ATU und Beschädigung am Auto nach Reparatur

Moin zusammen,

wir haben heute nen Wagen bei ATU Mülheim zur Reparatur von Zahnriemen/Wasserpumpe abgegeben. So weit, so gut. Die Reparatur wurde auch ausgeführt, nur mußten wir feststellen, daß das Lederlenkrad deutlich ein einer Stelle beschädigt ist. Das Leder ist auf eine Länge von 10cm, Breite 1cm aufgrissen, vermutlich durch einen stumpfen, harten Gegenstand.
Darauf angesprochen weißt ATU alle Schuld von sich, sie hätte ja Verfahrensanweisungen, wie mit Kundenfahrzeugen umgegangen wird, sprich Überzug auf Lenkrad und Sitz. Erst dann würde der Wagen bewegt. Somit sehen sie keinen Handlungsbedarf.
Den Überzug auf dem Lenkrad habe ich auch gesehen, als wir das Fahrzeug abgeholt haben, wurde sogar in meinem Beisein abgezogen, nur stand ich auf der Beifahrerseite. Der Überzug des Sitzes war zu diesem Zeitpunkt schon entfernt.
Nur was beweißt der intakte Überzug??? Nichts, nur, daß dieser einzelne Überzug nichtdefekt ist, nur wer sagt mir, daß der Überzug nicht ausgetauscht worden ist???
Fakt ist, daß wir nun eine Beschädigung haben, die vorher, also am Morgen zur Fahrzeugabgabe noch nicht vorlag. Fakt ist, daß ich zwar gesehen habe, daß der Überzug auf dem Lenkrad entfernt wurde, allerdings weiß ich nicht, seit wann dieser drauf ist.
Fakt ist weiterhin, daß die ATU Mülheim weigert, den Schaden zu regulieren. Es wird so dargestellt, als ob der Schaden von uns selbst (durch einen Ring, faktisch unmöglich) verursacht worden ist.
So, lange Rede kurze Frage, was bleiben mir für Rechtsmittel, um den Schaden reguliert zu bekommen?
Und was zieht eine Anzeige so alles mit sich??

Gruß,
Thorsten

+ Dieser Beitrag wurde von mangosultan am 16.09.2006 bearbeitet

hallo,
man man…das ihr immernoch alle zu atu geht :frowning:
das wurde doch schon so oft besporchen, dass da nur mist ist!
aber egal. zum thema:

ich weiß ja nicht wie viel dir die sache wert ist.
aber hast du das auto allein geholt? oder hast du zeugen, dass das gleich danach war und die nachher nicht sagen, dass es dir vielleicht beim einsteigen passiert ist.
und wie sieht es denn mit der optik des frischen risses im leder aus?
sieht man, dass das frisch ist?
dann könnte man doch notfalls auch einen gutachter holen und der bestätigt, dass es ganz frisch ist.

also ich kenne das sonst auch nur so aus nem autohaus, dass es, falls mängel am wagen sind, gleich vorher im arbeitsauftrag festgehalten werden.
sonst kann ja jeder kommen und nachher sagen, dass war vorher noch nicht. bzw wie bei dir, dass sie sagen, das war schon!

also da würde ich mich ja nicht unbedingt drauf einlassen.

wenn das mit dem gutachter dann irgendwie durchkomt, dass der feststellt, dass die von atu es waren, dann müssen DIE den gutachter nachher auch zahlen und nciht du. aber eben nur, wenn der das feststellt. sonst musst du den gutachter wohl dann doch selbst zahlen.

gruß
marvin


Moin,

also die eigentliche Reparatur war ja auch okay. Aber egal auch.

Also der Filialleiter hat selbst noch bestätigt, daß die Beschädigung frisch ist, aber läßt sichg nicht darauf ein, daß es ATU selbst war. Zeugen, ja klar, war der Wagen meiner Freundin, wir haben den zusammen abgeholt und auf der Rückfahrt, ca. nach 1,2km ist es dann aufgefallen und wir sind unmittelbar danach wieer zurückgefahren.



Stimmt. In der Auftragsbestätigung sollte dann ein solch offensichtlicher Schaden vermerkt sein. Und dass die den Lenkradbezug genau dann abziehen, wenn du da bist, stink zum Himmel! Von wegen „och, den nicht beschädigten Bezug müssen wir ja noch abmachen, weil wir ein so gut arbeitendes Unternehmen sind …“

dem schliesse ich mich in aller Deutlichkeit an!! Wäre es eine vorhandene Beschädigung gewesen, hätte ATU die definitiv aufführen müssen. Nun einfach zu behaupten, dass der Schaden nicht durch ATU entstanden sein kann, ist schon toll dreist. Dass Ihr den Schaden wohl kaum innerhalb von 2 Kilometern selber verursacht habt um den dann auch noch ATU in die Schuhe zu schieben dürfte denen auch klar sein(Euch aber noch mehr, schliesslich ist das auch Euer 2. Druckmittel neben der tatsache, dass der Schaden VORHER NICHT da war)
Klarer Fall von Gegenbeweis seitens ATU versäumt, somit Euer Vorteil, macht von der Tatsache Gebrauch!!!
Sich in dieser Situation dumm zu stellen und alles abzustreiten wäre mir Anlass genug da deutlich mehr Druck zumachen und auf eine angemessene Lösung zu drängen. Ihr wollt die Jungs da ja nicht heiraten …:wink:


Richtig.
Ich würde einen anwalt zu Rate ziehen.
Ausserdem ist ATU gegen solche Schäden versichert. Die müssten das noch nicht mal selber zahlen.

So ein dr…s Laden. Hoffentlich eine Lehre, dass ihr da nicht mehr hingeht, denn gespart habt ihr jetzt nichts!