ich habe mir als frischer A3 Besitzer neue Felgen für den Sommer gekauft. Laut Händler sollte ich, auch ohne Kotflügel zu ziehen keine Probleme bei der Zulassung bekommen.
(Laut ABE müssten sie allerdings verändert werden)
Es handelt sich um folgende Felgen:
YIDO WHEELS YA1 Einteilig Matt Titan Grau Poliert 8.00 x 18 ET 45 5 x 112.00
Ich will an meinem Jahreswagen nichts verändern, deswegen kommt das ziehen der Kotflügel nicht in frage.
Mein Problem ist, dass ich die Felgen (ohne Reifen) ans Fahrzeug gehalten habe, und diese dort schon viel zu weit raus stehen.
Als Vergleich habe ich auch Bilder mit den Original Audi 17" (8V0 601 025 BK) Alufelgen (mit Reifen) gemacht.
Meine Frage ist, bekomme ich die Felgen auch ohne ziehen des Kotflügels zugelassen?
Kurz & knapp auf deine Frage : NEIN!!!
Ich denke mal das wird auch nichts mit bördeln, da musste schon ziehen.
Ich würde es aber vom Aufwand mit den felgen lassen und mir andere Felgen mit größerer ET suchen.
Der Wagen steht bei beiden Bildern auf dem Wagenheber, damit es mit den Original 17" vergleichbar ist.
Hab bist jetzt noch keinen Reifen drauf, da ich sonst die Felgen nicht mehr zurückgeben kann.
Im Anhang die aktuellen 17" eingefedert.
Die sind ein kleines Stück nach innen gewandert, allerdings nicht so sehr, als dass die anderen passen würden
Die ET von 45mm scheint für den Audi A3 8V(A) aber normal zu sein, wenn man seine PKW Daten bei den Felgenhandelseiten eingibt.
schraub die neue felge nochmal dran,leg ein dickes kantholz unter die felge und lass ihn nochmal ab.eigentlich sollte die lauffläche noch abgedeckt sein,wenn der reifen dann drauf ist.
in der abe steht immer viel drin,oft aber nur das für ausreichende abdeckung und freigänigkeit gesorgt sein muss.das schreiben die da standardmässig rein,selbst wenn du ne 7 zoll breite felge hast.
Guten Morgen! Also ich fahre jetzt nicht 8x18 sondern 8,5 x19 ET 45 225/35R19 siehe in meinen Bildern und habe noch eine Spurplatte drauf von 12 mm pro Seite ! Also bei mir musste gar nicht gemacht werden!! Dann habe ich von Werk aus das Ambitionsfahrwerk und zusätzlich Eibachfedern wo ich im Ergebnis 30mm tiefer bin insgesamt! Bilder habe ich ml mitgeschickt!
@Waxy: Das ist eine sehr gute Idee. Ich war leider heute den ganzen Tag in der Arbeit. Deshalb kann ich die Felgen morgen erst auf ein Kantholz stellen. Außerdem werde ich die ET der Felge nachmessen.
@Ranger: Ich habe auch das Ambitionsfahrwerk und noch nichts daran verändert. Nach deinen Angaben wäre deine ET effektiv auf 33mm? Somit müssen die Felgen ja eigentlich bei mir passen. BTW, die Felgen sehen an deinem Fahrzeug echt gut aus.
Berechnung der Breite im Vergleich zu der original Felge:
Die original Felgen haben 7,5 Zoll Breite und eine ET von 51mm
Die neuen haben 8 Zoll Breite und eine ET von 45mm.
in der ABE steht unter anderem auch: A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Desweitern:
(Wobei ich das nicht nachvollziehen kann, weil gem. Reifenrechner bei den Original 17" 225x45 der Durchmesser bei 63,4 cm liegt und bei den neuen 18" 225x40 der Durchmesser bei 63,7 cm ist.)
K1c/K2b Die Radabdeckung an Achse 1/2 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen.
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Guten Abend, ja das ist richtig meine ET ist bei 33 und beim TÜV war es überhaupt kein Problem selbst beim Verschränken nichts hat geschliffen!! Denke das Du kein Problem haben wirst bei deinen Felgen !
als alternative zum Ziehen gibt es auch solche "Verbreiterungs Flügel" (siehe Bild).
Wenn du für den 8v 19 Zöller ab Werk bestellst sind die bereits angebaut…sind also Originalteile
Sieht doch gut aus.
Es muss ja lediglich nur die Lauffläche unter dem Kotflügeln sein, dass die Felge über den Kotflügel rausragt ist nicht weiter schlimm (natürlich nicht 2cm oder so).
Bei meinem 8L hatten meine 8x17 Felgen auch übergestanden…mit 225er Reifen wäre auch die Lauffläche übergestanden…deshalb hab ich 215er drauf gezogen…keine Probleme bei TÜV…sah auch noch viel besser aus:grinsno:
Ich hab gelesen, dass nach den "neuen" EU Richtlinien die gesamte Breite der Rad- und Reifenkombination im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein muss.
Bei aufgezogenen Reifen mit Felgenschutz, wäre ich dann wohl drüber.
Das sieht super aus und die Felgenmaße sind absolut unproblematisch für den A3. In den Gutachten stehen immer viele Sachen drin, die zu prüfen sind. Nicht alles muss davon auch in der Realität zu treffen, da die Gutachten auch nur am PC berechnet und erstellt werden.