Behinderung von Rettungswagen?

Hallo,

mir ist eben folgende Situation passiert (ist ja meistens so wenn man mal frei hat und was erledigen will).

Ich fahre durch eine Stadt auf eine Kurve zu (keine Hauptstraße), fahre langsamer als 50km/h, keine laute Musik an, kein Handy, gar nix.

In Gegenrichtung kommt auch ein Auto (Passat). Plötzlich wird dieses Auto langsamer und ich sehe einen Rettungswagen mit Blaulicht hinter dem Passat vorkommen (der kam hinter der Kurve her, konnte ihn nicht eher sehen), noch ohne Martinshorn. Ich bremse und bleibe stehen, konnte nicht auf den Bordstein fahren da dieser rechtwinklig und ziemlich hoch ist (damit dort keiner parkt). Die Lücke zwischen mir und dem Passat war aber so groß, das locker ein LKW durchgepasst hätte.

Doch anstatt das der Passat auch stehen bleibt rollt der permanent weiter vor und verkleinert dementsprechend die Lücke zwischen ihm und mir, allerdings nicht so sehr als das der Krankenwagen nicht hätte durchfahren können. Doch dann bleibt auch der Rettungswagen stehen und die Fahrerin bedeutet mir gestenreich Platz zu machen.

Ich konnte weder vor noch zurück (Verkehr hinter mir), auf den Bordstein konnte ich nicht da der zu hoch und steil ist (mein Auto ist nicht tiefergelegt und es ist trotzdem nicht möglich). Also hab ich ihr angedeutet das sie vorbeifahren soll weil genügend Platz da ist (das hat sie dann auch gemacht).

War das bereits eine Behinderung von Rettungskräften ?

Mehr als stehenbleiben konnte ich nicht und die Lücke wurde nur kleiner weil der Passatfahrer nicht gänzlich gehalten, sondern permanent weitergerollt ist.

Anbei eine kleine Graphik.

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müssen wir jetzt dein Gewissen reinigen?? :troest:

Ein bisschen schon :crymore:

Aber mich hat das im Anschluß auch sehr beschäftigt, da ich wirklich wissen möchte wie in einem solchen Fall die Rechtsverhältnisse sind. Mal angeommen wegen den fehlenden zehn Sekunden stirbt der Patient, trifft denjenigen die Schuld der einfach nur stehenbleibt und nicht aktiv ausweichen kann, oder denjenigen der auch ausweichen will aber den Abstand (evtl. ohne eigenes Bemerken) verkleinert und somit die Lücke verkürzt. Oder evtl, die Krankenwagenfahrer/innen die, trotz ausreichender Lücke der Ansicht sind nicht durchzukommen ?

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müssen wir jetzt dein Gewissen reinigen?? :troest:
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Also damit du wieder gut schlafen kannst. Ich denke nicht, dass das eine Behinderung darstellt. Ich denke das lag an der allgemeinen Unklarheit der Lage. Wenn die Luecke gross genug war, dann hat das auch der RTW-Fahrer gesehen und fahren koennen.
Tippe mal darauf, dass die Besatzung des RTW nicht richtig weiter wusste bei der Lage (Passat rollte weiter) und da du Ihnen entgegen kamst, haben sie dir ein Zeichen gegeben. Beim Passat haette es eh nichts genutzt, bzw. er haette es nicht gesehen (und verstanden).
Ich finde es viel schlimmer, wenn alle Fahrer mit ihren Fahrzeugen bei Blaulicht in "Panik" verfallen und einfach an Ort und Stelle stehen bleiben und dann kein Platz mehr zum vorbeikommen mehr da ist. Oder wenn alle VOR der roten Ampel stehen und man kommt von hinten mit einem Einsatzfahrzeug an!

erklaer mir mal, wie festgestellt wird, dass der verstorbene 10 sek. frueher gerettet worden waere?

ich denke, das war einfach eine verkehrsbedingte situation, die nicht wirklich zu vermeiden war.

rettungswaegen sind teilweise sowieso so hoffnungslos untermotorisiert, dass da wesentlich mehr als 10 sekunden verschenkt werden.
konnte selber mal einen fahren und war relativ erschrocken, wie langsam der beschleunigt hat und bei 110 km/h laut tacho war feierabend. das ding hatte wohl unter 100ps bei um die 3 tonnen (genaue werte weiss ich nicht mehr).

also nicht verzagen, du hast den rtw ja nicht bewusst und absichtlich aufgehalten.

gruss,
tom

Tach!
Finde es gut, daß sich Leute Gedanken über Solche Situationen machen und nachfragen ob sie richtig gehandelt haben. Sollte viel öfter so sein.
Also wie ich die Situation aus der Entfernung beurteilen kann hast du nichts falsch gemacht. Mein Vorredner hat die Situation bereits ein wenig erklärt. Es gibt Momente da möchte man sich am liebsten kurz in Luft auflösen, geht aber natürlich nicht. Du bist nicht verpflichtet einen Bordstein hochzufahren, egal ob tiefergelegt oder nicht. Wenn du es machst tust du das auch auf eigene Verantwortung. Geht was am Fahrzeug kaput oder karrst du dabei möglicherweise noch einen Fußgänger an, wird niemand für dich einstehen. Du hast als Autofahrer den VERKEHRSWEG unter Beachtung der Staßenverkehrsordnung und im Rahmen deiner Möglichkeiten für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Dies hast du gemacht. Das vollständige stoppen eines Fahrzeugs halte ich persönlich in den meisten Situationen sogar für einen Fehler. Wie oben schon gesagt, sollte man nicht in Panik verfallen, sich orientieren von wo das Rettungsfahrzeug kommt und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten einen Rettungsweg freihalten/freimachen. Und ganz wichtig, man sollte in seiner Fahrweise für alle anderen Verkehrsteilnehmer berechnbar sein. Keine schnellen Geschwindigkeits oder Richtungswechsel, ohne Hektik handeln. Klingt einfach, bereitet vielen Autofahrern aber enorme Probleme.
Ich bin selbst Rettungssanitäter und natürlich auch oft mit dem RTW/NAW unterwegs gewesen. Es gibt nichts schlimmeres als PKW welche, sobald sie dich bemerken, direkt vor deiner Nase stehenbleiben (teilweise mit Vollbremsung).
Ganz davon ab ist es in ganz wenigen Fällen so, daß ein Patient aufgrund einer solchen Verspätung verstirbt bzw. Folgeschäden davon trägt. Im modernen Rettungsdienst ist der Anteil von "Schnelltransporten" zum Glück stark gesunken. Vielmehr geht es um schonenden Transport.
Schlimmer wäre es wenn sich der RTW erst auf der Anfahrt zum Patienten befindet, aber diese ganzen Spekulationen führen zu weit und bringen niemanden weiter.

Also, schlechtes Gewissen beseitigt?

Gruß von mir… Martin

Hallo!

Ich würde mir da an deiner Stelle keine großen Sorgen machen. Du konntest in diesem Augenblick einfach nicht anders handeln, auch wenn du gewollt hättest.

Ich habe selbst schon einige Blaulichtfahrten gemacht und bei den entsprechenden Schulungen wird uns immer wieder gesagt: Hauptsache ankommen! Denn was bringt es, wenn das Rettungsfahrzeug auf dem Weg zum Patienten selbst verunglückt, dann kommt die Hilfe noch wesentlich später.

Dazu kommt noch, das das Fahrzeug, das die Sonderrechte wahrnimmt, auch für jegliche Folgen verantwortlich ist. Heißt also, wäre ein Unfall passiert, z.B. das Rammen deines Fahrzeugs oder des Passats, dann ist der Rettunsdienst dafür verantwortlich, also lieber an gegebener Stelle etwas vorsichtiger, als etwas zu riskieren.

Viele Grüße,
Tim

hallo…
ich fahre selbst ehrenamtlich…
das ist eine normale situation über die sich "erfahrene" eigentlich keinen stress mehr machen…ist ständig so…man kann sagen pro km in der stadt mindestens ein autofahrer der "im weg" ist…außerdem wenn der bordstein tatsächlich so hoch war kann dir nix passieren da du keine beschädigungen an deinem pkw erzielen musst damit du platz machst…die beste lösung wär gewesen wenn der passat einfach vorgefahren wär…ganz einfach…du konntest ja weder vor noch zurück hast du geschrieben…

Alter Schwede… was manche sich den Kopf zerbrechen über das was RECHTENS oder eben nicht ist… fahrt doch einfach so wie ihr glaubt dass ihr niemanden behindert (und keinen grob gefährdet).
Wenn hinter mir oder ein RTW oder NAF kommt, dann fahre selbst ich über ne rote Ampel damit dieser Platz hat vorbei zu kommen… dann hupe ich auch schon vorher mal meinen Vordermann an wenn ich von weitem sehe dass da was kommt. Es gibts nichts schlimmeres als Leute die es nicht checken. Sieht man ja immer wieder auf der AB. Ich war selber mal Betroffen… vielleicht sehe ich es deshalb so "extrem"… aber lieber über ne rote Ampel tuckern als diese zu blockieren und das Rettungsfahrzeug auch noch.

Meiner Meinung nach bist du nicht schuld oder sonstwas. Sonderrechte gelten nur in Verbindung von BlaulichtundMartinshorn. Dies gilt sowohl am Tag als auch in der Nacht wobei in der nacht meistens nur mit blaulicht gefahren wird auf rücksicht der anwohner.

Wobei man dies teilweise auch nochmal überdenken sollte…
Wenn ich nachts fahre, dann mit Sicherheit etwas "lockerer" und nicht so hoch Konzentriert wie tagsüber. Dann schaut man weniger etc pp… und zack hängt man mitten drin. Ich finde es zwar nett dass man kein Martinshorn an hat, aber die 5 Sekunden stören mich nicht… ich wache eh bei einer Mücke auf, oder auch ohne. Und einmal mehr oder weniger aufwachen, naja…

Sorry, aber hier bringst du etwas durcheinander. Die Benutzung von Blaulicht und Martinshorn hat nichts mit Sonderrechten zu tun, sehr wohl aber mit Wegerecht. Sonderrechte sind u.U. auch Personengebunden. Als Feuerwehrmann darfst du z.B. auch in deinem privatem KFZ, ohne jegliche Kennzeichnungen Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden(Alamierungsfall fahrt zur Wache).
Sonderrechte allein sichern dir jedoch keinesfalls "freie Bahn", dazu benötigst du Wegerecht. Wegerecht hingegen ist Fahrzeuggebunden und bedarf die Kennzeichnung von Blaulicht und Martinshorn.

:up:bingo stimmt sorry, genauso hab ichs ja gmeint^^