Abschlepphaken und Heckschürze

Habe mir mal die ABE von der Rieger Heckschürze durchgelesen. Dort steht drin, das die Öse nach unten gebogen werden muß oder eine alternative angebaut werden muß.

Wie habt Ihr das gelöst?
Möchte auf jeden Fall eine Öse haben ohne die Schürze zu demontieren und flexen möchte ich auch nicht!

Boris

hab von einigen hier gehört, dass die das einfach so gelassen haben und das es keinen tüv-prüfer interessiert!

an der frontschürze achten die schon erheblich mehr drauf, aber hinten ist denen das scheinbar egal!

jop denn du bist ja nicht verpflichtet jemand abzuschleppen! vorne muss sein, damit man dein auto aber abschleppen kann!

also ich hab da nix verändert, vorne und hinten net! Nie hat jemand vom TÜV da was dagegen gehabt!

Habe nur den Front bzw. Heckansatz von Rieger!
Habe aber auch weder vorne noch hinten was verändert und der TÜV hat beides eingetragen!
Obwohl beide Abschlepphaken versperrt sind

Denn es gibt ja noch die Methode zum Abschleppen, wo dir die Räder hochgenommen werden und du aufs Auto gehoben wirst!

  • Dieser Beitrag wurde von Floh am 29.06.2004 bearbeitet

habe vorne keinen hacken mehr dranne. der tüv hat bei der eintragung nichts gesagt. wäre mir auch egal. bei uns sind die nicht so :slight_smile:

Man weiß ja nie für was der mal gut sein kann, daher hätte ich gerne eine Haken.

Habe da jetz mal an den Golf2 Haken gedacht, ist eine Gewindestange mit Öse, die wird dann einfach in die Karosserei geschraubt und man hat eine Absclepmöglichkeit.

Abschleppen würde ich mit meinem Auto auch keinen, schon gar nicht, wenn hinten eine GFK-Schürze dran ist.
Sieht dann auch ungefähr so aus wie in dem Video von den AMI’s.

Boris

Hallo!

Hatte mir genau die gleichen Gedanken gemacht. Heute habe ich die Rieger-Heckschürze montiert. Ist gar kein Problem, der Hacken schaut unter der Heckschürze raus.

Trotzdem ist es laut Straßenverkehrszulassungsordnung für 2 spurige PKW Pflicht, vorne und hinten eine Abschleppvorrichtung zu haben.

Gruß
Jochen

Hallo,

war letztens beim TÜV. und der „liebe“ Prüfer hat gemeint, er trägt mir nix ein, wenn ich meinen hinteren Abschlepphaken nicht so zugänglich mache, das jeder OHNE WERKZEUG an den Haken herankommt. Seine Begründung war dann, das es ja mal sein kann, das man mein Auto irgendwo rausziehen muss und nur ans Heck rankommt, oder rückwärts aus ner Parklücke raus abschleppen, weil ich falsch park. Ich hab mir dann nur gedacht, der hat doch ne Parklücke zwischen seinen Schultern. Hab das Gitter rausgemacht. Er hat es mir eingetragen und zuhause fand das Gitter wieder seine Heimat in der Heckschürze. :slight_smile:

Ich glaub seine Frau hat ihn am Vorabend nicht rangelassen und ich durfte das dann gleich montag morgens spüren. :motz:

Greetz Jan

  • Dieser Beitrag wurde von BlackHawk am 30.06.2004 bearbeitet

  • Dieser Beitrag wurde von BlackHawk am 30.06.2004 bearbeitet

Hier Bilder vom Abschlepphaken unter der Rieger-Heckschürze:


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