Eine Abnahme mußt Du nicht machen lassen, weil der Scheinwerfer für diesen Fahrzeugtyp zugelassen ist( sind doch die Originalscheinwerfer?). Eine Abnahme wäre nur notwendig, wenn Du auf xenon umgerüstet hättest.
Dann mußt Du die Scheinwerfer nur noch einstellen lassen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei Teilegutachten gibt es bei der EG Betriebnummer auch einen Unterschied zwischen dem Vorfacelift und Facelift. Und wenn die Faceliftscheinwerfer nur auf die EG-Betriebsnummer des Facelift eingetragen wurden…
Also um evtl. mal mehr klarheit in das hin und her der Eintragung der Originalteile zu bekommen, versuch ich das nochmals zu erklären:
Also wir stellen uns jetzt mal vor, wir hätten eine schöne Kristallkugel und würden den Auditeilekatalog vor uns sehen. :engel:
Scheinwerfer
Dort schauen wir mal unter Bj95 Audi A3 und sehen die schon vorhandenen Milchglasscheinwerfer. Die wollen wir ja nicht! Daher suchen wir beim Modelljahr 2000 nochmal. Oh schau an. 2 Varianten der Scheinwerfer. Einmal Klarglas „normal“ und einmal Xenon.
Man beachte besonders hierbei, das es sich im Grunde um die selben Modelle handelt, bloß der eine „leichte“ Veränderungen hat. Die Grundkarosse und viele andere Teile aber sind die selben!
Das ganze wird unter dem schönen Namen „Vorfacelift“ und „Facelift“ geführt.
Dazu muß man außerdem wissen, das die allg. ABE bei so was nicht „komplett“ erneuert wird, sonder so zu sagen nur die des „vorherigen“ Modells „erweitert“.
Somit sind auf grund der allg. ABE des A3´s diesen „Karossen“ Typ sowohl die Milchglas als auch die Klarglas zugelassen und bereits enthalten. Oder anders gesagt: Eintragungsfrei
Allerdings ist wirklich streng drauf zu achten, das es WIRKLICH die ORIGINAL Teile sind, die auch Audi verbaut! Sonst eben entfällt das mit der ABE und man darf sie eintragen (oder in dem Fall müssen sie ein E-Prüfzeichen haben).
Ein anderes oft gelesenes Beispiel:
Alupedale vom Audi TT
Wir machen uns mal mit der Kristallkugel auf die Suche nach Alupedale vom Audi A3. Oh mist, finden wir nicht. Naja und so blättern wir ein wenig bei Modellen bei dem wir wissen das sie evtl. welche haben und siehe da, wir werden beim TT fündig! Also bestellt, montiert und gedacht: Naja Audi ist Audi, muß sie ja nicht eintragen
FALSCH gedacht! Wieso:
Weil in der allg. ABE des A3´s leider nicht dran gedacht wurde das ganz viele Leute darauf stehen, die vom TT drauf zu setzen! Wieso dieses nicht? Ganz einfach, wenn Audi so was vor hätte, gäbe es für den A3 eigene Alu Pedale, die schon in der ABE wären!
Da es zwar die selbe Marke aber anderes Fabrikat ist, muß man nun mal die TT Pedale eintragen lassen! Die alg. ABE gilt nun mal nur für alle Teile die wir in der Kristallkugel im Audikatalog unter dem Entsprechenden Typ Wagen finden. Wobei hier auch wieder drauf zu achten ist:
Andere Modellreihe = eintragen lassen
Facelift Modell = nicht eintragen
Man staune, aber auch Autohersteller müssen ihre Sachen vom Tüv abnehm lassen (fragt mich jetzt aber nicht wie genau die das machen).
Bloß dieses wird nunmal für jede Modellreihe fällig und es wird für jede Modellreihe eine eigene allg. ABE erstellt.
Bei Faceliftmodellen wir die allg. ABE nur „erweitert“ weil es sich im grunde um das selbe Modell handelt, bloß mit div. änderungen. Oder meint ihr Audi läßt extra für ein paar änderungen eine komplett neue ABE prüfung machen?
So noch mal ein beispiel in eigener Sache:
Fahre ja einen A4 Bj95. Nach einem Unfall habe ich vorne ihn auf den Style ab Bj2000 einigermaßen gebracht. Was heiß: Neue Scheinwerfer, Frontschürze und Nebler. All diese Teile sind Original Audi Herstellersachen und da Faceliftteile muß ich diese nicht eintragen. Genauso aber brauch ich keinen RS4 Grill z.B. eintragen, das alles in der allg. ABE schon drin ist!
Allerdings habe ich mir 18" Alus vom Audi A8 geholt. Diese muß ich sogar recht kompliziert eintragen lassen, da [A] nicht für den A4, [B] keine ABE wie bei anderen Alus für den Wagen vorhanden und [C] es sicherlich keine A8 Felgen in der allg. ABE des A4s gibt!
Lösung: Festigkeitsgutachten von Audi über die Felge und Vergleichsgutachten eines Felgenhersteller über 18" Felgen für den A4.
Hoffe es ist jetzt etwas verständlicher wann man was eintragen muß!
Ja dürfte eigentlich sich dort auch so verhalten. So wirklich habe ich mich in dem Bereich noch nie Informiert.
Für Schürzen wie Front und Heck würde ich mal Ja sagen. Bloß beim Kotflügel (da breiter) würde ich wieder vorsichtig sein, wegen überschreitung evtl. der Fahrzeugmaße in der Breite. Ein S Audi ist im grunde ja auch das „basis“ Modell nur auch wie bei Facelift etwas geändert. Bloß bei beidem zusammen (also S + Facelift) ist dann schon ziemliche vorsicht geraten! Je nach dem was geändert wird, würde ich erstmal schauen ob es Werte im Fahrzeugschein ändert. Dann muß es eingetragen werden. Wie z.B. Fahrzeugabmessung.
Aber nicht das es falsch verstanden wird: Ich rede hier auch nur von „anbauteilen“ der Karosse/Innenraum. Nicht das noch jemand auf die Idee kommt er könne den Motor des S3 in einen 1,6er ohne Eintragung packen :grins: