Blitzen kurz vorm Ortsausgang !

Hi, wie ihr sicher wisst bin ich ungewollt mit meinem A3 abgelichtet worden. Ich habe heute nochmal kontrolliert, und es waren weniger als 150m vorm Ortsausausgangsschild, allerdings sind danach auch nur 50 erlaubt - gibt es dafür eine Rechtsprechung und kann ich evtl. Einspruch erheben ?

Hallo!



Das mit den 150m zählt nur nach dem Ortseingangsschild. Es gibt dafür eine Präzedenzfall. Dabei kam raus das die Messung nicht 1 Meter hinter dem Ortseingang sein darf oder soll. Aber man kann noch direkt am Ortsausgang Messung vornehmen.





Gruß



Raoul


da wirst du wohl leider nix machen können.


die dürfen das. es darf grundsätzlich kurz vor ENDE eines begrenzungsschildes geblitzt werden. sie dürfen aber zum bsp erst 100m hinter dem beginn einer begrenzung blitzen, also 50m hinterm ortseingangsschild ist nicht gestattet.


Hallo!



Hier sind ist zwei Präzedenzfälle:

  • Eine Frau wurde kurz hinter dem Ortsschild mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h geblitzt. Ein Amtsrichter verurteilte die Frau daraufhin zu einer Geldbuße von 200 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat.

    Die Frau wehrte sich dagegen: Nach den polizeilichen Richtlinien sollen Messstellen nämlich so angelegt werden, dass sie mindestens 200 Meter vom Beginn und vom Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung entfernt sind. Diese Richtlinie, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe, sei hier nicht eingehalten worden.

    Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgericht hoben das Urteil des Amtsrichters auf.

    (AZ.: ObOWi 375/95)
  • Geschwindigkeitsmessungen durch die Ordnungsbehörden unterliegen bestimmten Regeln. Daran müssen sich auch die messenden Beamten halten, urteilte das Oberlandesgereicht Köln. Um dem allmählichen Absenken des Tempos beim Einfahren in Ortschaften Rechnung zu tragen, sei nach internen Vorschriften bei Messungen ein Mindestabstand von etwa 200 Meter zum Ortsschild einzuhalten, unterstrichen die Richter (AZ: Ss 380/98 B - 217 B). ? Im strittigen Fall war ein Autofahrer mit 31 »Sachen« zu viel 70 Meter hinter dem Orteingangsschild geblitzt worden. Die Messung sei zwar verwertbar, doch müsse eine höhere Messtoleranz eingeräumt werden, befanden die Richter. Das rettete laut Automobilclub von Deutschland (AvD) den Sünder vor einem Fahrverbot.






Gruß



Raoul



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» Beitrag wurde am 21/02/2003 von einem Moderator bearbeitet