An die Selbständigen hier - Steuerfrage

Hallo Leute,

ich habe nebenberuflich als Zuerwerb eine freiberufliche Tätigkeit. Ich bin vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. ich führe die USt. ab. Ich habe ja in 2006 meinen A6 gekauft auf Finanzierung. Ich habe eine Rechnung über den vollen Kaufpreis bekommen mit Datum des Kaufes.

1.) Kann ich die USt. voll als Vorsteuer auf der USt.-Erklärung ansetzen ? Ich habe eine Nutzung des Fz. von 30 % gewerblich / 70 % privat in 2006 angesetzt.

2.) Wie setze ich die Kosten des Fz. für 2006 in der Einnahmen-Überschussrechnung an ?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
Jens

Gegenfrage: Warum lässt Du sowas nicht von einem Steuerberater oder jemandem der sich gut genug auskennt machen ? Neben meiner Selbständigkeit hätte ich gar nicht die Zeit (noch die Motivation) das selbst zu machen … und dann muss man auch noch damit rechnen, dass man Bockmist gebaut hat … sowas kann auf lange Sicht teurer werden als eingeplant.

Matse

Weil ich nicht einsehe, für so wenig Leistung auch noch nen Steuerberater zu finanzieren. Ich habe aus dieser Tätigkeit nur einen Bruchteil der Einnahmen meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Angestellter.

muss ja kein Steuerberater sein, vielleicht kennst du ja jemanden der sich auch so gut auskennt undas günstiger macht.
Ich gebe das Geld gerne aus damit ich mich mit dem Kram nicht mehr weiter befassen muss, das kann auch gerne was kosten und ich kann mich auf meine Arbeit konzentrieren.

Zu deiner Frage:
Theoretisch müsste das so sein wie du sagst, andererseits weiss ich nicht wie das gewertet wird wenn du hauptberuflich eigentlich was anderes machst.

ohne werbung machen zu wollen, würde ich dir hierzu raten (wenn du es nicht schon benutzt:

http://wiso.buhl.de/WISO_Sparbuch_Beschreibung.BuhlData

(gibts auch in allen größeren elektronikfachmärkten)

bin in einer ähnlichen Situation wie du (Nebenerwerb allerdings ohne Firmenwagen)… nutze die software seit Jahren, und habe immer auf heller und pfennig das zurückbekommen, was ich erklärt habe !

ansonsten dürfte ein StB. nicht mehr als € 150,- für ne Teil-/Abschlussberatung nehmen…den Großteil machst du ja selbst !

Gruß

tabularaser

Die WISO-Software hab ich und nutz ich… aber die sagt mir ja nicht : „das darfst du und das nicht“…

Ich möchte mich ja damit beschäftigen, weil ichs selber wissen möchte und erledigen möchte. Kann ja sein, dass hier schon Leute sind, die das Prob auch schon hatten.

Mein Auto habe ich privat gekauft und nutze es eben u.a. für meine nebenberufliche Tätigkeit.

+ Dieser Beitrag wurde von borrstel am 05.03.2007 bearbeitet

Das sind doch schon mal ganz andere Informationen. In diesem Falle kannst Du Dir 30 Ct/km auszahlen. Musst allerdings ein Fahrtenbuch führen. Fahrtenbuch führen unterliegt vielen Vorschriften und wenn man die nicht einhält kann es nach ein paar Jahren passieren, dass bei einer Steuerprüfung diese Ausgaben aberkannt werden und man gut nachzahlen muss.

Matse

Hätte ich evtl. dazu sagen müssen :o) Danke Matze.

Aber wie ist das da mit der Vorsteuerabzugsfähigkeit ?

30Ct/km und das wars. Da sind Kauf, Reparatur, Versicherung, blablabla alles schon drin.

Matse

Okay… das hilft mir schonmal. Danke dir !!!