Arbeitsrecht

Moin zusammen, habe eine Frage an euch!

Mein Bruder hat seine Ausbildung abgeschlossen "31.01.09", hat vor der Prüfung eine mündliche zusage bekommen. Er hat ab dem 02.02.09 also weiter als Geselle gearbeitet, bis heute, da kamm einer aus dem Büro und hat gesagt, er kann ab morgen zuhaus bleiben. Zu wenig zutun, war seine ausrede! Er hatte sich vor der Prüfung schon als Arbeitslos gemeldet, hat kurz vor Abschluss der Prüfung aber dann dem Arbeitsamt abgesagt. Wegen mündliche zusage!
Was ist jetzt sein Recht, und was bekommt er vom Arbeitsamt?

Daniel

Mündlich gesagt ist keine Zusage, sondern nur wenn es auf Papier mit Unterschrift festgehalten wird, würde ich jetzt mal behaupten.

Ohne Arbeitsvertrag nach der Abschlussprüfung kann der Arbeitgeber das tun.

mündliche zusagen sind gültig, soweit ich mich noch an meine rechtsvorlesung erinnern kann, sofern man sie beweisen kann!

//Edit: Ein Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden. Wenn allerdings beide Vertragsparteien darüber einig sind, dass der Arbeitsvertrag erst mit Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages zustande kommen soll, so liegt eine Bindung erst dann vor, wenn tatsächlich beide Vertragsparteien den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben.

da ihr da keine verinbarung habt, ist der meiner meinung nach gültig!

genau! wenn man zeugen hat dann ist ein mündlicher arbeitsvertrag bis zu 4 wochen gültig( dh. man kann 4 wochen arbeiten und bekommt diese auch gezahlt) erst dann muss ein schriftlicher arbeitsvertrag unterschrieben werden oder man kann zuhause bleiben!

Ist mal wieder eine Frage der Beweisbarkeit! :slight_smile:

Aber selbst wenn ein Arbeitsvertrag entstanden wäre, gibt es in der Regel auch Probezeit. Somit sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel und kündigt eben nach dem ersten Tag…

Mit dem Arbeitsamt sollte es da keine Probleme geben. Dein Bruder kann da ja nix für. Er hat sich ordnungsmäßig gemeldet und musste dann davon ausgehen, dass er weiterbeschäftigt wird. Somit nichts selbst verschuldet.

mal grundsätzlich und ohne den anspruch einer rechtsberatung für den vorliegenden fall (dürften wir nämlich alle gar nicht :))

1)fällt eine probezeit an, wenn man bei dem arbeitgeber vorher schon in ausbildung war?
2)mündlicher arbeitsvertrag ist meines erachtens rechtsgültig
3)ist es schwierig das zu beweisen, ggf. damit, dass er ja bis 4.2. weitergearbeitet hat? ob das reicht, keine ahnung.
4)auch bei einer probezeit hat man eine kündigungsfrist, ich kann mir nicht vorstellen, dass die bei 24h liegt.

echter tipp:
wenn rechtsschutz vorhanden, ab zum anwalt, der ist der experte.

Bei einem Ausbildungsverhältnis endet der Ausbildungsvertrag, sobald der Azubi seinen Abschluss hat. Wird er anschließend übernommen, gibt's ein neues Vertragsverhältnis.

Im Gegensatz dazu gibt es keine Probezeit, wenn man innerbetrieblich wechselt oder eine Änderung am Arbeitsvertrag erfolgt. Solange der AG in diesen Fällen nicht wechselt, kann keine weitere Probezeit gefordert werden.

§ 622 Abs. 3 und Abs.4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit 2 Wochen. Nur durch einen Tarifvertrag, nicht aber durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann die Kündigungsfrist während der Probezeit weiter gekürzt werden.

zu 1. Ja in der Regel hat man dann immernoch ne Probezeit, hatte nach meiner Lehre auch noch 6 Monate.
zu 4. Dein Bruder wird dann auch nur ne Kündigunsfrist von höchstens einer Woche haben.

Mündliche Zusage: Vertrag.
Sprich: sein Vertrag läuft weiter.
Was hinzu kommt, dein Bruder hat dort weitergearbeitet nach seiner Abschlussprüfung ohne dass jemand etwas gesagt hat, sowie ich es richtig verstanden habe damals, ist somit klar dass damit ein Arbeitsvertrag nach altem Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft.

Alles in Allem: Anwalt.

Habe grad noch mit einem Nachbar darüber gesprochen, der meinte auch, das die Ihn nicht einfach so kündigen dürfen, er hat seine Ausbildung da gemacht, und in diesem fall gibt es keine Probezeit. Er soll mal beim Arbeitsamt nachfragen, ansonsten Arbeitsgericht!

Klar kann es Probezeit geben, auch wenn man die Ausbildung dort gemacht hat, weil es zwei grundverschiedene Verträge sind!
Das ist häufiger der Fall!

Infos von der Arbeitsagentur können ganz sinnvoll sein. Danach würde ich Rat bei einem Rechtsanwalt suchen. Arbeitsgericht ist ja dann der allerletzte Schritt, wenn nichts mehr geht!

also 100% ist: einen Tag über eine Befristung(in dem Fall ja durch Ausbildungsvertrag) gearbeitet heißt Unbefirstetes Arbeitsverhältnis!! Das Ausbildungsverhältnis muß mit Ende des Vertrages nicht gekündigt werden. Aber wer weiter arbeiten läßt geht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein!
Hab grade meine Arbeitsrechtklausur bestanden und bin daher sehr sicher. Und das sollte auch beim Arbeitsgericht so duechgehen, zumal Arbeitsgerichte meistens zu gunsten von Arbeitnehmern entscheiden.
Hatte selbst einen ähnlichen Fall (allerdings normalen Vertrag befristet und nicht rechtzeitig neue befristung unterschreiben lassen), mußte damals auch zum Anwalt, weil Chef es ned einsehen wollte das er mich ned so einfach los wird, hat mich dann aber ohne Gericht wieder eingestellt.
Bloß ned ins Bockshorn jagen lassen. Chefs versuchen alles.

Danke… sowas meinte ich doch, war mir nur nicht mehr sicher.
Somit hat der Bruder einen Arbeitsplatz oder der Chef ne Klage am Hals…
Wobei ich erstmal die "nette" Variante eines offenen Gespräches suchen würde im Beisein von Zeugen.

Vielleicht lässt er ihn ja noch bis Ende des Monats dort arbeiten (Ohne Kündigung und Frist ist eh nichts drin) und ihm somit Zeit sich zu bewerben.
Wichtig hierbei: Arbeits- bzw. ggf. Ausbildungszeugnis.

[quote]

also 100% ist: einen Tag über eine Befristung(in dem Fall ja durch Ausbildungsvertrag) gearbeitet heißt Unbefirstetes Arbeitsverhältnis!! Das Ausbildungsverhältnis muß mit Ende des Vertrages nicht gekündigt werden. Aber wer weiter arbeiten läßt geht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein!

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