Hab schonmal im WIKI geschaut aber nichts gefunden! Zum Theman Tieferlegung und Reifen!
Es gibt ja die Richtlinie bei manchen TÜV Stellen das ich eine Bodenfreiheit von ca 8cm haben sollte, wie verhält sich das beim Reifen im Radhaus? Ist es gesetzlich festgelegt wieviel "Luft" ich haben sollte?
Ich mein, mit 20 Zoll und Gewinde würde ich ja die 8cm Bodenfreiheit evtl einhalten können, aber der Reifen wird Verschwunden sein
Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit in deutschland. Und ein 20 Zoll Rad ist genau so groß wie auch ein 16 Zoll Rad Sonst dürftest du das nicht auf dem A3 fahren…
So lange du auf vollem Lenkeinschlag und wenn das Auto dabei verschrenkt wurde (vorne links und hinten rechts voll eingefedert) nicht am Kotflügel anliegst gibt es keine Probleme. Allerdings frage ich mich schon immer wie das gehen soll wenn der Reifen schon im Radhaus verschwunden ist:happy:. Bei mir waren etwa noch 3mm Luft zwischen Kotflügel und Reifen bei nur 60mm Tieferlegung und 7,5x17 ET 41 mit 225 45 17er Reifen.
Moment, ich sagte manche TÜV STellen habe ne Richtline von 8cm…TÜV Nord in Marburg/Lahn hat so Metalldinger hochkant an der Bühne, die sind 8cm hoch! TÜV-Mann sagt, kommste net druff kann isch net Prüfe, also keen TÜV!
20" ist so groß wie 16"?? Erkläre mir mal wie du das meinst!? Der umfang von 20 is ja wohl größer wie von 16!!!
Ausserdem, wenn ich nen 16 Zoll Rad montiere, kann ich die Kiste legen bis der Unterboden schleift! Bei nem 20" Rad sieht das anders aus, Weil: Umfang größer
Der Umfang ist nicht größer, da du auf einer 16" Felge z.Bsp. folgenden Reifen fährst: 225/50 R16, auf einer 20" Felge aber 225/30 R20. Die 50 bzw. 30 stehen für die Reifenhöhe, die sich prozentual von der Reifenbreite ableitet!
Bei unterschiedlichem Umfang könntest / dürftest du die nicht fahren, da man sonst den Tacho angleichen müsste!
Das ist so nicht richtig. Der liegt mit 16 Zoll genau so tief, wie mit 20 Zoll auch. Außer du hälst nicht den "Serien-Radumfang" ein.
Der Umfang von dem Komplettrad ist immer gleich, wenn es den richtlinien für dein Fahrzeug entsprechen soll! Klar kannst du bei 20 Zoll auch einen Reifen mit 40er Querschnitt drauf machen, dann bekommst du es aber nicht mehr eingetragen
20" mit nem 25er querschnitt oder 16" mit nem 55er querschnitt im abrollumfang NICHT gleich ?? oder fährt man eine 20" auch mit querschnitt 55er ??
man kann KISTEN legen wie man möchte, ob das jetzt ein tüv nord-süd-west-ost oder eine dekra oder gtü oder ect. ist mal VOLL egal. am ende haben die ehemals grün-weiße jetzige blau weiße das sagen und können KISTEN still legen wie sie möchten. es gibt eine regel und die ist einzuhalten. eintragen kann man vieles, passen muß es und erlaubt sein. dieses recht aben aber die prüfer weder beim tüv-dekra-gtü oder … NICHT. die herren in uniform haben das letzte sagen. wenns denen nicht passt, dann passt es eben NICHT.
Lasst die Reifen mal Weg, ich rede nur von der Felge! Da ist der Umfang größer, das der Abrollumfang der selbe ist weiss ich ja! Aber nun gut, ich will das Thema Abrollumfang, Reifenbreite und Querschnitt net Breittreten! Wollte nur wissen ob es eine Richtlinie gibt! Aber mir wurde ja beantwortet das nichts schleifen darf beim "Verschrenken"?
Somit ist meine Frage Beantwortet!
Mit diesem Reifengrößen - und Geschwindigkeitsrechner können Sie auf einem schnellen und unkomplizierten Weg testen, ob bei Ihrer Wunschbereifung eine Tachoangleichung nötig ist, die bei mechanischen Tachos zwischen 150 und 200 Euro liegt.
Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger. (ohne Gewähr)
Sorry, aber: Sinn der Aussage? Fährst manchmal ohne Reifen oder wie soll man das verstehen? Letzendlich kommt es, sofern du mit Reifen auf den Felgen fährst, auf den gesamten Abrollumfang an. Viel wichtiger wäre es mal, die Felgen bzw. Reifenbreite zu erläutern.
Wenn du dich darauf beziehst:
Wie tief der Reifen im Radhaus hängt ist egal solange nix schleift etc.
Hab den Roman nicht durchgelesen aber es gibt Vorschriften welchen Abstand das Nummernschild und die Lichter zum Boden haben dürfen. Dann natürlich über Kreuz komplett einfedern, dann muss noch ein Finger dazwischen passen (liegt aber auch immer im Ermessen des Prüfers, da gibts ja welche "Ey geil aber eig. müsste die Karre noch tiefer" und welche die Tuning nicht abkönnen) und dann natürlich noch die Sache mit dem Lenkeinschlag und dass das Profil vom Radrlauf abgedeckt sein muss