Barfuß Auto fahren - Why not?

Hallo Gemeinde,
heute Abend hat ein Freund mir zum Thema optimale Sitzposition und richtiges Schuhwerk zum Autofahren den Hinweis gegeben, dass Barfußfahren vom ADAC und von Versicherungen überhaupt nicht gerne gesehen wird.

Ich habe im Netz eine Antwort auf die Frage gesucht, sie aber nicht wirklich gefunden. Wenn ich lange Strecken Auto fahren muss, ziehe ich mir bewusst immer die Schuhe mit der dünnsten Sohle an und hatte beim Barfußfahren auch noch nie ein Problem. Je mehr Kram zwischen Fußballen und Pedal ist, desto bescheidener wird doch das Pedalgefühl…

Da man bei guter Sitzposition auch nicht mit den Zehen hantiert, sondern lediglich die Fußballen nimmt, ist die Gefahr abzurutschen doch wesentlich geringer, als mit gefühllosen Schuhen? (Vorausgesetzt natürlich, man schwitzt die Pedale nicht Nass.)

Bitte um eure Meinungen.

Grüße

Mach mal eine Vollbremsung Barfuß … dann frag nochmal nach dem "Why not" :slight_smile: :smiley:

Bin (leider) schon in die Situation gekommen, Barfuß ne Gefahrbremsung machen zu müssen. Is auch nich anders als mit Schuhen - Voll reintreten und dann kommt schon das ABS…

Schon mal was von Phthalate gehört?:biggrin:

ich fahre oft Barfuß bin auch schonmal aufgehalten worden (dabei ist es nicht bemerkt worden).
Meine richtigen Schuhe oder Flipflops habe ich immer im Beifahrerseiten Fußraum (für den Fall der Fälle denn wer möchte schon in Glasscherben aussteigen müssen).
Wo ich zuletzt gegoogelt habe konnte ich nur was finden von wegen keine "offene Schuhe hinten".
Frauen googlen das Thema öfters daher findet man eher in diese Richtung was - übrigens nicht erlaubt (vergleichbar Flip Flops).
Barfuß fahren ist ne Grauzone nach meinem Kenntnisstand

also jeder wie er meint, fahren zu müssen

Mein Kenntnissstand:
Im Auto kann man tragen was man will, nur für Berufskraftfahrer gilt "festes, fußumschlossenes Schuhwerk"
Im Auto gibt es kein explizites Gesetz, was bestimmte Schuhe vorschreibt oder verbietet.

Hier ist was zum lesen

[i]Vorliegend wurde der betroffene Fahrzeugführer vom Amtsgericht wegen fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers zu einer Geldbuße von 57,- Euro verurteilt, weil er kein geeignetes Schuhwerk getragen hatte.

Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Der Betroffene trug Birkenstockschuhe, welche vorn geschlossen, aber hinten offen waren. Darin sah das Amtsgericht keine vorschriftsmäßige Besetzung des Fahrzeugs. Dagegen wendete sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.

Das OLG Celle, welches über die Rechtsbeschwerde zu entscheiden hatte, hielt dabei folgenden Leitsatz fest: Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert. Denn § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO zählt den Fahrer gerade nicht zur Besetzung des Kraftfahrzeuges. Mit der Besetzung des Fahrzeugs sind nur die Personen gemeint, die sich neben dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen Ordnungswidrigkeiten nach den Bußgeldvorschriften des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) i.V.m. den dort geregelten Unfallverhütungsvorschriften „Fahrzeuge“ in Betracht kommen können. Dies betrifft jedoch nur dienstliche, nicht aber private Fahrten. Das angefochtene Urteil war daher aufzuheben und wurde zu neuer Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Genauso entschied das OLG Bamberg, wo der Betroffene lediglich mit Socken gefahren ist (OLG Celle, 322 Ss 45/07).

[/i]
Hier ein Auszug:
§23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).

Eigenartige frage. Wer mal barfuß gefahren ist, muss wissen, das es im Vergleich zum festen Schuhwerk einfach um Welten schlechter zu bremsen ist. Die Gefahr abzurutschen größer,die Chance das Bremspedal nicht richtig zu treffen viel,viel größer ist. Denn Barfuss muss man mit dem vorderen Fussballen treffen. Zehen und Sohle sind ungünstier zum bremsen. Mit einem Schuh ist das egal, weil durch die steifere Schuhsole das ausgeglichen wird.

Ich würde nie Barfuß fahren. Bezüglich Bremsen geht man kein Risiko ein.

Stimme ich zu, ich parke auch ab und zu mal die Autos in der Einfahrt um und denke mir oftmals…"ach das geht schnell barfuß oder mit socken"
Selten so ein schlechtes Gefühl gehabt. Irgendwie null Kontrolle

Ich habe mal eine Strafe wegen dem bekommen - aber ich würde mir in Zukunft falls mir das nochmal passiert einen Werbung entfernt und dagegen vorgehen gegen die Strafe.