An die Versicherungsexperten

Hallo!

Bislang war mein A3 über Eltern als Zweitwagen mitversichert, ist einfach billiger :daumen:

Allerdings hat sich Daddy nun ein neues Auto gekauft und ist zu einer anderen Versicherung.

Da der Hauptvertrag erloschen ist, wird mein Zweitwagentarif nun zum Hauptvertrag und dadurch kräftig hochgestuft.

Hab ich jetz ein außerordentliches Kündigungsrecht oder muss ich regulär bis November warten?

Versicherer ist die Gothaer…



ich meine bei jeder (!) beitragsanpassung hast du ein ausserordentliches kündigungsrecht… es ist ja bei dir auch ein neuer vertrag geschlossen worden und dem musst du nicht zustimmen… müsste auch eigentlich ein rechtsbehelf mit drin stehen…

Wenn Du in den letzten Jahren einen Schadenfreiheitsrabatt „erfahren“ hast, dann kann der Dir so einfach nicht genommen werden. Je nachdem in welcher SF Du vorher als Zweitwagen warst, wird es jetzt zwar etwas teurer, aber wenn Du z.B. 5 Jahre unfallfrei gefahren bist, müssen sie Dir im Hauptvertrag auch SF 5 einräumen.
Wie das mit der Kündigung läuft und ob sie sofort möglich ist, kann Dir sicher ein Versicherungsexperte hier im Laufe des Tages beantworten.

Gruß,
Frank


Hallo,
bin selbst angestellt bei der Gothaer,
also wer ist denn Versicherungsnehmer in dem Zweitvertrag?
War das vorher dein Vater und nach dem wechsel du?
oder ist dein Vater immernoch VN?
oder lief das sofort über dich?
Musst das schon bisschen genauer erklären,
weil wenns als 2. Wagen lief muss ja dein Vater VN gewesen sein.
Oder wurde das über dich als VN gemacht, und du hast mit 140% angefangen weil dein Vater bei der Gothaer nen erst Vertrag hat.

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Hallo!

Bislang war mein A3 über Eltern als Zweitwagen mitversichert, ist einfach billiger :daumen:

Allerdings hat sich Daddy nun ein neues Auto gekauft und ist zu einer anderen Versicherung.

Da der Hauptvertrag erloschen ist, wird mein Zweitwagentarif nun zum Hauptvertrag und dadurch kräftig hochgestuft.

Hab ich jetz ein außerordentliches Kündigungsrecht oder muss ich regulär bis November warten?

Versicherer ist die Gothaer…

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VN ist mein Vater (gewesen)…

Der A3 als zweitwagen wurde mit SF 3 als zweitwagen eingestuft, den ich fahren durfte (da Alter über 25 Jahre)

Nach nunmehr 2 Jahren ist der Zweitwagentarif auf SF 5 runter.

Doch nun ist der Hauptvertrag erloschen, der Zweitwagen ist nunmehr „Erstwagen“ und ist auf SF2 hochgestuft worden…

Meinen informationen nach (würthembergische) kann man bei einer versicherung immer dann auch aussteigen, wenn der wagen auf eine andere person zugelassen wird.

Der wagen müsste doch eigentlich weiter als 2. wagen laufen oder nicht? Da dein vater ja keine 2 erstwagen haben kann.

Also,
es sieht so aus das die Voraussetzung für
die Besserstellung des 2. Wagens so aussieht das der erst Wagen auch bei der Gothaer sein muss,
sobald der erst Wagen den Versicherer wechselt,
wird für den 2. auf normalen 2. Wagen rabatt zurück gestuft,
so wie das bei dir passiert ist.
Es ist also alles rechtens so!
Du hast leider kein ausserordentlichees Kündigungsrecht,
da die Erhöhung nicht seitens der Gothaer kam,
sondern dadurch das dein Vater zum anderen Versicherer gegangen ist, und damit quai selber die Erhöhung verursacht hat.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen…

MfG