Aufkleber für Frontscheibe

Ich habe mal ne Frage zum kleben von Stickern auf der Frontscheibe. Muss ich irgendetwas beachten, wenn ich einen kleinen Aufkleber (ca. 4-5 cm groß) auf die Frontscheibe kleben möchte? Gibt es dazu Gesetze? Das es nicht im Sichtfeld kleben darf ist mir schon klar, aber was ist denn genau das Sichtfeld? Ich würde gerne einen kleinen Sticker hinter meinen Innenspiegel (am liebsten darunter) kleben. Da ist meiner Meinung nach kein Sichtfeld! Könnte das Ärger geben? Und wenn ja, mit wem? TÜV-Prüfer wäre mir ehrlich gesagt erstmal egal. Ich könnte den Sticker zur Prüfung ja wieder abmachen. Aber was ist mit der Polizei?

PS: Da wo der rote Punkt ist, soll der Sticker platziert werden. Der Sticker ist schwarz und besteht aus zwei gekreuzten Schwertern.

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dürfte kein problem sein, da ja auch irgendwo die aufkleber für lichttest, feinstaubplakette und 100 km/h für anhänger hindürfen

mfg

Ja, aber Aufkleber für Plaketten sollen doch eingentlich an den unteren Scheibenrand geklebt werden. Und ich hatte auch schonmal gehört, dass man eigentlich nichtmal irgendwas an seinen Innenspiegel hängen darf, weil es angeblich die Sicht behindert. Deshalb frage ich…
Würde ja gerne den Aufkleber unter dem innenspiegel anbringen und das ist beim A3 schon ziemlich tief…

also denn müsste auch jeder verbieten sich ein navi in die scheibe zuz kleben

Hmm, stimmt! Diese Navis sind aber auch ziemlich umstritten, weil bei Crashtests immer wieder rauskommt, dass die Dinger zu richtigen Geschossen werden können.

aber ich denk mal ein aufkleber kann net zu einem geshcoss werden^^
naja ich wüsste jedenfalls net was dagegen sprechen würde, genaue gesetze weiß ich net aber wenn jemand was sagt kannst ihn ja abmachen

sollte kein problem sein.

schau dir mal das bild an:

zusaetzlich gilt (wie bei blendkeilen auch):
-Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten.
-Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
-Die Scheibenfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
-Die freie Sicht muss gewährleistet sein.

gruss,
tom

ja aber ich denke mal ein bisschen enger werden die es schon sehen sonst dürfte man ja auchn ur das sichtfeld bei frost freikratzen, darf man ja auch net soweit ich weiß…
aber trotzdem das unterm spiegel wird kein ding sein

mfg

nein, wenn du nur sichtfeld freikratzt, hast du ja mehr als 1/4 der scheibe bedeckt und mehr als 0,1 qm bedeckt.

aber gut moeglich, dass es da noch weitere vorschriften gibt.
die beiden sind mir jetzt aber direkt eingefallen.

gruss,
tom