[8P] Ölkühler kaputt => Garantiefall + Ersatzfahrzeug?

Hall liebes Forum,

Erstmal möchte ich mich kurz vorstellen: ich heiße Michael, bin 32 und seit 5 Wochen stolzer Besitzer eines 2,0 TDI 115 kW Sportback :-), Erstzulassung 6/2008.

Leider währt die Freude nicht lange. Bereits bei der Probefahrt blinkte die Kühlmittellampe. Das damit zusammenhängende Problem wird ja hier vielfach beschrieben. Das wurde repariert ( es wurde aber nur der Kühlmittelbehälter getauscht) und am Abnahmetag bestätigt. Eine Woche später blinkte die Lampe wieder. Man entschloss sich also den Ölkühler zu wechseln. Termin am 6.5.2013. das sei kein Problem. Nun entdeckte ich aber am 29.04.2013 einmal das das Kühlmittel komplett schwarz ist und zudem massiv Öl ausgelaufen ist.
Ich sollte den Wagen daraufhin sofort vorbeibringen.
Jetzt meine Fragen:
Handelt es sich in einen Garantiefall?
Darf ich einen Ersatzwagen für de zeit der Reparatur verlangen? ( habe ja im Prinzip in nachweislich defektes Auto gekauft). Hier weigert sich der Freundliche vehement…

Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben.

Vielen Dank!

Gruß
MichA3l

Nicht einmal im gesetzlich vorgegeben Gewährleistungsfall (in den ersten zwei Jahren eines Neuwagens) hast du einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen…

Wenns nach dieser Reparatur nicht getan ist, dann solltest du den Wagen zurückgeben können…die sind ja nun schon zum dritten mal am selben Fehler dran…

Danke erstmal für die Antworten. Mich ärgert einfach, das der Freundliche einfach meint das sei mein Problem und ich kein Auto zum fahren habe. Kann doch nicht sein, das ich für einen Ersatzwagen noch zahlen muss…

Erste Reparatur, evtl VOR dem Kaufvertrag und Übergabe des Kaufgegenstandes
Das müsste der TE noch einmal genau erklären.

Das ist jetzt strittig, ob der Termin zur Reparatur erst nächste Woche ist (6.5.2013) oder im Falle dieses Zitats:

schon wahrgenommen worden ist.

Normal muss der Kunde dem Verkäufer das Recht einräumen ZWEImal nachzubessern. Das ergibt sich aus §440BGB. D.h. ist die Sache das dritte Mal gleichartig defekt, kann man vom KV zurücktreten.

Wichtig ist, die Öl / Wasserleckangelegenheiten zu dokumentieren und Rechnungen aufzuheben. Man sollte sich auch im kostenfreien Gewährleistungs/ Garantiefall einen Reparaturnachweis ausstellen lassen. (Dieser Fall ist ein Gewährleistungsfall)

Stellt sich der Händler nun quer und dumm mit dem Leihwagen, dann würde ich dem Händler auch kein Stück entgegen kommen.

Der Händler müsste das defekte Auto bei mir zu Hause abholen und auch wieder zurückbringen. Denn §439 BGB (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Also ich würde den Händler auf den Missstand des Autokaufs und der erfolglosen Rep.Versuche ansprechen und höflich um einen kostenfreien Leihwagen bitten… oder ich würde die Pflichten, die ein Verkäufer hat, voll ausnutzen.

[/quote]

Erste Reparatur, evtl VOR dem Kaufvertrag und Übergabe des Kaufgegenstandes
Das müsste der TE noch einmal genau erklären.

[/quote]

Ja, das ist so korrekt. Demnach wäre es auch nicht der dritte Reparaturversuch nach Kauf.

So, nun kann ich doch noch erfreuliches berichten. Nachdem ich mich schriftlich und mündlich bei der Geschäftsführung über die indiskutable Serviceleistung beschwert habe, hat man eingelenkt. Mir wurde ein Q3 zur Arbeit gebracht, den ich bis Fertigstellung der Reparatur kostenlos fahren darf :biggrin:

Zum Ölkühler hat auch wohl sich noch die ZKD hinzugesellt, so das ich den Wagen erst Montag bekomme…

MfG

Edit…

Gestern rief der Freundliche an: er habe eine gute und eine schlechte Nachricht.
Schlechte: A3 wird erst Mittwoch fertig
Gute: Ich bekomme einen komplett neuen Motor :slight_smile:
Der Fehler kann nicht hundertprozentig beseitigt werden (Riss im Motorblock, oder ZK unklar, also neu…)

Ich denke, es überwiegt die gute Nachricht xD

Muss man beim komplett neuen Motor iwas beim einfahren beachten?