Bitte Hilfe: Rechtsschutz SB

Hallo,

oh man…
Es geht um einen Rechtsstreit, bei dem ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen habe.
In dem Fall hab ich zu 100% Recht, zieht sich aber leider schon über ein Jahr hin.
Jetzt will meine Versicherung auf einmal 150Euro Selbstbeteiligung haben.
Muss ich das bezahlen, wenn ich Recht habe?
Es geht um einen Betrag knapp darüber!
:mauer:
:verwirrt:

Hi,

nein auf gar keinen Fall. Sieh das dochmal so. Wie würd sich das denn anhören wenn in der Police drin stehen würde. Der Rechtschutz gilt nur max. als bsp. 80 Tage lang anschließend muss man eine selbstbeteiligung tragen.

Hört sich nicht wirklich plausiebel an. Nix da kann sein das die sich evrtan haben oder so aber auf jeden fall lass die 150 in der tasche.

Was wäre denn als noch ein bsp. wenn du einen Verkehrsunfall hast wo mehrere Leute schwer verletzt bzw. gestorben sind und ein riesengroßer sachschaden entsteht mit Explosion und diesem ganzen zusatzeffekten was zu einem großen Knall dazugehört.
Dann zieht sich sowas auf auf min. ein jahr wenn nicht sogar noch länger. Da kann nicht die evrsicherung sagen hhm ist jetzt schon so lange her haben wa kein bock mehr drauf.

Plausibel? --------->>> Ich glaube nicht

CIao

gibts denn bereits ein rechtskräftiges urteil?

denn dann muss ja die gegenpartei für all deine kosten aufkommen (also, wenn das urteil eben entsprechend ist)

und dazu gehört auch deine selbstbeteiligung.

ansich schuldest aber zuerst einmal du der versicherung die selbstbeteiligung. aber diese muss dann eben die gegenerische seite begleichen.

so kenn ich das.

Danke schonmal für Eure Antworten!

Ein Urteil gibt es bislang nicht. Es ging alles über den Rechtsanwalt (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, usw.), Anzeige habe ich auch noch gestellt. (Der Typ hat auch von ein paar anderen Leuten Anzeige bekommen, weil er die auch übers Ohr gehaun hat).
Hab keine Ahnung wie es weitergeht und wie lang es noch dauern wird (Anwalt meint, kann noch Jahre dauern)…

rob also meinst Du, dass ich die SB zahlen muss und wenn der Fall mal ein Ende nehmen sollte, dann erhalte ich sie wieder?

Kann man darüber irgendwas im netz finden? Ich hab eine Stunde gegoogelt und nix gefunden.

Mein Verstand sagt mir, dass ich die SB nur bezahlen muss, wenn ich verliere. Sonst könnte ja jeder jeden um 100Euro abzoggen und der Abgezoggte wehrt sich nicht, weil die SB höher ist als der Betrag um den es geht.
Ob die Versicherung das genauso sieht!?



Hi,

ich hab hier grad ein Angebot für ne Rechtsschutzvers. vor mir liegen.
Die gibts in zwei Ausführungen, einmal mit SB, einmal ohne SB (dann höherer Beitrag).
Eine zeitliche Einschränkung gibt es bei der ohne SB nicht!

Lies aber auf jedenfall mal das Kleingedruckte in Deiner Police, vielleicht stehen da irgendwelche Einschränkungen drin, wenn nicht -> :motz: bei Versicherung.

Gruß
Markus

ja, so wurde es mir von meiner beraterin erklärt.
dass man die selbstbeteiligung hat schreckt natürlich in fällen mit geringem streitwert davon ab, es überhaupt durchzuziehen.
war bei mir auch so.

aber, frag doch einfach nochmal telefonisch bei deiner versicherung und lass dir genau erklären, unter welchen umständen eben die selbstbeteiligung zu entrichten ist, und wie du diese kosten dann wieder bekommst sobald du ‚recht‘ bekommen hast.

ps:
ich bin kein versicherungsexperte!
@igel14 ist einer

+ Dieser Beitrag wurde von rob am 16.05.2006 bearbeitet

Hm, verstehe. Ich frag auf jeden Fall mal nach. Die Unterlagen find ich grad net :mauer:

Wär super wenn igel14 das hier noch liest und ein Statement abgeben könnte, dann bin ich vorbereitet und kann heut Nacht ruhig schlafen :wink:

Kann die Handhabung mit der SB von Versicherung zu Versicherung verschieden sein?

Danke soweit Euch allen!!

…hab den Versicherungs-Wirr-Warr bis jetzt nie verstanden…

,die SB muß bei Vertragsabschluß mit abgeschlossen worden sein !! d.h. die SB mußt Du dann immer zahlen, wenn Du nicht gewinnst. ist genauso zu sehen wie die sb in der teil- oder vollkasko.
also mal genau Deinen vertrag/police anschauen, ob Du da einen vertrag mit SB abgeschlossen.

bei uns (allianz) ist die sb optional einschließbar, ist aber kein muß !!! hoffe ein wenig weitergeholfen zu haben.

+ Dieser Beitrag wurde von mostwanted am 16.05.2006 bearbeitet

Selbstverständlich musst Du die SB erst einmal bezahlen.
den unabhänig davor wer später recht behält muss bei den meisten Fällen, (gerade weil sie sich oft über sehr lange Zeit hinzieht) ein Vorschuß für den Rechtsanwalt und das Gericht bezahlt werden. und da ist noch nicht klar ob du gewinnst oder nicht. (vor Gott und auf hoher See ist man in Gottes Hand).
Wenn du verlierst, (oder auf der Gegenseite nix zu holen ist) bleibst Du auf den 150€ SB sitzen. wenn Du gewinnst bekommst du sie von Deinem Gegner ersetzt.
so weiss ich das und ich bin Versicherungfachmann BWV

Da bin ich wieder und muss mal meinen Frust ablassen.

Danke auch für die zusätzlichen Antworten!

Hab im Vertrag nachgeguckt: 150€ SB :mauer:

Die Versicherung sagt folgendes: Das was ich bezahlen muss, liegt im Ermessen des Anwalts, d.h. seine Unkosten (Briefe schreiben, Gerichtsvollzieher usw.) muss ich bis 150€ selbst bezahlen.
Auch wenn ich gewinne, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

:mauer:

Das entzieht sich leider meiner Logik.
Kann man da noch was drehen oder ist das die Rechnung für mein zu schnelles unüberlegtes Handeln?


Das ist doch klar und richtig, ohne dieser SB würde dein Jahresbeitrag niedriger liegen.
Wie bei der KFZ SB auch.


oh je !!.. das ist leider sehr Falsch !!!
Da hilft es auch nicht das Du Versicherungsfachmann BWV (also Light-Versicherer) bist !

Moisen…

Du must in jedem Fall die Selbstbeteiligung von 150,- € bezahlen, egal ob du gewinnst oder verlierst. Die Selbstbeteiligung hat NIE was damit zu tun, ob DU gewinnst oder verlierst. Da es ja auch Rechtsstreitigkeiten gibt, wo jeder Immer auf seinen Kosten sitzen bleibt, auch wenn man gewinnt (z.B. Arbeitsrecht)
Die SB ist beim Rechtsschutz nicht mit der SB im KFZ zu vergleichen.
Es läuft ja meisten so, dass der Anwalt fragt ob eine SB besteht und dann nach der Übernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung. Solte eine SB bestehen wird der Anwalt die rechnung bis zur höhe der SB an den Klienten weiterrechen, erst bei überschreitung der SB übernimmt dann der Versicherer. Damit soll ein Missbrauch (zum Anwalt rennen für jeden kleinen Pups z.B. Streitwert um die 100,-€) verhindert werden.

Im groben ist das die unüberlegtheit des Kunden bzw. die Falschberatung durch den Versicherer, die dazu führen, dass solche Missverständinisse aufkommen.

Gruß Olli

Mein lieber "oh je " …

  1. schreibe ich so weit ich weiss, was eine Einschrenkung ist ( für den Fall das sich der" Versicherer Light" mal vertut)
  2. begleicht beim Arbeitsrechtschutz in der ersten Instanz jeder immer seine Kosten selber unabhänig davon wer Recht hat, ( was hier aber nicht gefragt war da kein Arbeitsrechtschutz vorliegt) und somit kommen dann die 150€ SB zu tragen
  3. gewinne ich bekomme ich meine Auslagen komplett, also insgesamt vom Gegner ersetzt incl. SB, den warum sollte der Verlierer eines Rechtsstreites für jemanden mit SB weniger bezahlen müssen als für jemanden ohne SB, oder ganz extrem, wenn gar kein Rechtsschutz besteht, muss er weniger oder gar keinen Kostenersatz leisten, Qautsch
    (immer vorausgesetzt es ist etwas zu holen)

Fazit: somit ist nicht meine Info „sehr falsch“, nur Dein aufgebasenes Getue, und dein Halbwissen.

Da ich allerdings nicht unter dem von Dir zur Schau getragenen Absolutheitsanspruch leide werde ich mich morgen gerne bei einem befreundeten RA und meiner Fachabteilung erkundigen.
Ich werde euch dessen Antwort dann gerne Mitteilen



+ Dieser Beitrag wurde von sean am 22.05.2006 bearbeitet