Audi Werksgarantie, Gebrauchtwagengarantie, Kulanz...

Hallo,

komm gerade vom freundlichen weil mein kleiner bischen spinnt!
eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der besuch kostenlos wird, da ich der annahme war, ich hätte noch gebrauchtwagengarantie.
doch laut meinem freundlichen ist die seit jetzt fast 2 monaten abgelaufen. ihm zufolge gilt die gebrauchtwagengarantie ab dem tag des kaufes für 12 monate und nicht wie mir erzählt wurde ab dem tag, an dem die neuwagengarantie abgelaufen ist.
das heißt, ich hatte vom 25.02.2003 bis zum 25.02. diesen jahres neuwagengarantie und vom 09.09.2004 (tag, an dem ich meinen a3 gekauft habe) bis zum 09.09.2005 gebaruchtwagengarantie.
der händler bei dem ich das auto gekauft habe, sagte mir, ich hätte bis zum 25.02.2005 noch die neuwagengarantie von audi und ab diesem tag nochmal ein jahr gebrauchtwagengarantie, damzufolge also eigentlich noch bis zum 25.02.2006!
was stimmt denn nun? kann mich da jemand aufklären?
:verwirrt:

hi,

der verschaukelt dich doch, die garantie fängt erst ab dem verkauf an und dann 1 jahr .

geh mal zu einem anderen händler!!


also ich würde das auch so sehen, dass die gebrauchtwagengarantie erst mit ablauf der Neuwagengarantie beginnt. sonst wäre das ja totaler Schwachsinn. Hab aber leider keine Ahnung wie das rechtlich aussieht. An deiner Stelle hätte ich beim Kauf des Wagens eine Audi-Carlife-Plus Anschlussgarantie abgeschlossen. Die gilt sicher erst ab Ende der Werksgarantie und dann für 2 Jahre. Hätte einmalig 205€ gekostet.

so wie der dir das erzählt wäre es ja ne riesen frechheit.

ausserdem wurde es dir anders zugesagt.
hast du dafür evtl. noch zeugen?

Schau mal in den Versichrungsschein von der Gebrauchtwagengarantie, steht da nicht das Start und Enddatum drin?

Gruss Dirk

also ich würde das auch so sehen, dass die gebrauchtwagengarantie erst mit ablauf der Neuwagengarantie beginnt. sonst wäre das ja totaler Schwachsinn. [/quote]

so seh ich dass auch, denn sons hätte ich ja vom 09.09.2004(kaufdatum) bis zum 25.02.2005(ende der werksgarantie) sowohl werks- als auch gebrauchtwagengarantie gehabt!
wie is es denn wenn ich z.b. en jahreswagen kaufe, der hat jawohl auch erst dann gebrauchtgarantie wenn die vom werk abgenalufen ist, oder? dass heisst das auto hätte im 2. jahr 2 parallel laufende garantieen was ja total sinnlos wäre :mauer:

in den garantieschein kann ich im mom leider nicht gucken, der leigt noch im auto, was in in der werkstatt!

gruß

Ich vermute, dass der Händler im Recht ist.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Händler, der einen Pkw verkauft, für ein Jahr Garantie bzw. Gewährleistung übernehmen muss. Das beginnt natürlich mit dem Tag des Verkaufs.

Wenn der Wagen zu dem Zeitpunkt noch eine Werksgarantie hat, dann ist das für den Käufer schön, denn diese Garantie ist meistens mehr Wert als eine Gebrauchtwagengarantie. Für den Händler ändert sich dadurch aber an seinen rechtlichen Pflichten nichts.

Stelle dir mal vor, du kaufst bei einem „Händler an der Ecke“ (also nicht Audi-Händler!) einen 1,5 Jahre alten A3. Dieser Händler muss dir dann also ein Jahr Gebrauchtwagengarantie/Gewährleistung geben. Der Wagen hat aber noch für ein halbes Jahr Werksgarantie, für die aber nicht der Händler, sondern das Audi-Werk zuständig ist. Nun ist der Wagen also für ein halbes Jahr „doppelt“ versichert.

Und wenn du den Wagen auch bei einem Audi-Händler gekauft hast, an der rechtlichen Situation ändert sich nichts.

Gruß Christof

  • Dieser Beitrag wurde von Christof am 26.09.2005 bearbeitet

Hallo,
die Gebrauchtwagengarantie läuft ein Tag nachdem die Neuwagengarantie abgelaufen ist, los. Das was dein Händler meint ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für ein Jahr im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs. Aber da du ja eine Gebrauchtwagengarantie hast, kannst du die Kosten auf die GW-Versicherung abwälzen. D.h. du bist nicht gezwungen bei dem Händler bei dem du das Auto gekauft hast, dein Auto reparieren zu lassen. NUR wenn du keine GW-Garantie hättest, müsstest du zu diesem Händler gehen, weil du nur Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Verkäufer geltend machen kannst. Dies ist aber hier nicht der Fall. Bei der Cargarantie musst du schauen, ob ganz unten eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Wenn ja, dann muss dein anderer Händler eine „Freigabe“ beim Verkäufer einholen, damit er die Reparatur durchführen kann.

Hoffe ich konnte Dir helfen. Falls du Fragen hast:
PN nach mich.

CU Thomas

aha, dass heisst dann aber wenn ich dass richtig verstanden habe, dass christopgh mit seiner annahme irrte, oder?

außerdem bedeutet das, dass mich der freundliche heute entweder verarschen wollte oder er weis einfach selbst nicht bescheid. zumindest hat er die original gw-garantie unterlagen in der hand gehalten und mir erzählt meine garantie sei seit nem knappen monat abgelaufen!

naja, dann muss ich zuerstmal klären was für eine garantie ich da genau habe.

wie ist dass denn mit der gesetzlichen garantie:
hat man die auch ohne diesen separat ausgefüllten garantievertrag?
wenn ja, muss ich auf jeden fall eine gw-garantie haben.
außerdem hab ich dass auto bei nem vw-audi händler gekauft.

gruß

bademeister

Hallo,
hier ist vielen Leute der Unterschied nicht klar zwischen Garantie und Gewährleistung.
Dazu unbedingt das hier mal lesen:

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Viele sind der Meinung, sie hätten eine Herstellergarantie bei Audi. Das stimmt aber nicht so. Denn erst die Fahrzeuge, die ab 1.1.2005 erstzugelassen worden sind besitzen diese. Davor hatte der Kunde keine Garantie, sondern nur eine 2-jährige Gewährleistung, die vom jeweiligen Verkäufer getragen werden musste. Bei allen Fahrzeugen mit EZ-Datum ab 1.1.2005 ist der Hersteller (hier Audi) in der Pflicht alle Reparaturleistungen zu übernehmen. Siehe hier :

http://www.volkswagen-media-services.com/medias_publish/ms/c

Und hier: http://www.winni-the-pooh.de/auto/garantie.htm

P.S. Seat war bis zum 1.1.2005 das einzige Unternehmen im VW-Konzern, das auch davor schon die Herstellergarantie anbot !! Sie wurde glaube ich bei den anderen Marken Ende 2001 abgeschafft und eben Anfang 2005 wieder eingeführt

CU Thomas

Habe genau nachgesehen. Bei meinem 8L hatte ich eine CarLifePlus von Audi.

Da begann das Jahr Gebrauchtwagengarantie NACH ablauf von 24 monaten ab erstzulassung

Bei meinem 8P hatte ich eine andere Vereinbarung. Hier begann die Gebrauchtwagengarantie mit Kauf, unabhängig von der Erstzulassung.

Also alles Vertragssache. Bitte schau in Deinen Unterlagen nach! :slight_smile:

  • Dieser Beitrag wurde von marrot am 26.09.2005 bearbeitet

hallo,

hab heute meine kiste zurückbekommen.

der servicefred vom freundlichen hat mittlerweile auch bemerkt, dass meine garantie erst nach ablauf der neuwagengarantie begonnen hat!

folglich genieße ich noch ein halbes jahr gebrauchtwagengarantie, und zwar um genau zu sein die gw-garantie „perfect car pro“.

allerdings hat mir diese garantie herzlich wenig gebracht:

an meinem a3 wurden heute der temperaturgeber und llm getascht, außerdem wurde der fahrersitz aus- und eingebaut u ein airbagkabel instandzusetzten.
der llm ging auf kulanz.
den rest habe ich selbst gezahlt, da ich laut meines freundlichen pro reparaturpunkt 100€ selbstbeteiligung zahlen müsste, wären nach adam riese bei 2 punkten 200€ gewesen, die rechnung betrug aber „nur“ 120 erronen, also hab ich murrend selbst gezahlt.:motz:

kann das mit der selbstbeteiligung jemand bestätigen?

gruß

meister

das kann durchaus sein. bei der carlifeplus von audi sind es 10 % selbstbeteiligung, mindestens aber 50 euro, höchstens 250 euro

außerdem ist es noch kilometerabhängig bei den meisten. nimmt glaub ich ab 50.000 km je 10.000 etwa 10 % ab was die zahlen.

In der Überschrift heißt es „Werksgarantie, Gebrauchtwagengarantie …“, gemeint waren dann aber keine gesetzlichen Garantieansprüche bzw. Garantieversprechen, sondern Leistungen, die aus Garantieversicherungen wie CarLifePlus herrühren. Das sind juristisch gesehen völlig verschiedene Dinge.

Gruß Christof

ich hab ja soweit alles, was ich wissen wolte erfahren.
was mich jetzt nur noch interessierten würde, ist die sache mit den 100€! ich hab nämlich nichts, wo ich das nachlesen könnte.auf dem garantievertrag steht auch weiter nix drauf diesbezüglich.

gruß

bademeister

Wenn auf dem Garantievertrag oder den dazugehörigen AGB, die du bekommen haben solltest (falls nicht solltest du dir die aushändigen lassen), nix von Selbstbeteiligung steht, is wohl auch nix mit SB. Aber ich denke da wird wohl irgendwas stehen.

eben nicht!!! hab gerade dass zum vertrag gehörende garantieheftchen gefunden und da steht absolut nichts dergleichen!
hat diese garantie (perfect car pro) sonst noch jemand?
so wies aussieht muss ich mal mit denen telefonieren!

allerdings habe ich außerder den unterlagen der perfect car garantie noch unterlegen einer"volkswagen Lifetime Garantie" gefunden, was ich mit der anfagen soll weiß ich nicht, könnte sein dass, das die standardgarantie ist.

zumindest steht in meinem garantievertrag unmissverstädlich drin, dass ich durch die pf garantie gedeckt bin!

nach etlichen telefonaten mit versicherung und versicherungsnehmer habe ich, wie bereits vermutet, festgestellt, dass diese 100€ selbstbeteiligung bei der perfectcarpro nicht existieren.
hier gelten andere konditionen, über die der freundliche offensichtlich nicht bescheid wusste.

und zwar hat die versicherung laufleistungsunabhängig den arbeitslohn und bis zu einer laufleistung von max 50tkm zusätzlich 100% der materialkosten!!!

da dieser fall auf mich zutrifft, hätte ich für die instandsetztung meiner kiste also rein garnichts zahlen müssen!

bin dann natürlich sofort zum händler geeiert, welcher dann nach sorgfälltiger prüfung meiner unterlagen einsicht zeigte mir den kompletten betrag erstattete. :sieg:


Ist bei einer längeren Reparatur, welche durch die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt ist, ein Mietwagen inklusive oder gibts den günstiger?

Kann ich die Reparatur bei jedem Audi Händler durchführen lassen?

+ Dieser Beitrag wurde von Cleaner am 30.04.2006 bearbeitet

Kann keiner dazu was sagen? Noch nie einen Gebrauchtwagengarantiefall hier im Forum?
:lol: