an die Juristen!

Hallo,

hoffe hier hat jmd richtig Ahnung von dem was ich gleich ansprechen werde :slight_smile:

also, ich hab Felgen bestellt, als Komplettrad mit Reifen.

Die Felgen kamen an, alles i.O., leider entsprachen Sie absolut nicht meinen Vorstellungen und ich habe sie heute wieder an den Händler zurück gesand.
von 4 Felgen wurde nur eine entpackt, und direkt wieder eingepackt da hässlich :slight_smile:
also, 0 gebrauchsspuren -woher auch?!-

als ich dem Händler meinen Entschluss mitteilte, schrieb er das hier zurück

[i]Hallo Herr Michels,

wir müssen Ihnen da die Felgen jetzt demontiert sind 20% abziehen, was dann 280,00 € sind.

Bitte geben Sie uns Ihre Bankangaben noch mal durch wir werden die 1120,00 € auf Ihr Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx xxxxxx
Geschäftsleitung

[/i]

das kann doch nicht rechtens sein oder?
Selbst wenn der jetzt die Reifendemontieren muss, a) merkt man das nicht und b) darf der mir wohl kein Geld dafür abziehen, in seinen AGBs stand das auch incht drin!

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, mir reicht shcon dass ich fast 60€ für den Rückversand zahlen musste, ich sehe nicht ein weitere 280€ zu Verlieren, wo ich die Felgen netmal wirklich angefasst hab!

mfg
Markus

es ist doch so dass man ein 14tägiges rückgaberecht hat…1:1…und da darf er dir auch nix abziehn…er ist ein händler…

also ich bin mir da relativ sicher…

mfg alex

Ausnahme sind individuelle Produkte. Also, wenn du dir bei einer Firma z. B. ein Foto von dir vergrößern lässt um später eine Folienversion auf deine Motorhaube zu kleben, dann musst du zahlen auch wenn es Kacke (nichts persönliches) aussieht.

Bei Sitzbezügen kannst du auch 0815er nehmen, sobald die mal montiert wurden, nimmt die kein Händler freiwillig zurück.

War das eine Komplett-Reifen-Aktion (also Gummi und Alu zusammen) muss er ohne Abzüge das Geld beläppern. Lediglich die Versandkosten und Bearbeitungspauschale (Stornierung etc.) darf er berechnen. Dazu müssen die soweit ich weiß aber in den ABGs stehen.

also du hast ja wegen irrtums deinerseits angefochten, dh dass du ihm den schaden ersetzen musst, der ihm im entstanden ist (zb. doppelte lieferkosten)
jetzt ist die frage ob er das als komplettangebot reingestellt hat, oder ob du dir die felgen mit den reifen selber kombiniert hast. ist das zweite der fall, kann er dir die kosten für das demontieren in rechnung stellen. sollte es ein komplettangebot sein, sollte er dir genau schreiben wofür er die 20% abzieht, muss er ja erklären können…

in den agbs muss das nicht stehen, es gibt in den agbs ja diese salvatorischen klauseln, von wegen, wenn die agbs lücken enthalten tritt an stelle der lücke das bgb oder sowas… das wäre dann der fall…

laut fernabsatzgesetz ist der grund für die rückgabe aber unerheblich.
dies wurde genau dafür geschaffen, dass man auch bei fernkäufen die ware in augenschein nehmen kann.

ob nun eine selbstzusammengestellte rad/reifen kombi tatsächlich schon als 'individuelles' gut zu bezeichnen ist? wäre ich nicht sicher.

ob der händler irgendwelche gebühren ansetzten kann weiss ich leider nicht.

evtl. mal beim verbraucherschutz fragen.

also diesen wertersatz für verschlechterung musst du nicht zahlen, wenn es nur durch die prüfung der wahre entstanden ist…(357III)
das porto kann er dir auch nur in rechnung stellen, wenn die sach weniger als 40,01€ gekostet hat (357IIS.3)
also ausschlaggebend ist ob das produkt nach deinen spezifikationen hergestellt wurde (312dIV)dann hast du kein 14-tage-rückgaberecht…

Ich sage auch, dass hier das Fernabsatzgesetz greift und du ohne begründung innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückschicken kannst. Und ne Rad/Reifenkombi ist nicht wirklich individuell gefertigt…es fahren sicher viele die gleichen Felgen mit gleicher Bereifung…

Wenn der Händler die Räder nach Deinen Wünschen montiert hat, es also keine bereits montierte Lagerware gewesen ist, dann kannst Du froh sein, dass er die überhaupt zurück nimmt. Wenn das Komplettrad so bereits vor Deinem Kauf montiert war, dann muss er es ohne Kosten für Dich zurück nehmen.

@Tij-Power : Mit welcher begründung? Eine Felge ist in ein paar Minuten mit einem Reifen ausgestattet, da sind 280 Eur ein guter Verdienst…

Es ist und bleibt eine Einzelanfertigung.

Wäre hochstens interessant, wie er auf 280€ für Demontage kommt.
Reifenmontage kostet doch normalerweise mit wuchten max. 20€ pro Rad, da kann Demontage nicht teurer sein. Also 80 Euro wären immernoch genug dafür. Ggf. noch Versandkosten. Aber 280€ ist schon viel…
Ansonsten gilt bei vielen Reifenversandhändlern, daß das zusammenkonfigurierte Rad eine Einzelanfertigung ist. S. Tij-Power…

Schließe mich dem an! (ohne es juristisch abschließend geprüft zu haben)

Zitat aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlinehändlers:
"Das zweiwöchige Widerrufsrecht gilt nicht für speziell für den Kunden angefertigte Ware, wie es z.B. bei Kompletträdern der Fall ist."

Was nicht heißt, das der Händler damit im Recht sein muss - AGBs können auch nichtig sein :wink:

Kenne das auch von Felgenhändlern, dass einmal Montierte Reifen auf Felgen vom Umtausch ausgeschlossen sind… also ich wäre froh wenn du die dann einfach so zurückgeben kannst und den großteil an Geld wiederbekomms… was ich mich da aber frage ist warum hast du dir die nicht vorher mal angesehen?? tut aber nichts zur Sache… also egal

Danke für den Hinweis :wink:

An den AGBs würde ich mich jetzt auch nicht aufhängen, eher an der Norm des 312d IV Nr. 1 BGB, wie oben bereits beschrieben.
Der Palandt schreibt hierzu: individuell gefertigt ist es, wenn die Sache wegen der individuellen Bearbeitung nur noch unter unzumutbaren Preisnachlässen oder gar nicht weiter zuverkaufen ist. Meiner Meinung nach hier nicht der Fall. Auch ist die Nr. 1 nicht anwendbar, wenn das ganze aus Serienbauteilen gefertigt ist. Könnte man hier auch sagen. Ich würde halt mal anrufen und mit denen reden, vielleicht kann man sich außergerichtlich einigen. Insgesamt würde ich sagen, sie haben eher keinen Anspruch auf die genannte Summe.

Frag erstmal wie die Summe genau zustande kommen soll :slight_smile: Dann sagste denen dass die die neuen reifen und felgen genauso weiterverkaufen können wenn die nicht sleber was kaputtgemacht haben g