Ich jobbe nebenher als Taxifahrer und da passiert es öfters mal, dass Leute sich irgendwo hinfahren lassen und dann kein Geld bei sich haben.
Darf ich dann andere Wertgegenstände (teure Uhren, Schmuck, Notebooks, …), die der jenige bei sich trägt "einziehen", die er dann gegen das noch ausstehende Geld wieder auslösen kann?
Bin jetzt kein Jurist, aber von meinem Verständnis her ein klares Nein. Steht ja auch in keinem Verhältnis, also eine normale Taxifahrt gegen z. B. eine Breitling. Und gewaltsam abnehmen darfste das schon dreimal nicht.
Müsstest schon die Polizei kommen lassen um das zu klären.
Oder der Kunde bietet Dir an ein Pfand dazulassen.
Das wurde schon mal im TV getestet. Du kannst den Schuldner gleich zum nächsten Automaten bringen damit er Geld abheben kann. Sofern er das nicht kann oder will holst die Polizei. Selbst Pfänden -> Null Chance bzw. sehr heikel. Was ist, wenn dann die Uhr oder was auch immer kaputt/beschädigt ist?!
Bin kein Jurist aber soweit ich weiß, hast du kein Pfandrecht! Du kannst also nur:
lieb bitten um ein Pfand
lieb bitten die Personalien (durch Vorlage eines Ausweises) festzustellen und ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben (dann normaler "Rechnungsablauf")
die Rennleitung zur Feststellung der Personalien hinzuziehen (Achtung, ich kann mir nicht vorstellen ,daß du bis zu deren Eintreffen jemanden festhalten oder gar vorläufig festnehmen darfst.
Das Ganze läuft also auf lieb bitten hinaus, jegliche Drohung (Worte oder gar körperliche Aktion) solltest du lassen.
Als Tip:
Pack dir ne billige digicam ins Taxi, dann kannst du den Typen wenigstens später etwas beweisen, falls sie irgendwie nach Anzeige (wegen Zechprellerei?) ausfindig gemacht werden. Hoffe, daß ein Richter sowas akzeptieren würde aber auch darauf würd ich nicht wetten.
Einfach Scheiße, daß es Schnorrer gibt!
Ich hatte allerdings schon ne Situation, bei der ich den taxler hätte würgen mögen:
Hatte nur nen 100€-Schein, auf den er bei 30€ (incl. Trinkgeld) nicht rausgeben konnte. Das Ganze war bei mir vorm Haus, spät in der Nacht. Hab dann angeboten, daß er den Perso sehen darf und ich ihm das Geld überweise. Er wollte dann, daß ich entweder mit zu nem Geldautomaten fahre (auch noch auf meine Kosten) oder den perso als "Pfand" behalten und ich sollte dann bei seiner Firma die Kohle am nächsten Tag abliefern. Aufgrund der Randale, die der nette Mensch gemacht hat, hab ich dann die Freunde in grün gerufen. Ergebnis: er darf ne Rechnung schicken und ich überweise. Auf die Anzeige gegen ihn habe ich verzichtet. Aber solchen Spinner sind zum Glück selten (lange) unter den Taxlern.
Ich meinte ja auch nicht pfänden, sonder mir als Pfand überlassen.
Konkreter Fall:
Eine Dame ist für 78 Euro gefahren, hat kein Geld bei sich, kein Geld in der Wohnung und keine EC-Karte.
Darf ich im gegenseitigen Einverständiss ihr Notebook als Pfand nehmen, Sie kommt an nächsten Tag vorbei, bringt das Geld und bekommt es wieder?
Eine alte Dame hat keine EC-Karte aber ein Notebook?
Nein, ich denke nicht, dass das geht, zumindest nicht offiziell.
"Unter der Hand" ist dies sicherlich ein Deal zwischen Dienstleister und Kunde, aber ich glaube nicht, dass dies eigentl. rechtens ist.
Klingt ja fast, als hätte sie dir das notebook angeboten?
Das darfst du selbstverständlich nehmen. Bei der ist es dann wohl aber auch überflüssig, denn wer sowas anbietet, zahlt dann nachher auch.
Ja, eben im gegenseitlichen Einverständniss^^
Ich hab sie halt gebeten ob sie mir nicht irgendwas da lassen kann, egal ob perso oder so
Sie hat dann gemeint ihr Perso ist ja samt Geldbeutel geklaut worden, sie könnte mir aber ihr Notebook geben.
Bei der war das alles kein Problem.
Kann ich aber belangt werden, wenn ich ihr Gerät habe? Wenn sie Anzeige erstattet oder so um mir ein reinzuwürgen? So von wegen ich hätts geklaut.
Schwer zu sagen. Einerseits steht Aussage gegen Aussage und andererseits weiß man eh nie, was der Richter (denn das wäre Strafrecht) entscheidet. Ich hätte Bedenken, da der Wert des notebooks so in gar keinem Verhältnis zum Fahrpreis steht.
Besorg Dir fürs nächste mal einen Quittungsblock. Darauf kannst Du z.B. das Pfand ausweisen und Dir das vom Kunden gegenzeichnen lassen. So hat der Kunde und Du was schriftliches. Dann kann Dich im nachhinein auch keiner Belangen weil es in beiderseitigem Einverständnis geschehen ist.
Ein Perso ist ein amtliches Dokument, welches Dir…auch bei widerrechtlicher Einbehaltung als Pfand…nur zur Identitätsprüfung dienen kann. Du kannst nichts pfänden, was nicht dem Besitzer gehört. Und ein Ausweis gehört nun mal, auch wenn man für die Ausstellung bezahlen muß, dem Staat.
Zudem: Als "normaler" Bürger ohne Staatliche Bevollmachtung hast Du kein ausgesprochenes Pfandrecht bei affektbezogenen Situationen.
Im schlimmsten Fall könnte Dich der Eigentümer des "beschlagnahmten" Gegenstandes auf Herausgabe gerichtlich dazu zwingen. Das eine Verfahren hat nichts mit dem anderen zu tun, welches Du separat gerichtlich anstreben müßtest.