[8P] Wirtschaftlicher Totalschaden

Hallo Leute,

ich hatte letzte Woche einen verschuldeten Vollkasko Unfall.

Laut Gutachter der DEVK ist ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden.

Der liebe Kerl hat folgende Werte ermittelt.

Wiederbeschaffungswert ( 2% besteuert ) 14235 Euro
Reperaturkosten 14099 Euro

Restwert meines Autos 6851 Euro

Die Reperaturkosten wurden nach dem Stundenverrechnungssatz eines AUDI Händlers verrechnet.

So jetzte hätte ich einige Fragen an euch, hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

  1. Kann ich den Gutachter bitten die Kosten über ein "kleinere" Werkstatt abzurechnen? ( 130 Euro Std Lohne bei Audi )

  2. Ich finde der Wiederbeschaffungswert ist viel zu unterbewertet. Ich konnte bis heute ansatzweise kein vergleichbares Fahrzeug für 14235 Euro finden. Kann ich dagegen Einspruch einlegen ?

Ich habe meiner Versicherung auch vorgeschlagen mein Auto einzuziehen und mir ein gleichwertiges hinzustellen. Habe ja nicht umsonst über Jahre hinweg Vollkasko gehabt.

Meines Erachtens wollte der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden erzwingen um weniger Geld herauszurücken.

Pls help :slight_smile:

Habe ein ähnliches Problem mit meinem A3 8L BJ 99.
Habe ebenfalls einen wirtschaftlichen Totalschaden (Unfall unverschuldet).
Habe von meinem Recht Gebrauch gemacht einen eigenen Gutachter mir zu nehmen.
Du hast übrigens das Recht Dein Auto auch noch reparieren zu lassen, wenn die Kosten der Reparatur 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen!
Allerdings musst Du dann in eine Vertragswerkstatt und das Auto noch mindestens 6 Monate fahren (so mein Gutachter).
Die Versicherung hat natürlich ein Interesse daran den Restwert des Autos möglich hoch und den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig anzusetzen.
Die Differenz davon bekommst Du ja ausgezahlt (sofern Du das Auto nicht über die Versicherung reparieren lässt).

Hallo Leute,

ich hatte an Montag einen selbstverschuldeten Unfall. Habe eine Vollkasko.
Meine Versicherung hat einen Gutachter geschickt. Im Gutachten steht, dass mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Folgende Angaben stehen im Gutachten.

Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuert 2,5%) : 15.170,73 €
Reparaturkosten mit MwSt.: 11.879,25 €
Restwert: 7.820€

Meine Frage ist jetzt kriege ich nur den Restwert ausbezahlt oder muss die Versicherung die Reparatur bezahlen?

Ist das wirklich so?

Ok, das mit den 130% gilt nur für Haftpflichtschäden.

Ich hatte heute bei der Werkstatt angerufen, wo mein Auto steht und denen gesagt, dass der Gutachter im Gutachten sagt es liegt ein wirtschaflticher Totalschaden vor. Die waren natürlich verdutzt über die Aussage weil der Gutachter den selbst sagte die können reparieren. [s]Die von Autohaus wollten dann selber noch mal nachgucken was jetzt sache ist, weil die auch ein Gutachten von Gutachter bekommen haben. Naja was stellt sich raus, angeblich hat der Gutachter zwei verschiedene Gutachten erstellt. Einmal als totalschaden also das Gutachten was auch mir vorliegt und ein Gutachten wo kein Totalschaden eingetroffen ist.

Das kann doch nicht Rechtens sein oder ?[/s]

edit:

ok war ein missverständnis

Wagen wird repariert.

Also doch kein Totalschaden???
Wie seit ihr mit der Versicherung verblieben?

Hi Yilmaz,

die Versicherung hat die Kosten für Reparatur übernommen.
Hatte damals Gutachter angerufen und er meinte das alles ok ist und einer Reparatur nichts im Wege steht.
Den Teil mit wirtschaftlichen Totalschaden musste er so schreiben, da die Reparaturkosten "knapp" vor dem wiederbeschaffungswert lagen und angeblich die Versicherung das auch so fordert.

Fand ich (und auch die werkstatt) bisschen merkwürdig, aber sei's drum Auto wurde Repariert, sieht aus wie neu, und es kamm bis jetzt auch nichts nach.

Ich dachte ein Gutachter sei "neutral" und darf eigenverantwortlich ein Gutachten ausstellen?
Aber naja - anscheinend gilt bei denen "wer zahlt - bestimmt was drin steht" :grml:

Ja war schon eine merkwürdige Angelegenheit!
Vor allem da der Gutachter der Werkstatt damals sagte, alles i.O. repariert den Wagen.
Und dann kann der Brief von Gutachter/der Versicherung, mit der Aussage Reparatur lohnt nicht da ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Danach war die Werkstatt total verdutzt, weil wie gesagt der Gutachter denen nichts davon gesagt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Da herschte verständlicherweise ein gewisses Durcheinander.

Glaube die Versicherung hätte mich auch lieber "ausgezahlt" als die Rep.-Kosten zu bezahlen, wäre für die günstiger gekommen.