Auftragsbestätigung vom Kunden vor Ort unterschreiben lassen.......

Hi,

wie einige wissen bin ich im IT-Service selbstständig.
Ein Kunde möchte nicht zahlen weil der Drucker nach einem Jahr (Softwarefehler kein defekt) nicht mehr drucken würde.
Mittlerweile habe ich es vom Gericht einklagen lassen bzw. bin noch dabei.

Um mich ein wenig ab zusichern habe ich mir eine Excel Tabelle angefertigt. Dort schreibe ich dann bei welcher Firma ich bin, was gemacht wurde etc und lasse es unterschreiben.

Unten steht dann noch
"Gesetzlich haben Sie zwei Wochen Zeit die Rechnung zu bezahlen, ist dies nicht der Fall wird Ihnen eine Mahnung mit 20€ Mahngebühren zugestellt, die Sie zu zahlen haben."

Kann ich das so machen?
Im Anhang sieht man die Auftragsbestätigung.

Gründsätzlich gut die Arbeiten unterzeichnen zu lassen, dann kann dir da nichts passieren.

Das klingt arg unfreundlich und du unterstellst jedem Kunden von vorneherein er würde nicht zahlen.
Schreib lieber sowas wie "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum"

Das es eine Mahnung gibt wenn nicht weiss der Kunde sicherlich selber :wink:

Würde sowas auf alle Fälle von einem Rechtsanwalt aufsetzen und auf gültigkeit kontorollieren lassen!

Sonst kanns sein das dir sowas nix nutzt.

grüße

Wenn dann aber eine Mahnung ausgestellt wird, wird die Mahngebühr einfach nicht bezahlt…

Würde ich auch so machen so hast du immer was in der Hand, und du kannst belegen das dein Kunde die Arbeite in Auftrag gegeben hat

Würde auch eher schreiben "Rechnung Zahlbar in xx Tagen ab Rechnungsdatum"

Gruß Dealf1909

Ohne jetzt die genauen gesetzlichen Gegebenheiten zu kennen, würde ich dir raten, die Formulierung etwas zu ändern, klingt recht unprofessionell.

Warum? Hat doch Deutsch gut geschreibt! :biggrin:
Würd ich auch empfehlen das noch mal zu überdenken.
Zahlbar innerhalb xx Tagen %Zahlungsbedingungen%…

Den Hinweis auf Mahngebühren kannst Du Dir sparen, der ist nicht notwendig. Mahngebühren in begrenztem Umfang kannst Du jederzeit erheben. Ob Du sie letztendlich vom Kunden auch unbedingt einforderst ist ein anderes Thema. Prinzipiell würde ich empfehlen die erste Mahnung kostenfrei zu machen. Mit Endkunden ist sowas aber immer schwierig.

Ein sogenanntes Abnahmeprotokoll für erbrachte Leistungen ist aber immer eine feine Sache. Es sollte dabei stehen ob die Leistung ohne Mängel - mit geringfügigen Mängeln - oder erheblichen Mängeln abgenommen / nicht abgenommen wurde. Darüber freut sich jeder Richter, vereinfacht die Sache ungemein.

Matse