Hallo,
meine Frau hat einen A4 Avant, der letzte Woche auf der Autobahn einen Steinschlag abbekommen hat, so daß sich jetzt ein etwa 40 cm langer Riß gebildet hat, der ständig weiter wächst. Meine Frau hat den Schaden bei ihrer Versicherung (WGV) gemeldet. Da im Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart wurde, hat die WGV ihr zur Reparatur eine ATU-Filiale in unserer Nähe zugewiesen.
Diese Werkstatt hat bei Google 2 schlechte Bewertungen, weil sie gerne Sachen verkauft, die nicht nötig sind (https://plus.google.com/105001089808533281977/about?hl=de ). Ich war vor 3 Jahren auch schon einmal dort und hatte ähnliche Erfahrungen mit denen gemacht. Ich möchte zwar jetzt nur die Scheibe auf Versicherungskosten tauschen lassen, habe aber kein gutes Gefühl dabei und möchte nicht hinterher noch mehr Ärger haben, weil irgendwelche Sachen nicht passen oder beschädigt wurden.
Kann ich diese Werkstatt ablehnen und bei der WGV um Nennung einer anderen Werkstatt bitten oder muß ich die Reparatur dort durchführen lassen?