Hallo,
hab gestern mein Gewindefahrwerk eingebaut und wollte wohl gern wissen, wie tief es gekommen ist, nur hab ich leider vergessen vor dem ausbau zu messen, wie hoch der A3 mit dem Standard Fahrwerk ist.
Also meine Frage, wie hoch ein A3 mit 185/ 65 R15 er Reifen auf Stahlfelge allgeimein ist.
Vom Boden bis Radkasten.Aussem am Kotflügel.
Oder andere Masse, hauptsache ich kanns mal nachmessen.
Danke Silverman
:mauer:TieferlegungsRaten
Hallo!
Radmitte bis Kotflügelkante 8L VA und HA ca 380-385mm.
Gruß
Raoul
Danke, hast mir sehr geholfen.
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Hallo!
Radmitte bis Kotflügelkante 8L VA und HA ca 380-385mm.
Gruß
Raoul
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Hi!
Was mich dabei irritiert, ist dass die Angaben von KW irgendwie nicht mit den Maßen zu vereinbaren ist.
In den Papieren steht eine maximale Tieferlegung von 70mm, aber als min. Kotflügel-Radmitte-Abstand 330mm (vorne), was aber höchstens eine Tieferlegung von 50mm bedeuten würde.
Habe gestern das FW eingebaut und an der VA ein Restgewinde von knapp über 30mm eingestellt, also theoretisch eine TL von knapp 60mm (also 10mm tiefer als vorher mit 50mm-Federn). Jetzt steht der Wagen aber 1cm höher da (350mm Kotflügel-Radmitte).
Genauso ist es hinten: Als Restgewinde habe ich ca. 15mm, Kotflügel-Radmitte aber knapp 324mm (laut KW ist 325mm Minimum, aber min. Restgewinde 0mm)…
Bin grad etwas verwirrt…wie stelle ich es denn am Besten ein?
Habe gelesen dass der TÜV eher auf Restgeweinde achtet(?)
Werde ihn morgen aber zumindest vorne noch 15mm weiter runterdrehen.
Gruß
Dave
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Hallo!
Radmitte bis Kotflügelkante 8L VA und HA ca 380-385mm.
Gruß
Raoul
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Hi und frohes neues Jahr!
Möchte mein FW heute (oder die Woche) eintragen lassen, bin mir aber micht ganz sicher ob ich mich jetzt so zum TÜV trauen soll.
Das Problem:
Wie schon beschrieben: Habe das FW vorne noch runtergedreht, Restgewinde ca. 23mm also fast Max. laut Gutachten. Das Seltsame ist halt, dass er jetzt in Etwa so tief ist wie vorher mit den Federn (Radmitte-Kotflügel), aber laut Gutachten knapp 70mm tief sein sollte.
Das stört auch nicht weiter, da er mir vorne vorher schon tief genug war. Da er aber laut Restgewinde tiefer sein sollte, wäre ein Stabi Pflicht. Hatte aber schon vorher keinen drin und es hat nix geschliffen.
Trägt mir der Prüfer das FW ein, ohne dass ich einen Stabi verbaut habe, ober besteht er - obwohl nichts schleift - auf die lt. Papieren notwendige Montage eine Stabis?
Bin jetzt etwas unsicher…
Gruß
Dave
Hi nochmal…
War beim TÜV und der Prüfer meinte, dass ich bei der Tieferlegung einen Stabi verbauen muss!
Steht ja auch so im Gutachten drin, aber ist es wirklich notwendig wenn es überhaupt nicht schleift?(Trotz 23mm Restgewinde!)
Konnte es dem Prüfer aber auch nicht übel nehmen, weil es ja schließlich in den Auflagen steht.
Wäre nett wenn jemand was schreiben könnte, vielleicht auch in Bezug auf meine Frage mit den Restgewinde/Radmitte-Kotflügel-Maßen.
Gruß
Dave
Na kommt doch, jemad wird mir doch antworten können…
:verwirrt:
Hallo,
ich habe ein Eibach FW verbaut und dort war der Stabi keine Auflage, sondern es wurde nur darauf hingewiesen, adss ab einer größeren Tieferlegung eine Stabiwechsel erforderlich sein könnte.
Die angegebenen Fahrzeughöhen bzw Tieferlegungswerte sind laut Hersteller nur ca. Maße. Ich bin überzeugt alle Hersteller werden dass aus marktstrategischen Gründen gerne max ausreitzen.
Die Vorgegenen Einstellwerte sind bei meinem FW nicht nach Gewindegängen oder ähnliches vorgegeben, sondern nach einem Meßwert an der VA z.B. von der Zentrieschraube zum Federteller. Wenn ich dass Maß auf minimum runterdrehe, steht das Auto etwa 315 mm hoch. Das entspricht dann auch sehr genau der angegebenen Tieferlegung von ca. 70 mm.
Mich wundert nur das Du mit dem Stabi keine Probleme hast, bei mir schliff es schon ab 30 mm.
Das die alten Ferdern genauso tief waren kann mehere Gründe haben. Gewicht, altersschwäche…
Zu dem Thema gibt es auch in der WIki einen schönen Link.
- Dieser Beitrag wurde von happyway am 04.01.2005 bearbeitet
Hi, danke für Deine Antwort!
Dass der Stabi nicht schleift, wundert mich auch sehr, aber es ist wirklich nichts von irgendwelchen Kontaktspuren zu sehen.
Und wenn eine TL von 70mm den Abstand von 315mm bedeutet, warum steht dann im Gutachten 330mm? Finde ich echt seltsam…lese aber gleich am Besten nochmal nach, nicht dass ich mich vertan habe.
Finde auch seltsam, dass Eibach von einem eventuellen Wechsel des Stabi schreibt, und KW es ab 55 bzw. 65mm sogar vorschreibt.
Mich stört es ja nicht wirklich, dass ich den wechseln muss, habe nur wenig Zeit…und andereseits ist es ein blödes Gefühl, „illegal“ (also ohne Eintragung) herumzufahren.
Würde mich freuen, wenn sich noch ein Paar Leute melden.
Gruß
Dave
Hab nochmal nachgesehen, es stehen wirklich 330mm drin.
315mm wäre demnach doch zu tief, oder?