ich hab mir letzten herbst neue felgen mit reifen für den sommer gekauft … ( -> nochmal tausend dank an den user lonnie aus dem forum hier
nun ist’s zwar noch n bissel hin bis ich meine neuen 18’er draufziehen darf , aber ich hoffe es dauert nich mehr lang
meine frage(n):
ich habe einige kopie des fahrzeugsbrief’s, ein gutachten über die felgen und auch die rechnung.
muss ich das bloß immer dabei haben (reicht auch eine kopie?) oder muss ich zum tüv oder so hin und das eintragen lassen (…kosten?) gibts da auch andere vereine als den tüv oder dekra die das machen können?
muss ich die räder neu auswuchten lassen…?
was sollte man da noch beachten oder wissen …?
-> ist bisher die erste größere umbaumaßnahme an meinem audi , dahe frag ich vorher lieber mal nach
Also, wenn Du nur n Gutachten für die Felgen hast, mußt Du damit (und natürlich dem A3) zum TÜV oder Dekra und die Dinger eintragen lassen. Manche TÜVs stellen Dir dann auch nur ne Anbaubestätigung aus, die Du dann mitführen mußt.
Nicht eintragen ginge nur, wenn Du statt eines Gutachten eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für die Felgen hättest.
Kosten liegen soweit ich weiß so ca. bei 30-35 EURO beim TÜV + evtl. Eintragung in die Papiere bei der Zulassungsstelle.
genau das wollt ich wissen … aber mal ne dämliche frage , darf ich die räder denn schon montiert haben wenn ich damit zum tüv fahre oder muss ich die dann dort draufschrauben … eigentlich nich, oder ?
seh da auch kein problem oder baust du dein fahrwerk vor dem tüv laden ein?
Ich seh das wie bei andern umbauten die eintragungspflichtig sind: der erste weg nach dem Umbau sollte der Weg zum Tüv sein. (Bei Fahrwerk natürlich vorher Achsvermessung) Denke so ist das bei Felgen auch.