komm gerade vom freundlichen weil mein kleiner bischen spinnt!
eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der besuch kostenlos wird, da ich der annahme war, ich hätte noch gebrauchtwagengarantie.
doch laut meinem freundlichen ist die seit jetzt fast 2 monaten abgelaufen. ihm zufolge gilt die gebrauchtwagengarantie ab dem tag des kaufes für 12 monate und nicht wie mir erzählt wurde ab dem tag, an dem die neuwagengarantie abgelaufen ist.
das heißt, ich hatte vom 25.02.2003 bis zum 25.02. diesen jahres neuwagengarantie und vom 09.09.2004 (tag, an dem ich meinen a3 gekauft habe) bis zum 09.09.2005 gebaruchtwagengarantie.
der händler bei dem ich das auto gekauft habe, sagte mir, ich hätte bis zum 25.02.2005 noch die neuwagengarantie von audi und ab diesem tag nochmal ein jahr gebrauchtwagengarantie, damzufolge also eigentlich noch bis zum 25.02.2006!
was stimmt denn nun? kann mich da jemand aufklären?
:verwirrt:
also ich würde das auch so sehen, dass die gebrauchtwagengarantie erst mit ablauf der Neuwagengarantie beginnt. sonst wäre das ja totaler Schwachsinn. Hab aber leider keine Ahnung wie das rechtlich aussieht. An deiner Stelle hätte ich beim Kauf des Wagens eine Audi-Carlife-Plus Anschlussgarantie abgeschlossen. Die gilt sicher erst ab Ende der Werksgarantie und dann für 2 Jahre. Hätte einmalig 205€ gekostet.
also ich würde das auch so sehen, dass die gebrauchtwagengarantie erst mit ablauf der Neuwagengarantie beginnt. sonst wäre das ja totaler Schwachsinn.
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so seh ich dass auch, denn sons hätte ich ja vom 09.09.2004(kaufdatum) bis zum 25.02.2005(ende der werksgarantie) sowohl werks- als auch gebrauchtwagengarantie gehabt!
wie is es denn wenn ich z.b. en jahreswagen kaufe, der hat jawohl auch erst dann gebrauchtgarantie wenn die vom werk abgenalufen ist, oder? dass heisst das auto hätte im 2. jahr 2 parallel laufende garantieen was ja total sinnlos wäre :mauer:
in den garantieschein kann ich im mom leider nicht gucken, der leigt noch im auto, was in in der werkstatt!
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Händler, der einen Pkw verkauft, für ein Jahr Garantie bzw. Gewährleistung übernehmen muss. Das beginnt natürlich mit dem Tag des Verkaufs.
Wenn der Wagen zu dem Zeitpunkt noch eine Werksgarantie hat, dann ist das für den Käufer schön, denn diese Garantie ist meistens mehr Wert als eine Gebrauchtwagengarantie. Für den Händler ändert sich dadurch aber an seinen rechtlichen Pflichten nichts.
Stelle dir mal vor, du kaufst bei einem „Händler an der Ecke“ (also nicht Audi-Händler!) einen 1,5 Jahre alten A3. Dieser Händler muss dir dann also ein Jahr Gebrauchtwagengarantie/Gewährleistung geben. Der Wagen hat aber noch für ein halbes Jahr Werksgarantie, für die aber nicht der Händler, sondern das Audi-Werk zuständig ist. Nun ist der Wagen also für ein halbes Jahr „doppelt“ versichert.
Und wenn du den Wagen auch bei einem Audi-Händler gekauft hast, an der rechtlichen Situation ändert sich nichts.
Gruß Christof
Dieser Beitrag wurde von Christof am 26.09.2005 bearbeitet
Hallo,
die Gebrauchtwagengarantie läuft ein Tag nachdem die Neuwagengarantie abgelaufen ist, los. Das was dein Händler meint ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für ein Jahr im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs. Aber da du ja eine Gebrauchtwagengarantie hast, kannst du die Kosten auf die GW-Versicherung abwälzen. D.h. du bist nicht gezwungen bei dem Händler bei dem du das Auto gekauft hast, dein Auto reparieren zu lassen. NUR wenn du keine GW-Garantie hättest, müsstest du zu diesem Händler gehen, weil du nur Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Verkäufer geltend machen kannst. Dies ist aber hier nicht der Fall. Bei der Cargarantie musst du schauen, ob ganz unten eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Wenn ja, dann muss dein anderer Händler eine „Freigabe“ beim Verkäufer einholen, damit er die Reparatur durchführen kann.
Hoffe ich konnte Dir helfen. Falls du Fragen hast:
PN nach mich.
aha, dass heisst dann aber wenn ich dass richtig verstanden habe, dass christopgh mit seiner annahme irrte, oder?
außerdem bedeutet das, dass mich der freundliche heute entweder verarschen wollte oder er weis einfach selbst nicht bescheid. zumindest hat er die original gw-garantie unterlagen in der hand gehalten und mir erzählt meine garantie sei seit nem knappen monat abgelaufen!
naja, dann muss ich zuerstmal klären was für eine garantie ich da genau habe.
wie ist dass denn mit der gesetzlichen garantie:
hat man die auch ohne diesen separat ausgefüllten garantievertrag?
wenn ja, muss ich auf jeden fall eine gw-garantie haben.
außerdem hab ich dass auto bei nem vw-audi händler gekauft.
Viele sind der Meinung, sie hätten eine Herstellergarantie bei Audi. Das stimmt aber nicht so. Denn erst die Fahrzeuge, die ab 1.1.2005 erstzugelassen worden sind besitzen diese. Davor hatte der Kunde keine Garantie, sondern nur eine 2-jährige Gewährleistung, die vom jeweiligen Verkäufer getragen werden musste. Bei allen Fahrzeugen mit EZ-Datum ab 1.1.2005 ist der Hersteller (hier Audi) in der Pflicht alle Reparaturleistungen zu übernehmen. Siehe hier :
P.S. Seat war bis zum 1.1.2005 das einzige Unternehmen im VW-Konzern, das auch davor schon die Herstellergarantie anbot !! Sie wurde glaube ich bei den anderen Marken Ende 2001 abgeschafft und eben Anfang 2005 wieder eingeführt
der servicefred vom freundlichen hat mittlerweile auch bemerkt, dass meine garantie erst nach ablauf der neuwagengarantie begonnen hat!
folglich genieße ich noch ein halbes jahr gebrauchtwagengarantie, und zwar um genau zu sein die gw-garantie „perfect car pro“.
allerdings hat mir diese garantie herzlich wenig gebracht:
an meinem a3 wurden heute der temperaturgeber und llm getascht, außerdem wurde der fahrersitz aus- und eingebaut u ein airbagkabel instandzusetzten.
der llm ging auf kulanz.
den rest habe ich selbst gezahlt, da ich laut meines freundlichen pro reparaturpunkt 100€ selbstbeteiligung zahlen müsste, wären nach adam riese bei 2 punkten 200€ gewesen, die rechnung betrug aber „nur“ 120 erronen, also hab ich murrend selbst gezahlt.:motz:
kann das mit der selbstbeteiligung jemand bestätigen?
In der Überschrift heißt es „Werksgarantie, Gebrauchtwagengarantie …“, gemeint waren dann aber keine gesetzlichen Garantieansprüche bzw. Garantieversprechen, sondern Leistungen, die aus Garantieversicherungen wie CarLifePlus herrühren. Das sind juristisch gesehen völlig verschiedene Dinge.
ich hab ja soweit alles, was ich wissen wolte erfahren.
was mich jetzt nur noch interessierten würde, ist die sache mit den 100€! ich hab nämlich nichts, wo ich das nachlesen könnte.auf dem garantievertrag steht auch weiter nix drauf diesbezüglich.
Wenn auf dem Garantievertrag oder den dazugehörigen AGB, die du bekommen haben solltest (falls nicht solltest du dir die aushändigen lassen), nix von Selbstbeteiligung steht, is wohl auch nix mit SB. Aber ich denke da wird wohl irgendwas stehen.
eben nicht!!! hab gerade dass zum vertrag gehörende garantieheftchen gefunden und da steht absolut nichts dergleichen!
hat diese garantie (perfect car pro) sonst noch jemand?
so wies aussieht muss ich mal mit denen telefonieren!
allerdings habe ich außerder den unterlagen der perfect car garantie noch unterlegen einer"volkswagen Lifetime Garantie" gefunden, was ich mit der anfagen soll weiß ich nicht, könnte sein dass, das die standardgarantie ist.
zumindest steht in meinem garantievertrag unmissverstädlich drin, dass ich durch die pf garantie gedeckt bin!
nach etlichen telefonaten mit versicherung und versicherungsnehmer habe ich, wie bereits vermutet, festgestellt, dass diese 100€ selbstbeteiligung bei der perfectcarpro nicht existieren.
hier gelten andere konditionen, über die der freundliche offensichtlich nicht bescheid wusste.
und zwar hat die versicherung laufleistungsunabhängig den arbeitslohn und bis zu einer laufleistung von max 50tkm zusätzlich 100% der materialkosten!!!
da dieser fall auf mich zutrifft, hätte ich für die instandsetztung meiner kiste also rein garnichts zahlen müssen!
bin dann natürlich sofort zum händler geeiert, welcher dann nach sorgfälltiger prüfung meiner unterlagen einsicht zeigte mir den kompletten betrag erstattete. :sieg: