[8P] unfall, nicht schuld aber auch nicht versichert was tun?

schönen guten Abend

Folgendes Problem…

ich hatte vorhin eine Probefahrt mit einem 8p 2,0Tfsi von einem kumpel.
Leider hat sich ein jüngerer Fahranfänger gedacht, er fährt mal über rot über die Ampel und mir hinten links in die Seite… Fazit Kotflügel stark eingedrückt, Heckschürze verbogen und verkratzt, Felge schrott und Reifen ist aufgeschlitzt…
Nun meine Frage, wenn ja nun die Schuld eindeutig geklärt ist weil der Typ über rot gefahren ist, muss ich trotzdem befürchten das ich auf meinen Kosten sitzen bleibe? Ich war ja immerhin nicht versichert auf das Auto. Der fahrer hinter mir hat auch angehalten und als Zeuge ausgesagt, haben natürlich auch Polizei etc. gerufen.
Hoffe ihr könnt mich vlt beruhigen das ich heute nacht noch schlafen kann… Erwähnentswert ist auch noch das ich mich an die Stvo gehalten habe also auch strich 50 gefahren bin.

der wagen von deinem kumpel ist doch versichert , oder ?
wenn du glück hast ist der wagen für mehrere fahrer versichert und nicht nur für einen bestimmten fahrer.

es gibt da verschiedene tarife …
ich habe es so , das egal wer fährt , er mit meinem wagen versichert ist .

andere haben es so , das nur ein bestimmter fahrer versichert ist( meistens der halter), da es dann billiger wird.

außerdem muß ja die gegnerische versicherung zahlen, also die vom unfallverursacher

ja der wagen ist versichert aber halt nur auf ihn… muss er das trotzdem bei seiner versicherung angeben? das wäre ja nicht gut weil ich ja gefahren bin und nicht er.

das is natürlich nich so gut …
das kann ärger für ihn geben … evtl nachzahlung, oder ähnliches.

was aber nix damit zu tun hat , das die gegnerische versicherung zahlen muss …
er hatte schuld, was von der polizei ja auch wohl bestätigt wurde.

prinzipiell ist es so das immer (sehr oft) die gegnerische versicherung zahlt. quasi die von dem der dir reingeballert ist, da du ja keinen schaden verursacht hast. Aber ganz wichtig bei vorhandener rechtsschutz ANWALT EINSCHALTEN. Die Polizisten dürfen keine schuldzuweisungen treffen.Wichtig is das was du,der Zeuge,Gegner aussagen.

Soweit ich weiß, darfst du auch mit einem Auto fahren, das nur auf einen anderen versichert ist, wenn dem Versicherten z.B. schlecht wird und er nicht in der Lage ist den Wagen zubewegen, dann darfst du den Wagen bis zu ihm fahren.

Ist egal in dem Falle. Der Unfallverursacher bist eindeutig nicht Du, Du bist der Geschädigte. Nun muss sich die Versicherung mdes Verursachers mit dem Fahrzeughalter in Verbindung setzen. Die Versicherung des Geschädigten bekommt davon eigentlich nichts mit.

Die gegnerische Versicherung könnte aber auch sagen, dass er gar nicht an dem Ort hätte sein dürfen…weil er den Wagen gar nicht fahren durfte :slight_smile:

http://www.mymobil.de/probefahrt/haftung.html

ich denke das hilft dir weiter

Woher soll die gegnerische Versicherung das wissen zum einen, zum anderen entlässt es den Unfallverursacher ja nicht aus seiner Schuld und damit einhergehend seine Versicherung. Zudem darf natürlich jemand anderes das Auto fahren. Entweder weil der Fahrer akut nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen oder aber zwecks Reparatur. Wenn Du Deinen Wagen in die Werkstatt gibst, fährt damit unter Umständen auch jemand anderes mal rum. DIe Fahrt muss nur definiert sein.

Versicherungen kommen an ihre Infos…das Netzwerk ist dichter als man denkt :slight_smile:

Natürlich entlässt es den Verursacher nicht aus seiner Schuld, aber eine Teilschuld wäre denkbar…

Es ist ja nicht die Versicherung deine Freundes die den Schaden begleicht, sondern die des Unfallverursachers. Die Frage wer gefahren ist, wird nicht gestellt, da belanglos. Thema erledigt. Kannst ruhig schlafen…

Das ist ja wieder mal der Hammer was man hier liest.

Von Nachzahlen bis dass die Versicherung sich mit dem geschädigten in Verbindung setzen muss.

Odermdass man da eine Rechtschutz braucht.

Bitte überlasst solche Aussagen denen, die es wissen.

Mit solchen Unwahrheiten und Halbwissen habe ich jeden Tag zu kämpfen.

  1. Der Geschädigte muss sich an die Versicherung des Gegners wenden und seinen Schaden beziffern und geltend machen

  2. Ob Du als Fahrer versichert warst oder nicht ist völlig wurscht.

  3. Im Falle so eindeutigen Verschuldens wird auch der Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
    Vorausgesetzt, der Unfallverursacher gibt es auch gegenüber seiner Versicherung zu.

Grüße Alex

@ alex danke sehr endlich mal einer der mir was vernünftiges sagen kann :slight_smile:

Kein Thema.

Wenn Du willst dann kann ich das auch für Deinen Kumpel abwickeln.

Die Normalsterblichen werden von den Versicherungen eh nur über den Tisch gezogen.

Grüße Alex