ärger mit monitorkauf

erstmal die kurzversion:

tft gekauft mit pixelfehlerprüfung und digitalkabel - monitor hatte doch pixelfehler - emailverkehr - monitor ging mit kabel zurück - nur ein teil des geldes wurde zurücküberwiesen - ärger!

jetzt die langversion:

ich hab mir vor ein paar wochen einen schicken tft-monitor im internet bestellt, es war der damals günstigste anbieter laut guenstiger.de. mitbestellt hab ich auch gleich noch das digitale signalkabel und eine pixelfehlerprüfung, weil ich pixelfehler in der bildmitte nicht haben kann. das war dann ne rechnung von knapp über 700€.

den monitor hatte ich dann auch schnell, mit kabel. angeschlossen und erstmal nach den pixelfehlern geschaut. tatsächlich: da war einer. rechts oben im bildeck. „ok“ dachte ich mir „damit kann ich leben, ist ja nur ein subpixelfehler und kein blinkender oder so“. allerdings wollte ich den betrag für die prüfung zurück. also mail hingeschrieben. antwort (sinngemäß): wir garantieren nur die pixelfehlerfreiheit bis zur auslieferung. toll! wozu dann das ganze? ich nochmal mail hingeschrieben, daß ich die leistung als nicht erbracht ansehe (sei’s absichtlich oder übersehen) und das geld zurück haben will für diese dienstleistung, sonst geht der monitor auf deren kosten zurück (14-tägiges rückgaberecht). antwort: können wir nicht machen. der rückversandaufkleber kam dann nach ein paar tagen mit der post und der monitor ging zurück (wozu auch leere drohungen aussprechen). das extra bestellte signalkabel hab ich natürlich auch mit reingepackt.

die woche kam das geld zurück. aber was war? natürlich wurde nur der betrag des monitors zurücküberwiesen. also wieder mail: da fehlen etwa 30€ (transport, pixelfehlerprüfung, kabel). antwort: der transport und die prüfung sind dienstleistungen, die nicht zurückerstattet werden und das kabel war nicht dabei. (ich hab’s aber ganz sicher eingepackt, sonst hätte ich hier noch ein DVI-kabel rumliegen. :wink: )

gerade hab ich nochmal ne mail geschrieben, daß der monitor ja laut deren aussage ja dann immer noch pixelfrei wäre und sie ihn von mir aus auch wieder als pixelfehlerfrei verkaufen können, wenn sie wollen. außerdem hab ich geschrieben, daß das kabel sicher dabei war und sie das nochmal checken sollen, sonst werde ich andere schritte einleiten (guenstiger.de anschreiben, verbraucherschutz einschalten, ggf. zum anwalt rennen, hab die liste aber noch nicht geschickt).

meine frage jetzt: wer ist wegen dem monitorkabel in der beweispflicht? muß ich beweisen, daß ich es mit reingepackt hab oder muß er beweisen, daß es nicht mit drin war? und wie sieht’s mit der pixelfehlerprüfung aus?

bin insgesamt von dem laden leicht angesäuert muß ich sagen. hätte ne menge ärger erspart, wenn sie einfach ihren pixelfehlertest anständig gemacht hätten.

sorry für den langen text, mußte aber mal raus…

stevie.

  • Dieser Beitrag wurde von docstevie am 22.10.2004 bearbeitet

neue antwort: das DVI-kabel gehört plötzlich zum lieferumfang des monitors. gezahlt hab ich aber den monitor inklusive zubehör und extra ein DVI-kabel. die wissen doch langsam echt nicht mehr, was sie wollen! bin so angek… von denen, echt!

eo ich das wieder lese können wir nicht eine liste machen
von geschäften , e-bay anbietern bei denen es ärger gibt bzw vorsicht geboten ist … nur zur internen verwendung im Forum :wink:

Gruß Devil666

tut jetzt zwar nix zur sache, aber warum hast du Geld für ne Pixelfehlerprüfung ausgegeben?!

Für sowas gibts doch das Fernabsatzgesetz :wink:

Du bestellst - schaust innerhalb 14 Tagen, ob der TFT Pixelfehler hat - wenn ja, schickste ihn auf kosten des Händlers zurück und bekommst dein komplettes Geld wieder :wink:

@power: das war der billigste anbieter. und der bietet ne pixelfehlerprüfung an. ergo: wenn man sie nicht bestellt bekommt man ausschußware, die garantiert pixelfehler aufweist. :wink:

Hi,
und selbst wenn der Monitor einen Fehler hatte, könnte es dir passieren, dass du ihn hättest behalten müssen.
Ich erinnere mich, dass es dort eine Zahl gibt von Fehlern, die maximal auftreten dürfen damit ein Monitor auch noch als fehlerfrei gilt.

MfG

@MatthiasSch: power spricht das 14-tägige rückgaberecht an, das man auf online oder telefonisch bestellte waren hat. dabei mußt du gar keinen grund angeben.


Das Thema wurde schon ausführlich auf http://www.prad.de diskutiert. Zahlst extra für ne Prüfung, die eh nicht durchgeführt wird…

Hi,
dazu muß die Ware aber Originalverpackt und unbenutzt sein, oder irre ich mich?

Ist wirklich ärgerlich, mein Beileid. Erst das ganze hin und her mit „defekter“ Ware und dann bleibste noch auf so nem sch… Gebührenposten hängen. Ganz zu schweigen von der Unterstellung du hättest das Kabel nicht zurückgeschickt.
Ich wünsche dennoch ein schönes Wochenende!

Gruß vom Mista-M!

ja, tust du :wink: die ware darf so geprüft werden, wie das im ladengeschäft möglich wäre, also eine prüfung auf pixelfehler ist da allemal drin. und selbst wenn du es zwei wochen benutzt hast kannst du das teil noch zurückschicken, mußt aber eventuell mit preisabzügen je nach zustand rechnen.

aber zurück zur eigentlichen frage: wer ist in der beweispflicht, ob bestimmte dinge mit in dem versendeten karton waren? muß ich dem händler beweisen, daß da kein extra kabel dabei war oder muß er mir beweisen, daß er es mitgeschickt hat?

  • Dieser Beitrag wurde von docstevie am 22.10.2004 bearbeitet

darf man erfahren wie sich der laden schimpft?

Moin,

ich würde den Fall mal auf „snakecirty.de“ posten. Ich glaube dort sind ein paar Spezialisten, die sich sicherlich besser auskennen.

[quote]

ja, tust du :wink: die ware darf so geprüft werden, wie das im ladengeschäft möglich wäre, also eine prüfung auf pixelfehler ist da allemal drin. und selbst wenn du es zwei wochen benutzt hast kannst du das teil noch zurückschicken, mußt aber eventuell mit preisabzügen je nach zustand rechnen.

aber zurück zur eigentlichen frage: wer ist in der beweispflicht, ob bestimmte dinge mit in dem versendeten karton waren? muß ich dem händler beweisen, daß da kein extra kabel dabei war oder muß er mir beweisen, daß er es mitgeschickt hat?

  • Dieser Beitrag wurde von docstevie am 22.10.2004 bearbeitet

[/quote]

@sonnen_chris: hab ich doch schon, hab aber wohl das falsche forum erwischt, weil bis jetzt keine antwort kam.

@gerks: denke das könnte ärger geben, deswegen verrat ich hier mal den namen lieber nicht.

Nützt leider nichts für diesen Fall, aber grundsätzlich halte ich es nicht für eine gute Idee, beim billigsten „Guenstiger“-Anbieter zu bestellen. Gerade bei Artikeln wie einem TFT, wo es die Pixelfehler-Problematik gibt, würde ich eher zu einem Anbieter gehen, der vielleicht etwas teurer ist, dafür aber vertrauenswürdig. Am besten einen, mit dem man schon positive Erfahrungen gemacht hat. Im Freundeskreis habe ich schon sehr oft das gleiche erlebt: man nimmt den billigsten Guenstiger Anbieter und hat nachher nur Probleme.

Das Fernabsatzgesetz hat seinen Teil dazu beigetragen, dass viele Händler auf zweifelhafte Methoden übergehen müssen (wie das gesonderte Verkaufen von eigentlich im Lieferumfang enthaltenem Zubehör oder das Anbieten von Pixelfehlerprüfungen), um ihre Preise halten zu können. Wenn man bedenkt, dass der Kunde z.B. auch einen 22" Monitor kostenfrei zurückschicken könnte und dabei Frachtkosten von leicht 70-80 Euro (hin und zurück) für den Händler anfallen, kann man einsehen, dass so ein Gesetz nicht funktionieren kann.

@enjoya3: du schreibst was von lieferkosten für hin- und rücktransport… mir wurde von dem händler gesagt, der hinteransport geht auf jeden fall auf meine kosten. muß der den jetzt doch übernehmen?

Ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Händler auch die Rücksendekosten übernehmen! Da Versandabteilungen i.d.R. keine unfreien Lieferungen annehmen können, macht es Sinn, das Paket frei zurückzuschicken. Der Händler muss dann allerdings die Rücksendekosten erstatten! Dies ist zumindest mein Wissensstand.

@enjoya3: das is schon klar, hab da von dem so einen rücksendeaufkleber per post bekommen. aber die erste sendung zu mir will er mir nicht zurückerstatten. muß er das?

Kosten der Hinsendung

Nach der Vorgabe der EU Richtlinien sind die einzigen Kosten, die dem Verbraucher im Fernabsatz oktroyiert werden dürfen, die Kosten für die Rücksendung der Ware. Die Kosten der Hinsendung können dem Verbraucher also nicht in Rechnung gestellt werden.

(siehe http://www.anwaltskanzlei-online.de/gateway.htm#/mmr-5-4.htm)

die liegt bei 5 stück

gruss steffan

die sache mit den pixelfehlern, die in ordnung gehen ist so einfach nicht zu beantworten. bei der pixelfehlerklasse 2 (und das sind eigentlich alle gängigen monitore) dürfen höchstens 2 pixel ständig an sein, 2 ständig aus und 5 subpixelfehler (sprich: eine einzelne der drei grundfarben) dürfen nicht funktionieren.

details unter http://www.prad.de/new/monitore/shownews_lex90.html