Hi Leute!
Ich möchte mir 17"-Felgen für meinen 8L Ambition (bis jetzt keine fahrwerksmässigen Änderungen) besorgen, dazu 225/45er Reifen. Also keine allzu extreme Änderung, die ja den Aussagen hier im Forum nach zu urteilen ohne Probleme und Nachbearbeitungen an Kotflügeln oder Radhäusern gehen müsste.
Nun habe ich mir mal von den in Frage kommenden Felgen die Auflagen in den Gutachten durchgelesen. Da taucht regelmässig folgendes auf:
K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Nun steht ja immer nett Ggf. dabei, so dass ich mal annehme, das man die Massnahmen nicht unbedingt durchführen muss. Aber die Entscheidung darüber fällt ja wahrscheinlich der TÜV-Mann. Und wenn diese Massnahmen nie nötig wären, würden sie ja auch nicht in den Gutachten auftauchen. Also wie wahrscheinlich ist denn das nun, dass man die Massnahmen durchführen muss? Wie waren denn da so Eure Erfahrungen beim Eintragen lassen?
Und was passiert, wenn man noch andere Veränderungen vornehmen will, z.B. Spurverbreiterungen oder tieferes Fahrwerk oder beides? Siehe oben bei A05. Da ist man doch dem Goodwill des TÜV-Prüfers hoffnungslos ausgeliefert. Und wie kann man verhindern, dass man nicht 100 mal zwischen Umbauwerkstatt und TÜV hin- und her fährt und jedes mal Geld abgibt bis der TÜV-Mann sein OK gibt?
Gruss
Stefan