[8PA] Liefertermin meines bestellten 8PA herausfinden?

Hallo zusammen!

Ich habe Anfang September einen 8PA 2.0TDI beim Audi-Händler bestellt. Nach drei Wochen kam auch eine Auftragsbestätigung mit dem unverbindlichen Liefertermin Dezember 2006. Nun hat mir der Händler mitgeteilt, dass das Fahrzeug wohl erst im Februar geliefert wird.
Ich denke er hat meinen bestätigten 8PA einfach an einen anderen Kunden verhökert und für mich ein paar Wochen später einen neuen bestellt.
Kann mir jemand von euch anhand der Händlernummer und Kommissionsnummer meines bestellten Fahrzeuges den ungefähren Liefertermin/Produktionstermin nennen?

Grüße
Andreas

+ Dieser Beitrag wurde von seetroll am 22.11.2006 bearbeitet

Hi
da würde ich aber mal stress schieben, denn wenn de rim Febrau gelifert wird, zahlst du 19% Mwst!


gabs dazu nicht mal was bei www.audi.de wenn man seine daten eingegeben hat??



hast ja sicher einen mit DPF bestellt, stimmts? meines wissens nach sind die partikelfilter momentan im rückstand und deshalb können die Fahrzeuge nicht gebaut werden. Aber ich möchte trotz dieser Tatsache stark bezweifeln das die Wartezeit von 5 Monaten normal sein soll…

die wissen schon warum sie einen „unverbindlichen“ Liefertermin angeben, klär das auf jedenfall mit der mwst ab

Hallo Andreas,
ich habe bei Audi bisher immer die Erfahrung gemacht, dass der zunächst gemachte unverbindliche Liefertermin nicht eingehalten wird. Diesbezüglich würde ich mir also keine Sorgen machen, dass der Händler Deinen Wagen weiter verkauft hat.
In den Verkaufsbedingungen ist auch genau geregelt, wann der Händler in Verzug gerät und ggf. 5% Preisnachlass gewähren muss (auch bei unverbindlichen Lieferterminen!). Schau einfach mal auf der Rückseite Deiner Bestellung nach. Da stehen die.
Bzgl. der Mwst. nehme ich mal an, dass Du keine Vereinbarung mit Deinem Händler getroffen hast, dass Du in jedem Fall nur 16% Mwst zahlst, oder?
ICh weiß nicht, wie die Autohändler das mit der Mehrwertsteuererhöhung gehandhabt haben, aber in der Regel sind Klauseln, die nachträgliche Preiserhöhungen rechtfertigen, bei Kaufverträgen, die eine Lieferung der Ware innerhalb von vier Monaten vorsehen, unzulässig. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Audi da nicht vorgesorgt hat.
Einfach mal die Verkaufsbedingungen genau lesen. Das sollte helfen.
MfG Matthias

Wenn ich das hier alles so lese wundere ich mich bei meinem Händler immer mehr. Ich habe meinen neuen 8PA am 2.10. bestellt. Der erste Liefertermin wäre letzte Woche gewesen, aber mit dem alten Radio. Nachdem ich auf das neue gedrängt habe wurde mir gesagt, dass dann u.U. die Lieferung erst im Januar sein würde, sie aber trotzdem 16% zusichern.
Schlussendlich bekam ich vor 2 Wochen Bescheid, das ich den neuen am 7.12. in IN abholen kann.
:rob:
Ich hab’ mich auch gefragt wie die das machen, aber ich denk mal mein Händler hat frühzeitig einfach viele Bestellungen platziert …
Für den Threadersteller bleibt zu hoffen, dass er vielleicht auch noch positiv mit einer früheren Lieferung überrascht wird.

-Dirk

Also ich habe meinen A3 Sportback 2.0 TDI (125 kW) am 26.09.2006 bestellt und hole Ihn nächste Woche in Neckarsulm wie versprochen ab, mit neuem Radio concert III. Die Abwicklung lief wirklich vorbildlich.

Jürgen

+ Dieser Beitrag wurde von joldinit am 23.11.2006 bearbeitet

Ich habe für einen Kunden einen A3 Sportback im Oktober bestellt und dieser wird ausgeliefert im Dezember. Denke irgendwas kann bei dir nicht stimmen.

gruss steffan

[quote]

Hallo Andreas,
ich habe bei Audi bisher immer die Erfahrung gemacht, dass der zunächst gemachte unverbindliche Liefertermin nicht eingehalten wird. Diesbezüglich würde ich mir also keine Sorgen machen, dass der Händler Deinen Wagen weiter verkauft hat.
In den Verkaufsbedingungen ist auch genau geregelt, wann der Händler in Verzug gerät und ggf. 5% Preisnachlass gewähren muss (auch bei unverbindlichen Lieferterminen!). Schau einfach mal auf der Rückseite Deiner Bestellung nach. Da stehen die.
Bzgl. der Mwst. nehme ich mal an, dass Du keine Vereinbarung mit Deinem Händler getroffen hast, dass Du in jedem Fall nur 16% Mwst zahlst, oder?
ICh weiß nicht, wie die Autohändler das mit der Mehrwertsteuererhöhung gehandhabt haben, aber in der Regel sind Klauseln, die nachträgliche Preiserhöhungen rechtfertigen, bei Kaufverträgen, die eine Lieferung der Ware innerhalb von vier Monaten vorsehen, unzulässig. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Audi da nicht vorgesorgt hat.
Einfach mal die Verkaufsbedingungen genau lesen. Das sollte helfen.
MfG Matthias

wenn dir audi die Auslieferung für dieses Jahr zugesichert hat und das fahrzeug kommt erst im neuen Jahr trägt die Differenz für die MwSt. Audi.

gruss steffan

Danke erstmal für die Antworten :wink:
Die Vermutung, dass da was nicht stimmt habe ich allerdings auch.
Kann jemand anhand meiner Daten aus der Auftragsbestätigung herausfinden, ob das Fahrzeug schon gebaut wurde?

Grüße
Andreas