Anhörungbogen normal so ? ? ?

Hallo Leutz

habe heute einen Anhörungsbogen erhalten wgen zu schnell fahrens(siehe alten thread von mir):

23km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, also 50 euros +1 punkt glaube ich.
So jedenfalls steht da nix von einer Überweisung oder so. Ich kann die Tat zugeben oder nicht.

Meines Wissens nach war es immer so, dass ich gleich einen Überweisungzettel mit Betrag plus den Zettel bekommen habe.

So ich werde das ganze schon zugeben, aber warum ist das ganze so?

bye
suedi

iss normal bei den münchner sobald es um bußgeld geht. erst darfste was sagen, und dann mußte zahlen, egal was du gesagt hast :wink:

Da Du über 35,- € zahlen musst und auch einen Punkt bekommst, ist es ein Bussgeld. Bei Bussgeldbescheiden gibt es zuerst immer nur einen Anhörungsbogen, bei dem Du mindestens Deine persönlichen Daten angeben musst, dann kannst Du dich noch zu der Beschuldigung äussern. Nachdem Deine Antworten überprüft worden sind bekommst Du die Zahlungsaufforderung.

Alles was unter dem o.g. Limit liegt ist ein Verwarnungsgeld. Du brauchst Dich nicht zum Vorfall äussern, wenn Du gleich die Kohle überweist.

Gruss
Stef

  • Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 05.08.2005 bearbeitet

Ich an Deiner Stelle würde nicht drauf antworten. Wenn Du es zugibst kann es passieren, dass Du den doppelten Bußgeldbetrag zahlen musst, da es Dir als Vorsatz ausgelegt werden kann. (Gab doch kürzlich schonmal nen Thread wg. sowas).

Einfach die persönlichen Daten checken, wenn die stimmen würde ich einfach abwarten. In ca. 4 Wochen kommt dann automatisch der Bußgeldbescheid :slight_smile:

Trotzdem schönes Wochenende

Sicher??
Was sagen die anderen dazu, ich habe absolut keine lust mehr zu zahlen, 50 euro ist eh nicht grade wenig fürn azubi;-) (Ach ja, mein 2.ter verstoß innerhalb von 4,5 jahren, und das seitdem ich in münchen wohne, sonst nie…komisch komisch)

Man, man, man! Ich habs an anderer Stelle ja schon mal erwähnt:

Manchmal frage ich mich wirklich, ob so ein Forum wirklich das richtige ist, um sich Rat zu holen !? [/quote]

Jetzt kriegst Du von mir nämlich genau das Gegenteil zu hören wie das was der Kollege „ich schreib mal nen bisschen was dazu, obwohl ich null Ahnung habe“ Dir verkaufen will. Also ich erzähl Dir mal was Fakt ist:

1.) Wenn Du dich zu der Beschuldigung äusserst und sie zugibst, bezahlst Du genau das, was sie Dir in dem Schreiben angekündigt haben.

2.) Wenn Du Dich äusserst und es nicht zugibst, werden sie weiter gegen Dich ermitteln d.h. Deine „Beweise“ (warum Du es nicht warst) überprüfen und Ihren Beweisen (dass Du es warst) gegenüberstellen. Die Chancen stehen recht gut, dass ihre Beweise besser sind als Deine. Dann zahlst Du die vorher angekündigte Strafe plus der Ermittlungsgebühr.

3.) Du kannst natürlich auch auf unseren Schlauberger hören und gar nicht antworten (wie oben schon beschrieben bist Du aber verpflichtet zumindest die Angaben zu Deiner Person wahrheitsgemäss auszufüllen). Wenn Du noch nicht mal das machst, werden sie Dir die erstgenannte Summe aufbrummen und (mit grossr Wahrscheinlichkeit) wieder nen Aufschlag wegen Ermittlungen zu den Angaben zu deiner Person draufschlagen.

Also 1.), 2.) oder 3.) lass uns mal Deine Entscheidung wissen!

Gruss
Stef

  • Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 07.08.2005 bearbeitet

Auf sowas antwortet man ganz einfach:

1.) Personalien des Autohalter bestätigen und

2.) zugeben oder bestreiten.

Aber gar nix schreiben ist eine ganz schlechte Idee, sowas finden die nicht lustig.

Bleib doch ruhig, was regst Du Dich denn so auf ? Schlecht geschlafen oder was falsches gegessen ? Sauer, dass das Wochenende schon rum ist ? Immer locker bleiben.

Das, was ich geschrieben habe, kann Dir jeder kleine Mitarbeiter der Ordnungsbehörde in Deinem Wohnort sagen.

Wenn Du ein Vergehen zugibst, dann besteht die Möglichkeit das die Ordnungsbehörde Dir Vorsatz unterstellen kann. Und weisst Du auch warum ? Wenn Du etwas zugibst, dann hast Du eine Tat in vollem Bewusstsein begangen und darauf stehen höhere Strafen als wenn Du etwas unbewusst begehst.

Wenn Du gar nicht antwortest dann passiert GAR NIX. Du bekommst nen Bußgeldbescheid und das war es dann. Der kommt per Zustellungsurkunde von der Post. Wenn Du fehlerhafte Angaben in Deiner Adresse nicht korrigiert hast und die Post die ZU nicht zustellen kann, dann gibt es erst Ärger - oder wenn Du nicht zahlst.

Aber Du musst nicht antworten. Deshalb steht ja auch auf dem Anhörungsbogen das Du nur fehlerhafte persönliche Daten bei denen melden musst, aber nicht das Du Angaben zur Sache machen oder bereits korrekte Daten bestätigen musst.

Wer es nicht glaubt, einfach bei der Bußgeldstelle anrufen, die werden Euch das genau so bestätigen.

Jetzt kriegst Du von mir nämlich genau das Gegenteil zu hören wie das was der Kollege „ich schreib mal nen bisschen was dazu, obwohl ich null Ahnung habe“ Dir verkaufen will. Also ich erzähl Dir mal was Fakt ist:

1.) Wenn Du dich zu der Beschuldigung äusserst und sie zugibst, bezahlst Du genau das, was sie Dir in dem Schreiben angekündigt haben.

2.) Wenn Du Dich äusserst und es nicht zugibst, werden sie weiter gegen Dich ermitteln d.h. Deine „Beweise“ (warum Du es nicht warst) überprüfen und Ihren Beweisen (dass Du es warst) gegenüberstellen. Die Chancen stehen recht gut, dass ihre Beweise besser sind als Deine. Dann zahlst Du die vorher angekündigte Strafe plus der Ermittlungsgebühr.

3.) Du kannst natürlich auch auf unseren Schlauberger hören und gar nicht antworten (wie oben schon beschrieben bist Du aber verpflichtet zumindest die Angaben zu Deiner Person wahrheitsgemäss auszufüllen). Wenn Du noch nicht mal das machst, werden sie Dir die erstgenannte Summe aufbrummen und (mit grossr Wahrscheinlichkeit) wieder nen Aufschlag wegen Ermittlungen zu den Angaben zu deiner Person draufschlagen.

Also 1.), 2.) oder 3.) lass uns mal Deine Entscheidung wissen!

Gruss
Stef

  • Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 07.08.2005 bearbeitet

[/quote]

  • Dieser Beitrag wurde von Evolution6 am 07.08.2005 bearbeitet

Also in dem schreiben steht zusätzlich(kleingedruckt) drin, dass wenn ich mich nicht melde, ich automatisch einen bußgeldbescheid kriege(steht in anderen worten da)…
Ich glaube evolution sagt hier mal nichts falsches…

Klar sag ich nix falsches, was hätte ich davon ?? Wenn Du Dir unsicher bist, dann frag mal bei der Rechtsberatung des ADAC, ist für Mitglieder kostenlos.

Ich weiß nicht was A3-Stef für ein Problem hat, ich hab nur das erzählt was ich vor nem halben Jahr selber durchgemacht habe.

  • Dieser Beitrag wurde von Evolution6 am 07.08.2005 bearbeitet

ähm… wenn ich geblitzt werde und es zugebe kann mir doch daraus niemand nen strick drehen und mir vorsatz unterstellen! ich fahre beispielsweise unbewußt zu schnell, kriege den blitz und den daraufhin abgelesenen wert im tacho allerdings sehr bewußt mit. dann hab ich doch kein problem damit, zuzugeben, daß ich unbewußt zu schnell gefahren bin oder? und es wird ja in dem anhörungsbogen nicht danach gefragt, ob ich zugebe, vorsätzlich (also bewußt) zu schnell gefahren zu sein, sondern nur, OB ich zugebe (unter umständen auch unbewußt) zu schnell gefahren zu sein. im zweifel für den angeklagten, sie müssen mir also den vorsatz beweisen, was allein durch das zugeben des tatbestandes ja schwierig wird.

wie wäre es, wenn es jetzt ein paar km/h weniger gewesen wären und nur der überweisungsträger mitgekommen wäre? würdest du dann dazu raten, lieber nicht zu überweisen, weil das eine zugabe des verstroßes implizieren würde und sich damit die strafe verdoppeln würde, weil mir jemand durch meine überweisung vorsatz unterstellen könnte? bekomm ich dann noch einen überweisungsträger zugestellt? :wink:

also unser rechtssystem ist schon manchmal etwas schräg, das muß ich zugeben, aber SO verrückt? nee, das glaub ich nicht…

  • Dieser Beitrag wurde von docstevie am 07.08.2005 bearbeitet

Mal ne themenverwandte Frage: „Überprüfen“ die eigentlich die Identität des Fahrers? Oder schicken die den Wisch einfach an die Adresse des Fahrzeughalters und wenn der’s „zugibt“ ist die Sache erledigt?
Hatte so etwas noch nie und frage aus allgemeine Interesse.

  • Dieser Beitrag wurde von Uncle_Doc am 07.08.2005 bearbeitet

wozu gibts eigentlich dat Internet?

http://www.kba.de

Laut KBA fallen 50Euro Bußgeld an und 1 Punkt… wat solls, Strafe muss sein. Dann fährste eben wat vorausschauender und/oder nicht mehr so schnell… wat ich gerade bezweifel.

Nun denn, viel „Glück“…

Es wird zunächst der Halter angeschrieben. Wenn der behauptet er wäre nicht gefahren muss er den Fahrer nennen (Ausnahme: Der Fahrer ist ein Familienangehöriger des Halters). Wenn der Halter nicht weiss, wer gefahren ist, muss er mit einem Fahrtenbuch rechnen.

Aber nochmal zu Suedis Problem: Wie schon angekündigt, je mehr Leute auf seine Frage antworten, um so mehr Meinungen hat er zur Auswahl. Erzähl uns mal, für welche Meinung Du dich entschieden hast und was dabei rausgekommen ist.

Gruss
Stef

  • Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 08.08.2005 bearbeitet

Also ich glaube ich werde mir das Porto sparen, wenn ihr versteht.
Ich könnte genauso gut im Urlaub sein(brief ist erst vor paar tagen gekommen).
Warte halt ab, bis der Überweisungsträger da ist, meine Schuld tu ich ja garnicht leugnen, nur, ich hatte im Forum gelesen, dass jemand seine Schuld zugegeben hatte und mehr hat zahlen müssen, darauf habe ich ehrlich gesagt keine lust.
Mal abwarten und Tee trinken. Was solls.
Ach ja, zu meiner Fahrweise: Ich fahre IMMER vorrausschauend und halte mich in der Regel immer an die Regeln. Das hier war wirklich eine Ausnahme(siehe alten Thread von mir)

So, mal was für unsere schnelle Mörder- und DuböserRasewichtschreier :

Ach ist das nicht schön wie sehr unser Staat um das
‚Wohlergehen‘ seiner Autofahrer besorgt ist.

Und das viel, viel mehr als in jedem anderen Bereich?

Der Penner erfriert, na und?
Der Arbeitslose hängt sich auf weil pleite, na und?
Der therapierte Kinderschänder wird rückfällig, na und?
usw.

Vor Kindergärten und Schulen oder anderen sensiblen
Bereichen gibts so gut wie keine Kontrollen. Warum?
Tja, nix an Kohle zu machen, die Leute halten sich
leider an die Limits

Da lieber wird nachts auf leeren Autobahnen usw. an
sinnlosen Beschränkungen abgezockt, denn das
bringt ja schließlich die ersehnte Kohle ein.

Und gerade beim Abstand, der bei der heutigen
Verkehrsdichte eh kaum einzuhalten ist und vor allem
für die Betroffenen später kaum nachzuvollziehen ist,
wird das beste Fressen für die Abzockbrigaden
gefunden!

So, das mußte jetzt mal raus!

PS: Nur die pers. Angaben in den AHB!
und keine Angabe zu Ja oder Nein.
Es ist allein Sache der Polizei den bösenbösenTäter zu
ermitteln. Quelle: http://www.radarforum.de

:wink:

Die Meinung deines Gedichts kann ich leider nicht teilen :wink:

zum Thema:

Warum macht ihr euch da so nen Kopf drum. Macht doch einfach was auf dem Zettel steht. Euch wird schon keiner verprügeln wenn ihr die Wahrheit sagt.

na in münchen isses aber echt ein fall für sich :wink: 3 spurige straße in der stadt (Landsberger) 60 erlabt, und ich werde geblitzt weil ich nach abzug der 3 km/h 63 km/h gefahren bin → 15 Euro :slight_smile: und da sage ich schon, es gibt gefährlichere Stellen wo man wirklich kontrollieren sollte.

wie gesagt, spar dir das porto, der schriebs kommt von ganz allein. und mit dem zahlen nicht warten, die fordern ihre mahngebühr ein. d.h. wenn mahnung kam und du überweißt nur den normalen betrag bekommste dein geld wieder mit dem hinweis, dass da was fehlt und du doch bitte alles überweisen sollst :wink:

nein, aber es ist doch so: wenn man eine Strafe bekommt, welche nicht im Bußgeldbereich liegt, dann interessiert das doch nach Zahlung keinen mehr. Die sehen das die Forderung auf ihrem Konto eingegangen ist und damit ist die Sache erledigt.

Wenn man allerdings einen Bußgeldbescheid bekommt, dann ist „das Vergehen“ ja schwerwiegender, d.h. die fangen an nachzuforschen. Der Anhörungsbogen ist ja nichts anderes als das Verfolgen von ner Ordnungswidrigkeitenanzeige. Wenn man jetzt sagt: "klar, geb ich zu, bin 28km/h (als Beispiel) zu schnell gefahren, dann KANN es passieren, das die sagen „also 28km/h zu schnell, das muss man doch merken“.

Ich habe ja nicht geschrieben DAS es grundsätzlich so ist, sondern nur das es sein kann, das die Bußgeldstelle so vorgeht.

Ich weiß das deshalb, weil ich im Februar mit 28km/h zu schnell gelasert wurde und ich daraufhin einen Anhörungsbogen bekommen habe.

Ich habe nicht drauf geantwortet und ca. 2 Wochen später kam einfach die ZU mit dem Bescheid, ich hab gezahlt und gut isses. Waren 3 Punkte und 75,- € inkl. gebühren etc.

Wenn ich jetzt gesagt hätte: Ja klar, bin zu schnell gefahren", dann hätten die mir Vorsatz unterstellen können. Ob das von denen dann letztlich auch durchgegangen wäre, ist ja ein anderes Thema, aber ich hätte auch keinen Bock auf den Riesenstreß mit denen.

Gruß

  • Dieser Beitrag wurde von evolution6 am 08.08.2005 bearbeitet

  • Dieser Beitrag wurde von evolution6 am 08.08.2005 bearbeitet