Hallo!
mal ne dämliche frage, also nen Freund heute hat sich nen Golf 4 gekauft bzw. heute abgeholt, eigentlich kein schlechtes Teil, sooo dann losgefahren. so dann nach ca.60km auf einmal öl lampe geht an, motor geht aus , karre lässt sich nimmer starten, Kolben hängt fest,
die lampe leuchtet ja auch nicht, wenn öl fehlt sondern wenn kein öldruck da ist, zumindest steht das so in meinem handbuch, das kann man beim kauf ja schlecht nachschauen aber schauen ob überhaupt genug drin ist, würd ich schon, genau wie wasser usw… der kann dir viel erzählen, er will das auto ja schließlich verkaufen
das einzige wo man ansetzen kann ist, dass der schaden nicht auf grund von felendem öl sondern einer, wie angesprochen, defekten pumpe kommt und das problem schon vor dem kauf bestand und sozusagen verschwiegen wurde.
Aber wer alles glaubt was er gesagt bekommt, sry aber da fehlt mir dann das mitleid. Öl, wasser, bremsflüssigkeit,intervalle, bremsen, lack sollte man immer anschauen!!!
Weil erstens hätte das dem Verkäufer ja auch passieren können.
Und zweitens, wenn der Deinen Freund abzocken wollte, weil er das wusste, dann müsstest Du das beweisen, was wohl sehr schwer werden würde…
Also beim Gebrauchtwagenkauf zieht man doch mal am Ölstab und schaut ob das Öl überhaupt noch flüssig bzw. da ist und guckt sich mal den Deckel an ob da Schmodder dran ist.
Von daher würde ich sagen gekauft wie gesehen und entsprechend ist dein Kumpel da selbst schuld auch wenns natürlich hart ist.
davon mal abgesehen wer nun schuld hat … war nun zu wenig öl drin oder hat die Ölpumpe seinen geist aufgegeben ?
Wenn Du Ölpumpe schlap gemacht hat ist, kann der Verkäufer nichts dafür es sei denn du beweist ihm das die schon beim Kauf defekt war … was wohl schlecht geht … und mit zu wenig öl sieht das wohl genauso aus … Sorry und mein beileit.
in dem Moment, wo Dein Kumpel den Wagen übernommen hat, ist er selbst für die Betriebsflüssigkeiten zuständig. Da hat der Verkäufer dann nix mehr mit am Hut.
Ein schwer zu beweisender Einzelfall, der hier mit Sicherheit nicht zum tragen kommt, wäre wenn der Käufer nachweisen kann, daß schon beim kauf ein Defekt vorlag, der zu einem Ölverbrauch/Verlust von einigen Litern auf 100km führte.
Außerdem muß ein Kaufvertrag vorliegen, in dem eine Sachmängelhaftung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Kann man aber getrost vergessen.
Da heißt es dann wohl: Nach nem guten gebrauchten Motor umsehen:frown: