arglistige Täuschung?

Hallo und guten Tag,

ich habe mal eine Frage an euch, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen!
Ich habe mir vor 5 Wochen einen A3 Sportback Bj.2005 gekauft, mit Kaufvertrag und allem was dazu gehört!
Im Kaufvertrag steht auch Unfallfrei!

Jetzt am letzten Wochenende habe ich mal eine Grundreinigung gemacht und habe am "Heckflügel/Kotflügel hinten" auf der Fahrerseite etwas festgestellt. Und zwar blättert in der Fuge zur Stoßstange der Lack ab und oben am Dach ist die Gummidichtung mit überlackiert worden.

Daraus lässt sich schliessen, das der Heckflügel schonmal neu lackiert wurde! Also habe ich den Vorbesitzer darauf angesprochen und er hat es auch zugegeben, das mal jemand beim ausparken das Auto beschädigt hat, das das Teil neu lackiert und eine neue Stoßstange angebracht wurde! Er meinte aber, es wäre kein Unfallwagen und kein mir gegenüber anzugebener Schaden! Laut Audi wurde die Stoßstange gewechselt weil man Kunststoff nicht Spachteln/Schleifen kann, sagt er!
Er hat mir auch Foto geschickt, worauf man den Schaden sehen kann, Seitenteil und Stoßstange zerkratzt, also wirklich nicht doll!

Ich habe schon überall im Netz gesucht, finde aber keine richtige Antwort darauf! Ist es jetzt ein Unfallwagen oder nicht? Ab wann muss man ein Auto als Unfallfahrzeug bezeichnen?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

Also meiner Meinung nach, ist das immer grenzwertig, denke nicht das du da eine Chance hast irgendwas zu machen und das somit nicht als "Unfall" gilt.
Moralisch ist das natürlich eine andere Sache , ich würde es mit angeben.

Aber das ist von mir auch nur rein spekulativ, lasse mich gerne eines besseren belehren.

Gibt da einige Definitionen: Beispiel:
Sichert der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Fahrzeugkäufer im Kaufvertrag zu, dass das Fahrzeug "unfallfrei" sei, so fällt unter die Definition des Unfallbegriffs nur ein Schaden von bestimmter Erheblichkeit. Das Vorliegen einer kleinen Delle am Kotflügel mit angefallenen Reparaturkosten in Höhe von rund 120,00 Euro spricht dabei noch nicht für einen aufklärungspflichtigen erheblichen und schweren Unfallschaden. Weder die Fahrzeugtauglichkeit des Fahrzeuges noch dessen Werthaftigkeit wird hierdurch beeinträchtigt. Es handelt sich vielmehr um einen Bagatellschaden.
Landgericht München I, Az.: 32 O 11282/03

Ausführlicher

"Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

Garantiert unfallfrei
Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:

Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshal "Garantiert kein Unfallfahrzeug".

Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein sogenannter Bagatellschaden auch mal über Fr. 10'000.-- kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.

Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen stellen wir immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin. Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.

Anmerkung
Das oft zitierte Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 1970 dürfte bei einer erneuten Beurteilung durch das oberste Gericht kaum mehr Beachtung finden. Das betreffende Fahrzeug (Ford Cortina Baujahr 1966) ist mit der heutigen Automobiltechnik absolut nicht vergleichbar. Doch nicht nur die Fahrzeugkonstruktion und deren Crash- beziehungsweise das Reparaturverhalten ist grundlegend anders, auch die Reparaturtechnologie hat während fast 40 Jahren gravierende Fortschritte gemacht. Moderne Fahrzeuge haben Deformationselemente, welche eine Beschädigung der primär tragenden Teile praktisch verunmöglicht. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass bei diesem Fall (BGE_96_IV_145) der Kunde wirklich getäuscht wurde, da das Fahrzeug tatsächlich einen Schaden erlitten hat und trotzdem als "garantiert unfallfrei" verkauft wurde "

also ich habe mir mal von einem kollegen sagen lassen das ein auto als unfallwagen gilt, wenn "heiße" arbeiten daran gemacht worden sind. sprich, wenn geschweißt wurde oder vergleichbares. ebenso, wenn die karosserie mehr als üblich deformiert wurde. sprich wenn der schlossträger getauscht wurde oder ähnliches.
ein austausch eines scheinwerfers oder ein parkschaden der per smartrepair repariert wurde, fällt da nicht drunter.
das problem ist, dass die sache immer im einzelfall entschieden werden muss.
ich würde den austausch deiner schürze nicht als unfall auffassen sondern eher als schade, der aber ordnungsgemäß wieder repariert wurde.

fraglich ist nur, warum der gute mann dir nicht vorher schon von der ausbesserung erzählt hat. weil es ja schon nicht unerheblich war.

Meines wissens hängt das davon ab, wie das Fahrzeug repariert wurde. Waren Schweißarbeiten nötig oder wurde gar was gerichtet, ist es klar ein Unfallwagen. Läßt sich das aber durch das Abschrauben der beschädigten und Anschrauben neuer Teile beheben, so liegt wohl ein Unfall im dem Sinne, daß er angegeben werden müßte. Wie das nun bzgl. Lackierung aussieht, weiß ich nicht. Nachlackierungen kommen ja sowieso mal vor und sind daher kein Unfallkennzeichen.
Ein verbeulter Kotflügel ist also dann kein Unfall, wenn er abgeschraubt und erstzt werden konnte. War der Kotflügel aber angeschweißt oder wurde er bzw. seine Aufnahme gerichtet, so gilt der Wagen als Unfallauto.
In jedem Fall würde ich aber mit offenen Karten spielen und den Umfang sowie die fachgerechte Reperatur mit Rechnungen belegen und diese auch dem Käufer vorlegen. Darauf hinweisen muß der Verkäufer auf jeden Fall, ob es dann aber auch den Käufer interessiert, ist immer auch eine Frage des Fahrzeugalters und -preises.

-zitat aus einem Forum-

Ja ein befreundeter Gutachter hat mir das auch mal so ähnlich erklärt… solange es "nur" Plasteteile sind die ausgetauscht werden können, ohne dass die Grundstruktur des Fahrzeugs Schaden genommen hat ist es kein Unfall… Mir ist vor paar Jahren nämlich was ähnliches passiert:
Eine Frau hat mich geschnitten und ist mir damals in meinen Leon gefahren… Vorne links, sodass die Stoßstange Kratzer abbekam und auch die Felge. Da dieses aber ohne großen Aufwand getauscht werden konnte, musste ich den Leon nicht als Unfallwagen deklarieren.

Danke für eure Antworten!
Warum er mir das nicht gleich gesagt hat weiss ich auch nicht. Aber das mal ein Außenspiegel abgefahren und erneuert wurde, das hat er mir erzählt, das ist auch ein Grund, warum ich jetzt etwas skeptisch bin! Und was den Heckflügel betrifft, hmmmm ich weiss nicht, für mich sieht das auf dem Bild so aus, als wäre eine große Delle drin gewesen. Also müsste das Teil ja gerichtet wurden sein!

Naja das lässt sich doch feststellen von einem Gutachter.

Zum Thema Unfallwagen ja oder nein kann ich nichts sagen.

Aber wenn du innerhalb der ersten 6 Monate einen Mangel entdeckt hast kannst du diesen rügen ("reklamieren"). Der Verkäufer ist in den ersten 6 Monaten in der Beweißlast.
D.h. er muss beweisen das der Lackschaden bei Gefahrenübergang (Übergabe der Ware) noch nicht vorhanden war.

Wenn er davon gewusst hat und es dir verschwiegen hat ist es arglistige Täuschung die du 3 Jahre ab dem Tag wo du es entdeckt hast reklamieren kannst.

Und falls Sachen wie "gekauft wie gesehen" kommen, die sind Nichtig.

Was bitte verstehst DU da unter "gerichtet"…??? Ein paar Beiträge weiter oben sagst DU noch, es war nicht dolle…also was denn nu?