[8P] Zweimassenschwungrad defekt?

Hallo liebe A3-Freunde,

mich klagt seit neustem ein Problem an meinem A3 2.0 TDI. Beim Starten des Wagens kommt es des öfteren vor, das man für 1-3 Sekunden ein Klackern hört. Dieses Geräusch verschwindet dann meistens wieder. Es tritt auch auf, wenn man z.B: an eine Ampel rollt und schnell kuppelt. Die Geräusche sind mal ausgeprägter und mal sind sie garnicht da. 2x letzte Woche habe ich den Wagen gestartet und er hat beim einkuppeln sehr stark geklackert und geklopft. Habe den Wagen dann neugestartet, es gab einen Ruck, und das Geräusch war wieder verschwunden. Außerdem spürt man andauernd ein Vibrieren im Kupplungspedal, wenn man dieses antippt.

Nun ist meine Frage ob dies das Zweimassenschwungrad sein könnte? Habe das Auto nämlich vor 4 Monaten bei einem Händler gekauft und dieser müsste den Mangel ja dann beheben. Möchte nur relativ sicher sein, dass es sich um das Zweimassenschwungrad handelt.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Mfg,
Sline93

Anmerken kann ich auch noch, das der Kraftschluss beim auskuppeln, besonders im 1. und 2. Gang, sehr hart kommt. Man muss also sehr sanft kuppeln, ohne das es ein Ruckeln gibt.

Das könnten auch die Torsionsfedern an der Kupplung sein. Genaueres ist da echt schwer zu sagen. Definitiv Normal ist es nicht, und ich würde den Wagen Reklamieren ! Und das am besten sofort … nicht das der Händler am Ende noch sagt ; Warum sind sie damit weiter gefahren wenn sie gemerkt haben das etwas nicht stimmt ?

Dem Händler habe ich bereits geschrieben. Nach der ersten Mail hat er sich erstmal quer gestellt. Dieser Mangel sei ja erst nach dem Kauf aufgetreten und falle daher nicht unter die Sachmängelhaftung. Das stimmt natürlich nicht. Habe ihm jetzt eine zweite Mail geschrieben und auch erwähnt, dass ich weitere Schäden vermeiden möchte und einen Lösungsvorschlag von ihm möchte. Sollte er wieder abblocken werde ich wohl rechtlich gegen ihn vorgehen. Das Recht ist ja auf meiner Seite.

Das stimmt, das Recht ist auf deiner Seite, jedoch solltest du keine Fehler machen.

Wichtig sind Fristsetzungen! Du musst dem Händler eine Frist zur Mängelbeseitigung also zur Nacherfüllung setzen. Verstreicht die Frist oder lehnt er es direkt ab (in diesem Fall ist die Fristsetzung entbehrlich) kannst du einfach zu einer anderen Werkstatt gehen und die Rechnung an den ursprünglichen weiterreichen.

Generell solltest du dir einen Anwalt nehmen, damit keine Fehler passieren.