Sag deiner Versicherung bloß nix davon dass das Radiodisplay noch drauf war, sonst könntest du wegen Fahrlässigkeit ein Problem kriegen!!!
Das hab ich auch noch nie gehört...! Wo haste das denn bitte weg???????
Er bekommt den Zeitwert des Radios wieder. Die Versicherungen behalten sich dort das Recht der Minderung vor. Ist das Radio älter als 1 Jahr, wird abgezogen. Neupreis-Erstattung ist dann meist nicht mehr drin.
Das ist ja das fiese beim Klau...!
Coolfire hat recht,wenn er angibt,das er das Display draufgelassen hat,könnte die versicherung sagen,er hätte ihn damit zum klau annimiert! Denn wenn das Display ab gewessen wäre,kämme wohl keiner auf die Idee dort einzubrechen,um das Radio zu klauen…
Nein, die Versicherung ist zum Ersatz verpflichtet…!
Der Fahrzeughalter ist nicht verpflichtet, das Bedienteil abzunehmen. Aus Vorbeugungsgründen ist es natürlich ratsam, aber er ist nicht verpflichtet.
Dann noch eine kleine Korrektur:
Werden Diebe bei einem Einbruchsversuch gestört, gilt dies als Einbruch ohne Diebstahl und ist versichert. Wurde das Auto „nur“ mutwillig zerstört, tritt nur die Vollkasko dafür ein.
So…das alles nun zur versicherungstechnischen Seite…!