Benötige Hilfe zu Widerrufsrecht

Guten Abend A3 Freunde,

ich bräuchte mal hier Rat:

Ich habe letzte Woche einen großen Kühlschrank im Internet für unsere neue Mietwohnung bestellt gehabt(Side by Side).
Alles schön und gut. Am nächsten Tag rief mich der Onlineshop an um mir mitzuteilen, dass sie dann zwei Tage später den Kühlschrank rausschicken.

Ich war dann am Folgetag des Anrufes in der neuen Wohnung und ein Schock: Meine Küchentür ist viel zu schmal(63cm - Kühlschrankbreite ca. 75cm).

Ich hätte das da nie im Leben reinbekommen, das war mein Fehler richtig.
Ich habe dann noch am selben Tag die Bestellung storniert.

Nun kriege ich ca eine Woche später einen Brief, dass ich die Speditionskosten für Hin und Zurück zahlen soll(ca. 160 Euro), da der Kühlschrank wohl schon unterwegs war.

Meine Frage: Gilt hier das Widerrufsrecht? Wenn der Kühlschrank bei mir wäre und mir nicht gefallen hätte, hätte ich es ja auch auf deren Kosten zurückschicken lassen können.
Ich weiß es war mein Fehler, aber wir richten eine neue Wohnung ein und da brauchen wir wirklich jeden Cent.

Danke
euer suedi

Mach Dir mal deswegen keine Sorgen. Den Kühlschrank bekommst Du da rein. unsere Tür ist 65 cm. Du kannst die Türen des Kühlschranks entfernen. Dann misst dieser nur noch 60 cm. Ist so gebaut. Erkundige Dich mal beim shop

Gruß

Hi jetzt ists schon zu spät. Darum gehts leider nicht mehr.
Wir haben uns jetzt eine normale gekauft:-( (ich wollte so gerne die side by side…)

Rein vom Gefühl her würde ich sagen, dass du die Speditonskosten nicht tragen musst. Steht beim Online-Shop irgendetwas vom Rückgaberecht? Wenn etwas über normalen Postweg kommt hast du ja auch 14-tägiges Rückgaberecht, wenn etwas per Spedition kommt denke ich ist das Risiko des Verkäufers.

Ja, beim Side-by-Side bekommst du die Türen ab, steht auch so in der Anleitung drin. Aber wie du schon geschrieben hast, leider zu spät.

Erster Punkt
Die sagen dir sie schicken das Ding in zweiten Tagen los. Am nächsten Tag stornierst du telefonisch. Ist doch alles cool.

Zweiter Punkt
Porto muss beim Widerruf innerhalb von 14-Tagen der Verkäufer tragen ab einem bestimmten Wert. Glaube 35€ oder so

Dritter Punkt
Für hin- und rückweg? Das Teil kam doch nie bei dir an oder?

Hört sich für mich nach "wir versuchen unseren Gewinn noch rauszuholen" an. Würde ich mich nicht drauf einlassen. Also rein vom Gefühl her, rechtlich kann ich dir leider nicht helfen. Aber lieber ein Tag vor Versand stornieren als 14 Tage später zurückschicken. Wird der Gesetzgeber hoffentlich ähnlich sehen.

Grüsse
Göks

Wie heißt denn der Online-Shop, bei dem du den Kühlschrank bestellt hast? Wenn du ein bisschen rumschaust, findest du in fast allen AGBs den folgenden Satz (oder so ähnlich): "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt."

Bei Geschäften, die ausschließlich über fernmündlichen Kontakt (Telefon, E-Mail, Fax) zustande gekommen sind, gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht, ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Verkäufer die Versandkosten übernehmen. Auch musst du vom Verkäufer auf dieses Wiederrufsrecht aufmerkesam gemacht werden.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn du die Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt hast, dann kann anscheinend der Verkäufer die Rücksendekosten auf dich abwälzen, schau dir mal dazu den Link an: http://www.pcwelt.de/news/online/105076/index2.html

Du musst dir mal die genauen Gesetzestexte anschauen und in google schauen, da lässt sich was rausfinden.

Hi

also das ganze wäre per Nachnahme gekommen, bezahlt wurde nix.

Der Shop heißt www.mediaran.de

Am besten mit den Gesetzestexten und Paragraphen einen Brief verfassen oder?

Danke für eure Antworten, freue mich trotzdem auf weitere

gruß
suedi

Geh zum Anwalt, der hilft dir für kleines Geld.

Schau dir mal die Seite genauer an, dort ist ja alles geregelt:

"2. Abwicklung von Waren, die nicht per Postpaket sondern per Spedition transportiert werden müssen.
Nachdem Sie telefonisch oder per e-mail von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch gemacht haben,
organisieren wir die Abholung der Ware für Sie kostenlos. Sie achten bitte darauf, daß die Spedition
die Ware so abholen kann, wie sie sie zu Ihnen ausgeliefert hat. "

Ich würde die Firma schriftlich mit einem Auszug oder Screenshot von Ihrer Seite in Kentniss setzen, dass du nicht bereit bist, den geforderten Betrag zu bezahlen und worin der unterschied besteht, ob du vor Anlieferung oder nach Anlieferung von deinem Rückgaberecht gebrauch nimmst.

Eigentlich sollten Sie dir dankbar sein, denn wärst du nach Anlieferung zurück getreten hätten Sie bei der 2 mal anfahren müssen.

also wegen sowas gehe ich mit sicherheit nicht zum anwalt. Ich habe meinen Rechtsschutz leider erst letzten Monat abgeschlossen, deswegen gehts zudem auch noch nicht.

Ganz ruhig bleiben, normalerweise sind keine Versandkosten zu zahlen ab einem Warenwert größer 40 Euro.

Für die genauere Prüfung (bzw. Argumentation) empfehle ich nachfolgende Gesetzesteile:

§312d BGB Widerrufsrecht

§ 357 (2) BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe i.V.m. den Vertragsbestandteil gewordenen AGBs des Verkäufers.

jetzt hätte ich mal eine off-topic frage: was ist denn ein side-by-side-kühlschrank? so ein doppeltüriger?oder was ist side-by-side genau?

rrrriicchhtiiissscchh :wink:

Im Anhang findest du meinen.

Sowas macht ein RA im Rahmen einer Erstberatung ab 20 Euro. Und wenn dich falsch berät springt seine Versicherung ein.