei diesem Fall vielleicht ein Problem auftauchen könnte: Überholen bei einer unklaren Situation

Andererseits: Muß der Überholende damit rechnen das das vorausfahrende Fahrzeug ein schlenkrer macht???

Gruß

im verkehrsberuhigten bereich darf man nicht überholen (wie auch wenn man schrittgeschwindigkeit fahren soll)
bei tempe 30 ist es natürlich erlaubt zu überholen!

allerdings bist du als überholender fast immer der depp von der rechtslage her! Allerdings ist der vordere dazu verpflichtet in den seitenspiegel zu schauen + schulterblick bevor er seine spur verlässt in dem fall ist ein teil der schuldfrage wohl davon abhängig wie „groß“ der schlenkerer war, wenn ich die situation richtig verstanden hab.

Ich denke auch, daß es darauf hinausläuft, daß beide eine Teilschuld haben.
Weil, wie du auch sagst, denke ich, muß man sich vor einem Spurwechsel absichern…
Da der Schaden bis jetzt aber eher gering aussieht, werden wir es wohl ohne Versicherung lösen.

Wieviel Spiel hat so eine Radaufhängung eigentlich? Weil das Rad sicherlich kurz wieder gewaltsam in Richtung Mittelstellung gedrückt wurde… :-/

Danke für Eure Posts!!

Ron

In einer 30-er Zone ist es auf jeden Fall schwer, im allg. ist es dort eher etwas enger, bzw. es sind Wohngebiete. Und dann musst du erklären, wie du in diesem Bereich das Auto vor dir mit 30 km/h überholen konntest. Stand das Auto? Fuhr es Schrittgeschwindigkeit? Fuhr es schneller als Schrittgeschwindigkeit? In letzterem Fall würde ich bereits behaupten, dass du schneller als 30km/h gefahren bist und dann hast du zu 100% schuld.

Ich würde mal behaupten, dass Richter dir in kaum einem Fall nicht 100% Schuld geben würden.

in österreich ist so das man die beschränkung nicht überschreiten darf…

sprich 80km/h beschränkung der vordermann fährt 60 überholverbot ist auch keins da also darfst du überholen… würde der vordermann 80 fahren dürftest du nicht überholen weil du dann die 80km/h überschreiten würdest…

in der fahrschule war da mal was das man zum überholen mind. 20km/h schneller fahren muss oder so…

also so ähnlich wie schon @taifun das schrieb

  • Dieser Beitrag wurde von krampus10 am 13.08.2005 bearbeitet

links geblinkt (wegen spurwechsel) hat er offenbar nicht, aber rechts geblinkt (zum anhalten) hat er wohl auch nicht, also war die situation unklar und es bestand die möglichkeit, daß das überholen eine gefahr mit sich bringt. die unklare situation hat das erste auto verursacht und das folgende auto ist sozusagen voll drauf reingefallen. ;-( ich würd sagen jeder bekommt ne teilschuld, wenn man nicht dem ersten auto eine provozierten unfall anhängen kann, was sicher etwas weit hergeholt wäre :wink:

Also das vordere Auto hat direkt vor den „Pollern“ abgebremst, fast stillstand. Normalerweise fährt man da gerade rüber. (Mit normalem Auto mit 30km/h kein Thema)
Die Poller sind diagonal angeordent, so dachte der Fahrer des tiefergelegten Autos, er könnte „sauberer“ rüberfahren, wenn er schräg einlenkt - allerdings erst im letzten Moment, da war ich schon an seiner linken Seite… mit etwa 30km/h, viell. sogar weniger (bin von Natur aus eher vorsichtig in solch evtl. unklaren Situationen), aber hatte keine Chance mehr abzubremsen.

BTW: Diese Platikzierleisten kann auch eine freie Werkstatt original bestellen, oder? Hat jmd. evtl. die **** (oder wie die Liste heißt) zur Hand, zwecks Teilenr.?

Unabhängig von der Geschwindigkeit, ist derjenige schuld, der dem überholenden reinfährt.

Angenommen du fährst in einer Kolonne, blinkst links und überholst, als plötlich einer der überhltwerdenden auch auf die Idee kommt zu überholen und dir reinfährt. Was sollts du da noch machen? Dich in Luft auflösen?

Wenn er meint du wärest zu schnell gefahren, dann ist es sein Problem dies zu beweisen. Wenn du überholst, hat er nicht auszuscheren, warum auch immer und wie schnell auch immer.

Und wenn ich das Raum-Zeit-Kontinum manipuliere und ihn üerhole obwohl ich genauso schnell fahre?

das ist verboten!!
wo kämen wir denn da hin wenn jeder das raum-zeit-kontinum manipulieren würde???
als nächstes würden dann wohl übergewichtige die gravitationskonstante verringern…und schwups gerät alles aus dem gleichgewicht und am ende wird bayer lebkuchen noch deutscher meister…

nein darf man nicht, in einer 30er gilt imma rechts vor links ausser es steht ein vorfahrts schild .

:cool: