Außenspiegel wurde zerkratzt

Hallo Leute ,
kleine Storry was mir gestern in Düsseldorf passiert ist.Ich stand an der Ampel 2 Spurig ich links da kommt rechts ein Benz neben mir gefahren schaut in mein Auto und fährt weiter wobei er meinen rechten Außenspiegel mitnimmt.
Er klappt um und wurde zerkratzt.er fährt weiter ich Überhohle und stelle den Mann zur rede.Er wird direkt ausfallend und versucht mir an den Kragen.(War ein Italiener) nichts gegen Italiener.Wir waren zu 3 im Auto.Nach kurzem Wortgefecht kam zufällig die Polizei,wir den Vorfall geschildert.
Er bekam eine Verwarnung über 35 Euro wollte sie aber nicht zahlen also gibt es einen Anhöhrungsbogen.
An meinem Spiegel sind 2 Kratzer drinne die mit Politur nicht rausgehen.
Heute meldet sich der Heini per Telefon bei mir und meint er würde mir 20 Euro für einen Lackstift zahlen und die sache wäre aus der Welt.
Ich denke aber nach dem gestrigen Gebrülle von dem Mann sollte er einen Denkzettel bekommen.
Bei jedem andern hätte man im anständigen Ton sich einigen können aber so nicht.

Was meint Ihr wie gehe ich am besten vor.

Mfg Andy

Schau mal ob der Spiegel beim umklappen knarzt. Wen ja, brauchste' ein neues Gehäuse :wink:

Das erfüllt den Tatbestand der Fahreflucht = Vorstrafe.

Der Typ hat echt keine Ahnung worauf er sich da einlässt.

Wie gesagt er war sowas von frech und brüllte rum,jetzt soll er auch zahlen.
Ich weiß nur nicht wenn ich zu Audi gehe für einen Kostenvoranschlag ob ich den Zahlen muß,oder was kostet so eine Lackierung überhaupt bzw ein Gehäuse.

  1. Ruf beim Zentralruf der Autoversicherer an und Du kriegst mit seinem Kennzeichen seine Versicherung raus und da meldest Du den Schaden.

  2. Durch Deine Zeugen dürfte die Schuldfrage klar sein.

  3. Ruf die Versicherung des Schädigers an und melde Deine Ansprüche an. Die werden sagen, dass sie von ihm noch keine Meldung haben.
    Das macht nichts, aber sie und er können damit verzögern.
    Eins solltest Du wissen: SEINE Versicherung ist nach dem Gesetz verpflichtet, DEINEN Anwalt zu zahlen, ob der nun nötig ist oder nicht. Also lass Dich auf nichts ein, geh zu Deinem Anwalt, schildere den Fall und lass IHN das alles erledigen, auch die Klärung mit seiner Versicherung.
    Glaub mir, Du wirst Dich nur aufregen, wenn Du das alles selbst erledigst.
    Der Anwalt rät Dir auch, ob Du zum Freundlichen oder zum Gutachter fahren sollst.
    Zum Glück musst Du ja nichts zwingend reparieren, der Wagen fährt ja noch.

  4. Die Sache mit der Fahrerflucht musst Du - gedanklich und rechtlich - von Deinem (zivilrechtlichen) Schaden trennen, das läuft von ganz alleine durch die Polizei/Amtsanwaltschaft, da seid Ihr alle, auch Du, nur Zeugen.