Bleib doch ruhig, was regst Du Dich denn so auf ? Schlecht geschlafen oder was falsches gegessen ? Sauer, dass das Wochenende schon rum ist ? Immer locker bleiben.
Das, was ich geschrieben habe, kann Dir jeder kleine Mitarbeiter der Ordnungsbehörde in Deinem Wohnort sagen.
Wenn Du ein Vergehen zugibst, dann besteht die Möglichkeit das die Ordnungsbehörde Dir Vorsatz unterstellen kann. Und weisst Du auch warum ? Wenn Du etwas zugibst, dann hast Du eine Tat in vollem Bewusstsein begangen und darauf stehen höhere Strafen als wenn Du etwas unbewusst begehst.
Wenn Du gar nicht antwortest dann passiert GAR NIX. Du bekommst nen Bußgeldbescheid und das war es dann. Der kommt per Zustellungsurkunde von der Post. Wenn Du fehlerhafte Angaben in Deiner Adresse nicht korrigiert hast und die Post die ZU nicht zustellen kann, dann gibt es erst Ärger - oder wenn Du nicht zahlst.
Aber Du musst nicht antworten. Deshalb steht ja auch auf dem Anhörungsbogen das Du nur fehlerhafte persönliche Daten bei denen melden musst, aber nicht das Du Angaben zur Sache machen oder bereits korrekte Daten bestätigen musst.
Wer es nicht glaubt, einfach bei der Bußgeldstelle anrufen, die werden Euch das genau so bestätigen.
Jetzt kriegst Du von mir nämlich genau das Gegenteil zu hören wie das was der Kollege „ich schreib mal nen bisschen was dazu, obwohl ich null Ahnung habe“ Dir verkaufen will. Also ich erzähl Dir mal was Fakt ist:
1.) Wenn Du dich zu der Beschuldigung äusserst und sie zugibst, bezahlst Du genau das, was sie Dir in dem Schreiben angekündigt haben.
2.) Wenn Du Dich äusserst und es nicht zugibst, werden sie weiter gegen Dich ermitteln d.h. Deine „Beweise“ (warum Du es nicht warst) überprüfen und Ihren Beweisen (dass Du es warst) gegenüberstellen. Die Chancen stehen recht gut, dass ihre Beweise besser sind als Deine. Dann zahlst Du die vorher angekündigte Strafe plus der Ermittlungsgebühr.
3.) Du kannst natürlich auch auf unseren Schlauberger hören und gar nicht antworten (wie oben schon beschrieben bist Du aber verpflichtet zumindest die Angaben zu Deiner Person wahrheitsgemäss auszufüllen). Wenn Du noch nicht mal das machst, werden sie Dir die erstgenannte Summe aufbrummen und (mit grossr Wahrscheinlichkeit) wieder nen Aufschlag wegen Ermittlungen zu den Angaben zu deiner Person draufschlagen.
Also 1.), 2.) oder 3.) lass uns mal Deine Entscheidung wissen!
Gruss
Stef
- Dieser Beitrag wurde von a3-stef am 07.08.2005 bearbeitet
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- Dieser Beitrag wurde von Evolution6 am 07.08.2005 bearbeitet