Hallo,
der Titel sagt schon alles: Bekomme ich bei einer Kontrolle oder beim TÜV Schwierigkeiten, wenn ich „nur“ eine Kopie der ABE vorweisen kann? Eine beglaubigte Kopie sollte doch alle Zweifel ausräumen, oder?
Danke!
Hallo,
der Titel sagt schon alles: Bekomme ich bei einer Kontrolle oder beim TÜV Schwierigkeiten, wenn ich „nur“ eine Kopie der ABE vorweisen kann? Eine beglaubigte Kopie sollte doch alle Zweifel ausräumen, oder?
Danke!
schieb
Keiner eine Meinung?
Ich würde sagen, dass es eigentlich keine Probleme geben dürfte. Schließlich sind manche ABEs schon vom Hersteller aus in so schlechter Qualität, dass sie nur wie Kopien wirken.
Habe auch schon Teile mit Kopien eintragen lassen. Auch mit ausgedruckten Gutachten aus dem Internet.
Ob das nun rechtlich 100%ig ist, kann ich nicht sagen. Aber Polizisten sind auch Menschen und haben sicher Verständnis.
Gruß
Squid
meine CSR-„ABEs“ sind auch nur Kopien, die hab ich auch nur so bekommen, Unterschrift und Stempel etc ist alles Kopie-schwarz.
hab das aber alles so mit den Papieren eintragen lassen. Beim Remus ESD genau das selbe.
Insofern sollte es da keine Probleme geben.