Allgemeine Hilfe bezüglich Gewerbe anmelden bei Ebay und entstehende Kosten.

Hallo,
Hat vielleicht einer Zeit und Nerven mich mal kurz allgemein ein wenig aufzuklären bezüglich ein Gewerbe anzumelden bei Ebay?!

Es handelt sich vorerst nur um Stoffe die ich verkaufe, würde damit nicht mehr als 250€ im Monat machen (=3000€ im Jahr).

Meine Fragen wären:

  1. Was für Kosten werden auf mich zukommen, muss ich das Geld versteuern, oder anderweitig Geld ans Finanzamt bei so einer geringen Summe abdrücken?

Soweit ich das verstanden hab, würde ich als Kleinunternehmer gelten und so von Einkommenssteuer- und Umsatzsteuer befreit sein.

2.Könnte ich das Gewerbe über die Firma meines Vaters laufen lassen der jedoch über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügt, würden für Ihn größere Kosten anfallen da er ja Umsatzsteuer verpflichtet ist?

zudem habe ich heute diese Nachricht bekommen:

Har er damit Recht (ich denke mal ja :lol: ) bzw. kann er mir als Privatperson überhaupt mit rechtlichen Schritten drohen, müsste das nicht direkt von Ebay aus kommen?
Angebot lieber scgnell rausnehmen oder?

Gruß
Redfield

Hi,
wenn du als Gewerblicher Verkäufer bei eBay was verkaufst soltlest du dein Login dort auch als Gewerblich kennzeichnen, da gibt es interessenvereine die sowas durchaus durchsetzen können/wollen :slight_smile: ist auch nur fair den anderen gegenüber. Meine Mum hat u.a. einen Gewerblichen account bei eBay, wenn du willst kann ich dir paar infos zukommen lassen heut abend.

Es gibt so Clowns, ja sogar ganze Vereine, die sich darauf spezialisiert haben unwissende Verkäufer zu verklagen.
Da springt anscheinend ne Menge Geld raus…

Stell mal nen Link zu deiner Auktion rein damit man die Aufmachung sieht und so…
Wenn es nämlich offensichtlich ist das du gewerblich handelst dann kannst du ganz schön Probleme bekommen…

Das sind dann wahrscheinlich Anwälte mit zuviel Freizeit, den Verein den ich kenne weist erstmal außergerichtlich darauf hin soweit ich das mitbekommen habe.

Unwissenheit schützt vor strafe nicht - hat halt alles seine vor und nachteile, deswegen muss man halt leider manchmal schauen, dass alles wasserdicht ist und einem niemand ans bein pinkeln kann.

Wenn du verkaufst um Gewinn zu machen handelst du gewerblich, offensichtlich ist das der Fall.

Auch wenn die Mail des Wettbewerbers harsch formuliert ist - sei froh dass er erst eine Mail schreibt und dich nicht sofort kostenpflichtig abmahnt. Im Prinzip darfst du dich dafür noch bedanken… :slight_smile:

Wenn du ohne Gewerbeschein (Anmeldung) ein Gewerbe betreibst, kannst du dafür selbstverständlich rechtlich belangt werden.
Dass dich eine Privatperson darauf hinweist finde ich sehr komisch, aber im Prinzip kann er dich trotzdem anzeigen. Das ist genauso wie wenn du auf einem Behinderten-Parkplatz parkst ohne es zu dürfen und ein Passant zeigt dich an.

Ich würde dir empfehlen dein Gewerbe, sollte du denn tatsächlich unangemeldet eins betreiben, anzumelden.

250 € Gewinn oder Umsatz ???

Vorerst 250€ Umsatz pro Monat,
Alles klar, mein Angebot werd ich erstmal rausnehmen.
Aber kann mir noch jemand meine ersten Beiden Fragen beantworten?

Soweit erstmal vielen Dank.


250€ Umsatz? Da würd ich mir garkeinen Stress machen und die Sache sein lassen, denn da lohnt sich der ganze Aufwand imho überhaupt ned…

Du musst als Kleingewerbetreibender deine normale Steuererklärung machen und auf deine Gewinne zahlst du dann Einkommenssteuer (sofern sie den Freibetrag überschreiten).

stelle deine Bewertungen auf Privat um, dann kann man am Verlauf nicht erkennen, was du wie oft verkaufst.

Und wie hoch liegt dieser Freibetrag?
Was mach ich jetzt mit den Metern an Stoff den ich schon gekauft habe? Weiter verkaufen wär ja zu riskant, oder?

Kann mir einer konkret meine 2 Fragen beantworten?


Seit ein paar Wochen hat eBay es aber so umgestellt, das wenn du dein Profil auf Privat umstellst, du gleichzeitig keine Sachen mehr verkaufen kannst. Das ging früher einmal. Wenn du jetzt Sachen verkaufen willst, muß dein Profil für alle sichtbar sein, was eigentlich ja auch richtig so ist.

Gruß Turbo69

Google hilft: Freibetrag – Wikipedia

Zur zweiten Frage:

bei der Umsatzsteuer keine Kosten auf einen zu (abgesehen von der dann monatlichen Erklärung zur Vorsteuerberechnung).

Einfach ausgedrückt:

Erster Schritt - Du teilst dem Finanzamt mit, wieviel Umsatzsteuer Du Deinen Kunden berechnet hast

Zweiter Schritt - Du teilst dem Finanzamt mit, wieviel Umsatzsteuer Deine Lieferanten Dir in Rechnung gestellt haben

Dritter Schritt: Du (bzw. das Umsatzsteuerprgramm, welches seit einiger Zeit Pflicht ist) rechnest aus, was als Differenz übrigbleibt - und die wird vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht.

Siehe auch:http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Deutschland)#Voranmeldung_und_Vorauszahlung_der_USt_-_.C2.A7.C2.A018_UStG

Gruß, christoph

@Pow3rush3r
Wenn ich das richtig verstehe:

Da ich das ja erstmal (wer weiß wie es sich entwickelt) mit einem monatlichen Umsatz von 250€ nicht überschreite, muss ich keine Steuern oder andere Abgaben machen?!

Du meintest der Aufwand würde sich nicht lohnen.
Was würde sich denn genau nicht lohnen wenn ich keine Abgaben etc zu tätigen habe (oder übersehe ich da was?)

Den ganzen Stress würd ich mir persönlich für die paar Kröten (falls du 50% Gewinn machst, sind das 125€ für dich im Monat) ned antun. Musst jades Jahr dann noch ne Einnahmenüberschussrechnung fürs Finanzamt machen, da darfst du dann schön alle Ein und Verkäufe zusammenzählen und auflisten - naja, jedem das seine.

Richtig, aber das ganze könnte sich ja noch entwickeln…

Und da ich ja den Freibetrag von ca 7660€ nicht überschreite (Tarifzone 1), bin ich Einkommenssteuer befreit

Und gelte nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) (Umsatz nicht über 17000€ im Jahr) als Kelinunternehmer und daher auch Umsatzsteuer befreit.

sprich ich muss einen Gewerbeschein beim Finanzamt anmelden für 35€ und dann ict der Aufwand doch erledigt.

Und ich bin bei Ebay abgesichert.

Falls ich was übersehe (Buchführung mit Rechnungen etc. is klar) bitte korigieren.

Aber euch allen erstmal vielen Dank
Gruß
Redfield

Wenn du ein Gewerbe darauf anmeldest bist du auf der sicheren Seite. Du bist als Kleinunternehmer jedoch nicht von der Umsatzsteuer befreit, du DARFST sie nur nicht ausweisen. D.h. du kaufst Ware ein, verkaufst sie weiter musst für die Differenz aber keine USt zahlen. Dafür darfst du aber auch keine USt in deinen Rechnungen ausweisen, Unternehmen werden also nicht bei dir kaufen. Vorsteuerabzug musst du somit nicht machen.
Hab selber bei Ebay ein wenig was laufen. Springt zwar auch nicht mehr dabei raus wie bei dir aber man ist sicher vor dem Finanzamt. Denke mal daran die unterstellen dir gewerbsmäßigen Handel ohne Gewerbeschein, das würde nur Schwierigkeiten geben und ins Geld gehen.