[8P] Vor Garantieablauf bemängelter Schaden ist nach Garantie aufgetreten!

Guten Tag Zusammen,

ich habe folgende Probleme mit einem Audi Partner hier in Hamburg.

Ich habe während der Garantiezeit (Audi Plus Garantie bzw. PerfectCar) habe ich einen Mangel an der Kupplung bzw. ein lautes Brummen des Motors festgestellt und bemängelt. Die Werkstatt hat keinen Fehler gefunden und gesagt, ich soll erstmal damit weiterfahren.

Das war vor etwa 4 Wochen. Jetzt ist meine Garantie abgelaufen und genau derselbe Fehler ist aufgetreten, aber nun ist wohl klar, dass das Zweimassen Schwungrad bzw. auch die Kupplung defekt ist.

Jetzt weigert sich allerdings der Händler bzw. die Versicherungsgesellschaft, diesen Schaden als den damals deklarierten anzuerkennen und sagt, dass es ein neuer Schaden sei…

Ist dies rechtens? Ich habe damals genau diesen Fehler beschrieben und der Servicemitarbeiter hat es dokumentiert (wenn auch in Stichworten), aber jeder der vom Fach ist weiß, dass die Beschreibung genau auf diesen Fehler zutreffen "kann"…

Ich finde das ganze sehr unfair… leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und muss mir daher gut überlegen ob ich damit zum Anwalt gehe…

Beste Grüße und danke im vorraus!!

PS: Bin in der Zeit etwa 3000Km Gefahren!

es war sehr gut, dass der Fehler damals, also kurz vor Ablauf der Garantiezeit, dokumentiert wurde.

AAAABER: Bevor Du jetzt den Anwalt aufsuchst: Lass Dir von damals - es sei denn, Du hast es bereits schriftlich - den Werkstattbereicht geben, also Angaben, was, wo, wie gemacht wurde. Wenn dort steht, dass kein Fehler gefunden wurde, dann wurde eben kein Fehler gefunden. Juristisch bedeutet das, dass zum damaligen Zeitpunkt NICHTS war, also kein Fehler eben. (Du könntest ja theoretisch mit nem nagelneuen Neuwagen direkt von der Auslieferung in Ingolstadt zu Audi nebenan und sagen 'Guten Tag, meine Kupplung ist im Eimer'. Da werden sie in der Regel nach Kilometerstand 10 auch nichts finden … )

Steht da aber: 'Fehler beseitigt', dann hast Du ziemlich schlechte Karten, weil dann haben sie ja - zumindest haben sie es so dokumentiert - etwas gemacht. Und wenn zwischenzeitlich Deine Garantiezeit abläuft und dann taucht der Fehler erneut auf, dann ist es eben juristisch ein neuer Fehler, heisst: ein neu aufgetretener Mangel. Dass es der gleiche Mangel wie schon vor 4 Wochen war, ist ein schöner Zufall, aber ohne Belang. Zumindest ist es juristisch so. Jedenfalls auf den ersten Blick.

Die einzige Chance, die ich sehe, ist, den Bericht anzweifeln, also die Werkstatt'arbeit' reklamieren nach dem Motto 'Ey, habt Ihr nicht geprüft oder was ? Der Fehler ist sehr wohl noch vorhanden' Das ist insofern auch plausibel, weil es einen engen zeitlichen Zusammenhang gibt und es sich um den SELBEN (nicht den gleichen) Fehler wie vor 4 Wochen handelt (wär was anderes, wenn Du nach einem Jahr erst wieder hingehst).

Dass inzwischen die Garantiezeit abgelaufen ist, ändert meiner Meinung nach juristisch an der rechtzeitigen Meldung des Schadens nichts. Aber wie im richtigen Leben versuchen die natürlich erstmal den Weg des geringsten Widerstands und der ist bestimmt nicht der Weg zur Versicherung. Also wollen sie natürlich erstmal Dich überzeugen wollen, dass Du eben echt Pech gehabt hast und nun zahlen sollst. In diesem Zusammenhang wäre es nicht besonders geschickt, wenn Du formulierst, dass der Fehler 'wieder ' aufgetreten ist (weil man dann interpretieren könnte, dass er ja dann wohl mal weg war), sondern besser ist, dass der Fehler/Mangel 'immer noch da ist' (der mangelhafte Zustand also nie beseitigt wurde und daher weiter andauert). Juristen sind da ziemlich pingelig, was (evtl. unbedachte) Formulierungen anbelangt …

Letztendlich dürfte kein Weg am Anwalt vorbeiführen; eine einmalige anwaltliche Beratung ist zwar vom sog. Streitwert abhängig, dürfte sich aber hier in Grenzen halten. Wenn Du tatsächlich ein Mandat erteilst, wird es natürlich teurer, insbesondere, wenn eine Klage erforderlich wird. Das sagt Dir aber alles der Anwalt.

Andere Möglichkeit: Schiedsstellen des Kfz-Handwerks. Ich weiß aber nicht, ob die für einen derartigen Fall (der sich ja eher als eine Frage des Versicherungsschutzes und nicht so sehr als die Reklamation einer Werkstattleistung darstellt) tatsächlich zuständig sind.

Viel Glück

Danke für deine Antwort, die ist sehr hilfreich für mich!
Aber ich verstehe die erste Aussage nicht und diese trifft bei mir genau zu.

Der Fehler konnte bei meinem Fahrzeug nicht festgestellt und somit auch nicht beseitigt werden. So zumindest die Aussage der Werkstatt.

Ist das nun gut oder schlecht? Weil du meintest:

Beste Grüße

Danke für deine Antwort, die ist sehr hilfreich für mich!
Aber ich verstehe die erste Aussage nicht und diese trifft bei mir genau zu.

Der Fehler konnte bei meinem Fahrzeug nicht festgestellt und somit auch nicht beseitigt werden. So zumindest die Aussage der Werkstatt.

Ist das nun gut oder schlecht? Weil du meintest:

Beste Grüße

wenn du das schriftlich bekommst, das ein Fehler zwar offensichtlich vorhanden ist, aber nicht gefunden werden konnte zu dem dortigen zeitpunkt, das wäre gut.
Wenn die allerdings jetzt behaupten (ohne das irgendwo das gegenteil steht, von ihnen selbst schriftlich festgehalten) es wurde kein fehler festgestellt, dann hockste bissl doof da.

Schäden rückwärts zu datieren, ka ob das ein Kfz-Sachverständiger kann.
Der müsste dir bescheinigen, das der Defekt in seinem Ausmass min. soundsoviel gefahrene km zurückliegen muss, und bei nem werkstattbesuch wird der ja meißtens über EDV festgehalten.

Problem bei der sache ist, es gibt keinen sachverständigen zeugen, der deine aussage bestätigt, so gibt es nur eine Aussage von Sachverständigen (der Werkstatt) und die sagt: "Das was anderes, das ist neu, das war vor 4 wochen noch nicht"

Ich meinte mit dem ersten Absatz, dass man es juristisch so sehen könnte, aber aus den nachfolgenden guten Gründen eben auch anfechten kann, nämlich wenn Du eben argumentierst, dass die Werkstattaussage kein Fehler nicht korrekt ist, also dass Du die mit 'kein Fehler' abgeschlossene Werkstattarbeit ganz 'normal' reklamierst.
Und zwar in angemessener Frist nach Übergabe des Fahrzeugs. Du musst ja prüfen können, ob der Fehler weg ist oder nicht und das geht in Deinem Fall nicht ohne weiteres in ein paar Minuten. Was angemessen ist, steht zwar nirgends, aber 4 Wochen ist allemal angemessen. Wie gesagt, ein Jahr später mit ner Reklamation kommen, is nach meiner Meinung nicht plausibel. Ebenso, wenn Du ne gesprungene Scheibe auswechseln lässt und Dir fällt dann erst nach zwei Wochen auf, dass die immer noch gesprungen ist.

Unter den gegebenen zeitlichen Umständen dürfte die Aussage der Werkstatt neuer Fehler juristisch eher nur als Schutzbehauptung zu werten sein, um den Versicherungsschutz ablehnen zu können.
Versuch mal, mit nem höheren Mitarbeiter oder mit dem Chef der Bude nett mit den o.g. Argumenten (dass das eben kein neuer, sondern der alte nicht beseitigte Fehler ist) zu reden und dass Du ja ne gütliche Einigung ohne viel Aufwand für beide Seiten möchtest und keinen Streß mit Anwalt usw. machen willst, aber davor natürlich nicht zurückschreckst.

Der Gang zum Anwalt bleibt ja in jedem Fall ne Option.
Und noch was: Diplomatisch vorgehen ist meist besser als gleich drauf los zu motzen… (auch wenn einem zuweilen danach ist)