es war sehr gut, dass der Fehler damals, also kurz vor Ablauf der Garantiezeit, dokumentiert wurde.
AAAABER: Bevor Du jetzt den Anwalt aufsuchst: Lass Dir von damals - es sei denn, Du hast es bereits schriftlich - den Werkstattbereicht geben, also Angaben, was, wo, wie gemacht wurde. Wenn dort steht, dass kein Fehler gefunden wurde, dann wurde eben kein Fehler gefunden. Juristisch bedeutet das, dass zum damaligen Zeitpunkt NICHTS war, also kein Fehler eben. (Du könntest ja theoretisch mit nem nagelneuen Neuwagen direkt von der Auslieferung in Ingolstadt zu Audi nebenan und sagen 'Guten Tag, meine Kupplung ist im Eimer'. Da werden sie in der Regel nach Kilometerstand 10 auch nichts finden … )
Steht da aber: 'Fehler beseitigt', dann hast Du ziemlich schlechte Karten, weil dann haben sie ja - zumindest haben sie es so dokumentiert - etwas gemacht. Und wenn zwischenzeitlich Deine Garantiezeit abläuft und dann taucht der Fehler erneut auf, dann ist es eben juristisch ein neuer Fehler, heisst: ein neu aufgetretener Mangel. Dass es der gleiche Mangel wie schon vor 4 Wochen war, ist ein schöner Zufall, aber ohne Belang. Zumindest ist es juristisch so. Jedenfalls auf den ersten Blick.
Die einzige Chance, die ich sehe, ist, den Bericht anzweifeln, also die Werkstatt'arbeit' reklamieren nach dem Motto 'Ey, habt Ihr nicht geprüft oder was ? Der Fehler ist sehr wohl noch vorhanden' Das ist insofern auch plausibel, weil es einen engen zeitlichen Zusammenhang gibt und es sich um den SELBEN (nicht den gleichen) Fehler wie vor 4 Wochen handelt (wär was anderes, wenn Du nach einem Jahr erst wieder hingehst).
Dass inzwischen die Garantiezeit abgelaufen ist, ändert meiner Meinung nach juristisch an der rechtzeitigen Meldung des Schadens nichts. Aber wie im richtigen Leben versuchen die natürlich erstmal den Weg des geringsten Widerstands und der ist bestimmt nicht der Weg zur Versicherung. Also wollen sie natürlich erstmal Dich überzeugen wollen, dass Du eben echt Pech gehabt hast und nun zahlen sollst. In diesem Zusammenhang wäre es nicht besonders geschickt, wenn Du formulierst, dass der Fehler 'wieder ' aufgetreten ist (weil man dann interpretieren könnte, dass er ja dann wohl mal weg war), sondern besser ist, dass der Fehler/Mangel 'immer noch da ist' (der mangelhafte Zustand also nie beseitigt wurde und daher weiter andauert). Juristen sind da ziemlich pingelig, was (evtl. unbedachte) Formulierungen anbelangt …
Letztendlich dürfte kein Weg am Anwalt vorbeiführen; eine einmalige anwaltliche Beratung ist zwar vom sog. Streitwert abhängig, dürfte sich aber hier in Grenzen halten. Wenn Du tatsächlich ein Mandat erteilst, wird es natürlich teurer, insbesondere, wenn eine Klage erforderlich wird. Das sagt Dir aber alles der Anwalt.
Andere Möglichkeit: Schiedsstellen des Kfz-Handwerks. Ich weiß aber nicht, ob die für einen derartigen Fall (der sich ja eher als eine Frage des Versicherungsschutzes und nicht so sehr als die Reklamation einer Werkstattleistung darstellt) tatsächlich zuständig sind.
Viel Glück