ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.
Wir planen ein 8V0419091 Lenkrad in einen A2 Typ 8Z zu verbauen, benötigen aber noch einige Infos.
Ist es richtig, daß das 8V0419091R einen einstufigen Airbag hat und ist es einfaches umstecken
oder benötigt man hierfür einen Kabelsatz bzw. auch den 8V Schleifring ?
Die Nabenaufnahme müßte identisch sein.
Wer weis, was alles für die Einzeleintragung benötigt wird ?
Wer nochn Lenkrad oder einen Luftsack über hat kann gerne ne Angebotsnaricht schicken.
Bei so einem Umbau spielt es zunächst keine Rolle ob der verwendete Airbag ein- oder zweistufig ist, da das A2 Airbag-Steuergerät nunmal keine zweite Zündstufe kennt. Es zündet im Falle eines Falles (ohne weitere Rückfrage) eben drauf los.
Nun ja…mal theoretisch:
Sofern die Airbagzuleitungen korrekt adaptiert wurden, liegt ein entsprechender Widerstand am ASG an und dieses gibt sich damit zunächst zufrieden (Airbaglampe bleibt aus).
Im Falle eines Falles wird das A2-ASG das entsprechende Signal zur Zündung an das weiter leiten was eben daran angeschlossen ist…alles weitere interessiert das ASG auch nicht…es hat seine Arbeit bereits getan.
Wie das dann ausgeht ist eben fraglich und letztendlich jedem selbst überlassen.
Plug&Play wird das aber garantiert nicht gehen, da allein schon die Stecker zum Schleifring komplett unterschiedlich in der Passform und zwangsläufig auch der Belegung sind.
Sehr wahrscheinlich ja.
Selbst wenn das irgend jemand auf dem Papier eintragen würde (höchst unwahrscheinlich) wäre das letztendlich dennoch unwirksam. So ein Umbau ist absolut illegal!
Der 8Z verwendet einen einzelgas Generator, der 8V verwendet ebenfalls eine einstufige Airbag Zündung,
somit wäre der Umbau technisch möglich. Was wäre dann an diesem Umbau illegal ?
Welche Infos/ Daten würde man für eine Eintragung/ Einzelabnahme benötigen ?
Die Hersteller fahren, vor einer Serienfreigabe, genormte Crashtests um das Verhalten des allgemeinen Insassenschutzes in Verbindung mit dem jeweiligen Fahrzeug abschätzen zu können. Dazu gehört nun mal weit mehr als der eigentliche Airbag selbst… (Karosserie, Lenkrad, Raumvolumen, Sitze, Verkleidungen, Sitzposition), usw., usw…
Auf Basis dieser Werte kann dann ggf. eine Freigabe für die Serienproduktion bzw. Zulassung erfolgen.
Die von dir gewünschte Kombi ist logischerweise völlig ungeprüft und demnach auch nicht legal…ganz egal ob das ganze (rein theo-technisch) irgendwie funktionieren sollte…