[8PA] Ambition Felgen auf Audi A3 Attraction?

Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir ja einer in diesem Forum helfen.
Ich habe einen Audi A3 8PA Sportback mit der Attraction Ausstattung.
Kann ich auf das Auto theoretisch die bei Ambition serienmäßigen Felgen (225er!!!) raufmachen? Attraction hat ja ab Werk nur 205er Reifen.

Dank euch und schöne Grüße… LARS

  • Dieser Beitrag wurde von lashooter am 10.07.2006 bearbeitet

    + Dieser Beitrag wurde von lashooter am 10.07.2006 bearbeitet

Why not ?

Nur die Eintragung nicht vergessen :daumen:

Hmm, meinste also, man muss nichts am Fahrwerk verändern …am Ende schleifen die irgendwo :kotz:

Und wo lasse ich das eintragen? Macht das der TÜV direkt?

Schau Dir mal die Einpresstiefe (ET) in Deinen Papieren an…

und vergleiche diese mit den „geplanten Puschen“…

und Eintragung erfolgt je nach Region durch DEKRA oder TÜV…am besten Anrufen und fragen, wer bei Dir in der Region zuständig ist. :daumen:

Hallo!

Die original 8P(A) Ambition Felgen kannst du ohne Eintragung und Probleme auf deinen 8PA montieren. Die Ausstattung hat damit nichts zu tun.

Gruß

Raoul

Super, dank euch, dann werd ich mal zur Tat schreiten
:fahrer:

Hi nochmal. Habe eben mal in meinen Fahrzeugschein geschaut, da stehen nur die 205er Reifen drin.
OK, die Felgen sind bei Ambition Serie und von daher bräuchte ich nur ABE für die Ambitionfelgen.
Gibt’s die im Internet oder muss ich zum Freundlichen extra fahren?
Und dann zum TÜV?

Gruß LARS

In der neuen EU-Zulassungsbescheinigung ist nur noch eine Reifengrösse eingetragen, und zwar die kleinste zulässige. Alle anderen Felgen/Reifen stehen entweder in der CoC-Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift von Audi Ingolstadt oder werden durch ABE legimitiert. Ein Zettel müsste normal bei allen Neufahrzeugen mit ausgehändigt werden.

Die CoC hat auch der Händler. In der CoC steht auch die 7,5x17" ET56 drin.

Raoul

Hey Raoul, recht vielen Dank…hatte schon Angst vor der nächsten Untersuchung :slight_smile:

Was heißt denn CoC? Und die krieg ich beim Händler?

Gemeint ist damit die „EWG-Übereinstimmungsbescheinigung“, die seit Okt. 2005 bei der Fahrzeugübergabe vom Händler an den Kunden weitergegeben wird. Falls du keine hast, wende dich an den Audi-Händler, der wird dir weiterhelfen.

Gruß Christof