"Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen Privatverkauf handelt. Der Verkauf erfolgt daher unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Keine Rücknahme, kein Umtausch, kein Nachverhandeln."
Dazu eine wirklich zutreffende Beschreibung, denn wenn zugesicherte Eigenschaften ("wie neu!!!") nicht passen bist du trotzdem dran
Keine andre Meinung, aber was ich eben vergaß: wenn es wirklich "wasserdicht" sein soll, kommt man nicht um einen Anwalt rum. Und selbst da kann noch wer weiss was passieren ^^
Solange man nicht gerade anfängt von irgendwelchem "neuen EU-Recht" zu faseln…
ich verkaufe ab und zu sachen bei ebay und mein vater hat letztens Lohnsteuer für jahr 06 ausgefüllt und weggeschickt, danach kam ein post von Finanzamt, jetzt möchten die fehlenden informationen auch noch dazu haben "VERKAUF VON HANDYS UND AUTOTEILEN BEI EBAY" … was kann ich jetzt dagegen tun ?.. ich hab keine gewerbe und verkaufe ehhh nicht sooo viele sachen …