wie einige wissen bin ich im IT-Service selbstständig.
Ein Kunde möchte nicht zahlen weil der Drucker nach einem Jahr (Softwarefehler kein defekt) nicht mehr drucken würde.
Mittlerweile habe ich es vom Gericht einklagen lassen bzw. bin noch dabei.
Um mich ein wenig ab zusichern habe ich mir eine Excel Tabelle angefertigt. Dort schreibe ich dann bei welcher Firma ich bin, was gemacht wurde etc und lasse es unterschreiben.
Unten steht dann noch
"Gesetzlich haben Sie zwei Wochen Zeit die Rechnung zu bezahlen, ist dies nicht der Fall wird Ihnen eine Mahnung mit 20€ Mahngebühren zugestellt, die Sie zu zahlen haben."
Kann ich das so machen?
Im Anhang sieht man die Auftragsbestätigung.
Gründsätzlich gut die Arbeiten unterzeichnen zu lassen, dann kann dir da nichts passieren.
Das klingt arg unfreundlich und du unterstellst jedem Kunden von vorneherein er würde nicht zahlen.
Schreib lieber sowas wie "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum"
Das es eine Mahnung gibt wenn nicht weiss der Kunde sicherlich selber
Den Hinweis auf Mahngebühren kannst Du Dir sparen, der ist nicht notwendig. Mahngebühren in begrenztem Umfang kannst Du jederzeit erheben. Ob Du sie letztendlich vom Kunden auch unbedingt einforderst ist ein anderes Thema. Prinzipiell würde ich empfehlen die erste Mahnung kostenfrei zu machen. Mit Endkunden ist sowas aber immer schwierig.
Ein sogenanntes Abnahmeprotokoll für erbrachte Leistungen ist aber immer eine feine Sache. Es sollte dabei stehen ob die Leistung ohne Mängel - mit geringfügigen Mängeln - oder erheblichen Mängeln abgenommen / nicht abgenommen wurde. Darüber freut sich jeder Richter, vereinfacht die Sache ungemein.