Nabend Leutz,
mir ist heute Abend eine Dame, beim rausparken in meine Fahrertür reingefahren, die ist jetzt ziemlich verbogen, den Türgriff hat es auch erwischt, ich bekomme die Tür von außen nicht mehr auf, ich schätze die Tür muss gewechselt werden.
Ich wollte jetzt mal Fragen, wie ich es mit dem Nutzungsausfall am besten hinbekomme.
Da ich die Fahrertür ja nicht aufbekomme, kann ich auch schlecht fahren, somit ist das Auto aus meiner sicht fahrunfähig.
Brauch ich Zeugen, die bestätigen, dass die Tür nicht aufgeht? Wenn ja, wen soll ich als Zeugen nehmen, so dass die gegnerische Versicherung dann auch nix sagen kann?
Bekomme ich dann auch ab heute Nutzungsausfall? Welche Schritte sollte ich machen, dass auch alles klappt und ich hinterher keinen Stress mit der Versicherung habe? Welche Schritte soll ich jetzt machen? Was sollte ich auf jedenfall beachten?
Wäre für gute Ratschläge echt dankbar.
MfG Ede
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Hallo,
tut mir leid, daß Dein Auto beschädigt wurde.
Auch wenn die Schuldfrage eindeutig zu Deinen Gunsten geklärt sein sollte, sind Zeugen immer gut. Wenn Du kannst, mache Fotos, wenn möglich noch am Unfallort, von dem Schaden.
Hast Du keine andere Möglichkeit, z. B. durch die rechte Tür in den Wagen zu kommen? Dann könnte er ja zur Werkstatt gefahren werden (von wegen Schadenminderungspflicht). Wenn nicht, rufe den Freundlichen an und schildere Dein Problem. Er wird den Wagen dann abholen.
Um den Versicherungskram zu regeln, kannst Du für Dich kostenfrei (wenn Du nicht schuld bist zahlt der Unfallgegner) einen Rechtsanwalt beauftragen. Er kann für Dich alle Kosten (Reparaturkosten, Fahrtkosten, Aufwandspauschalen für Zeit, Porto Nutzungsausfall oder Leihwagen usw.), die entstehen, einfordern.
Als zweite Möglichkeit kannst Du Deine Ansprüche auch an den Freundlichen abtreten. Er regelt dann alles (Reparatur- und Leihwagenkosten)mit derg gegnerischen Versicherung. Um die Nebenkosten mußt Du dich dann selbst kümmern. Wenn Du den Schaden abtrittst, vereinbare aber verbindlich, das Du wohl den Leihwagen brauchst, aber keine Kosten übernimmst. Manchmal machen die Versicherungen hier Abstriche bei der Kostenerstattung für Leihwagen.
Selbst regeln würde ich so etwas nicht, da man oft einiges, das einem Zusteht, vergisst.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.
Viele Grüße - Udo
PS:
siehst Du, jetzt habe ich noch etwas vergessen: Du kannst den Schaden am Wagen von einem unabhängigen Gutachter feststellen lassen. Ein Gutachter der Versicherung wird den Schaden oft zu Deinen Ungunsten beurteilen.
hi,
danke für deine ausführliche antwort
Ich habe heute mit dem freundlichen Telefoniert, bringe meinen Wagen am Montag zu ihm und gehe dann gleich zum Rechtsanwalt…
Hoffe nur, dass sich die gegnerische Versicherung schnell meldet…
MfG Ede
Hallo,
passe aber auf, wenn du ein Gutachten machen lässt, das wird von der gegnerischen Versicherung erst ab 750€ Schaden bezahlt. Einen Leihwagen musst du am Tag mind. 13km nutzen. Bin mir aber fast sicher, dass dein Anwalt dich über alles aufklärt.
Grüße
Manuel
an den kenner
soweit richtig deine ausführungen,
aber vorsicht mit den zahlen!
die haftpflichtversicherung zahlt das gutachten auch ohne preisgrenze
wo wären wir den in deutschland,wenn man angst haben müßte auf den kosten zum durchsetzen der ersatzansprüche sitzen zu bleiben
solche summen werden gern als gerücht von den versicherungen gestreut und haben keinen bestand, auch wenn du solche erfahrungen gemacht hast!
die gerüchte werden von den grichten in der luft zerfetzt
im übrigen muß man nutzungsausfall belegen können, also einen wichtigen grund füe die tägliche nutzung des autos anführen, dann geht das auch bei 1 km wegstrecke täglich
ich habe auch kosten, wenn das auto in der garage steht oder beim freundlichen!!!
bei versicherung bin ich der kenner