[8P] Motorschaden? Zahlt die Gebrauchtwagengarantie?

Hallo, ich habe vor ca. 3 Monaten einen gebrauchten 2.0 TFSI bei einem Audi Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Ich habe darauf ein Jahr Audi Gebrauchtwagengarantie.

Ich bin heute losgefahren und dann stotterte der Motor wie als wenn er auf 3 Zylindern fährt, dann (nach ca. 2 min fahrt) ging garnichts mehr und ich bin nur noch ausgerollt. Ein Blick unter die Motorhaube und ich habe eine verschmorte Zündspule gesehen. Ich habe diese ersetzt, aber das Auto springt trotzdem nicht mehr an. Im Fehlerspeicher steht auch nichts. Der Mann vom ADAC wo mich abgeschleppt hat, meint es wäre ein Motorschaden.

Wie gehe ich jetzt genau vor damit Audi den Schaden bezahlt?

Schon mal damit, das Du nicht selbst was ersetzt wenn Du ne Garantie hast.

Nach 3 Monaten?
Zum Händler und reparieren lassen.
Rechnung und Altteile aushändigen lassen und archivieren, so das man hinterher einen Nachweis für weitere Gutachten hat falls nochmal was passiert. Das Vorgehen schriftlich fixieren.

Was ich noch vergessen habe:

Wie ich am Straßenrand gestanden habe, habe ich gleich den Verkäufer angerufen, weil der weiß das ich Mechaniker bin und er hat mir gesagt bevor ich was mache soll ich Ihn anrufen. Das habe ich auch und weil ich dachte es wäre nur die Zündspule und er mir am Telefon sagte das Sie nur 50% davon bezahlen würden, dacht ich mir dann bezahle ich es lieber selbst und mach mir nicht großartig Stress, so habe ich es auch mit dem Verkäufer abgemacht.

Zur Info, das Auto hatte einen Chiptuning von Oettinger auf 265 PS das vor dem Verkauf Rückgängig gemacht wurde.
Ich habe nie was ungewöhnlches gehabt beim fahren, außer das ich mit 12 Liter Durchscnittverbauch sehr hoch bin und das bei relativ normaler Fahrweise.

Ich habe jetzt auch Angst das die mir nicht den Motor zu 100 Prozent bezahlen werden weil sie das schon nichtmal bei der Zündspule wollten.

hast du nicht irgendne info zur gebrauchtwagengarantie bekommen?

aber grundsätzlich würde ich mit nem anwalt reden, wenn die das nicht zu 100% übernehmen wollen. sehe da gute chancen, dass man sagen kann das passierte nicht von heute auf morgen (-> chiptuning). bei sowas ist eine rechtschutz wieder das a und o.

Also so wie ich das gelesen habe bezahlen die ab 90.000km (wo ich habe) nur 60%

Kann das sein?
Von denen ist die Garantie:
http://www.cargarantie.com/CGWEBPortal/gn/index_3_1_0.cfm?Lang=de&Country=de&CFID=3833224&CFTOKEN=92122250

Egal ob Tuning oder nicht, der Verkäufer muss vorhandene Mängel zu 100%
ersetzen. Dafür hast Du die Garantie auch mitbezahlt.
Und 12 Liter sind beim Quattro auch nichts außergewöhnliches so nebenbei bemerkt.

edit: Es kommt drauf an was in deinem Kaufvertrag vereinbart wurde.

Der Teil der Garantiebedingungen verstehe ich nicht ganz:

Ansprüche des Käufers/Garantienehmers
Dem Käufer/Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten der Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte Materiealkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt)
bis
50.000 km - 100%
60.000 km - 90%
70.000 km - 80%
80.000 km - 70%
90.000 km - 60%
100.000 km - 50%
über
100.000 km - 40%

Übersteigen die Reperaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie hbei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten unter Anwendung von Absatz 1. De Höchstbetrag der garantiepflichten Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeugs zur Zeit des Eintritts des Garantiefalls begrenzt.

Wo ist jetzt dein Verständnisproblem? Solltest du schon dazuschreiben.

Ja wird mir jetzt nur 60% von den Materialkosten bezahlt oder 100% so wie hier jeder schreibt?

So wie es dort oben steht: 100% Lohnkosten, 50% Materialkosten.
(Die Tabelle sagt bis 90.000km 60% aus, oben schreibst du, dass du über 90.000 liegst.)

als verkäufe würde ich das auch erstmal so auslegen ^^

garantie ist doch für mängel, die nach dem kauf eintreten. gewährleistung für mängel die bereits vor dem kauf waren. also würde ich das so auslegen, dass dies nicht von heute auf morgen passierte, sondern aufgrund vom chiptuning oder so vorher… vom gutachter bestätigen lassen, dann muss der händler zu 100% nachbessern.

-> mal mit einem gutachter sprechen / anwalt

So einen ähnlichen Fall hatte ich auch schon. Bei mir war es "nur" die Feder die gebrochen war und das Kombiinstrument was defekt ist. Die wolltne bei mir auch nur mit Selbstbeteilgung die Teile ersetzen. Bis ich mich ein wenig schlau gemacht habe: Es gibt die Gewährleistung an die jeder Verkäufer durch den Gesetzgeber gebunden ist und die Garantie, die jeder Verkäufer optional vergeben kann. Die Gewährleistung beträgt im Normalfall ein Jahr, ausser man handelt zwei aus. In den ersten sechs Monaten steht der Verkäufer in der Pflicht zu beweisen dass der Schaden durch dich zustande gekommen ist. Und das können die in den meisten Fällen nicht. Nach den sechs Monaten bist du aber der gelackmeierte, da du den Nachweis tätigen musst. Was ebenfalls sehr schwer ist.

Wenn du beim ADAC bist kannst du Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Und das solltest du auch auf jeden Fall tun. Es gibt nämliche Weg, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, um so einen Fall richtig zu behandeln. Aber eins kann ich dir sagen: Freiwillig wird dir kein Verkäufer was schenken. Und um nichts bezahlen zu müssen erzählt dir jeder Verkäufer was er will um halbwegs billig da raus zu kommen. Also besteh auf dein Recht!

3 Monate nach dem Kauf Motorschaden geht selbstverständlich zu 100% auf Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern. Sag ihm du hast dich schlau gemacht und kennst deine Rechte. Wenn er sagt nein 50% … bla Garantie, dann sagst du ihm dass du ihn verklagen wirst. Wenn er sagt ja Gerichtskosten, willst du wirklich… dann sagst du Gerichtskosten zahlt doch der Verlierer und das wird ja er sein.

Alles unter dem Vorbehalt dass du nen gescheiten Kaufvertrag hattest, wo NICHT "im Kundenauftrag" oder sowas dabei stand…

@Osbow

Du meinst vermutlich das Richtige. Der "Normalfall" definiert sich aber etwas anders. Man hat "eigentlich immer" zwei Jahre, es sei denn, es wird explizit im Vertrag auf ein Jahr reduziert. Da aber in quasi jedem Vertrag die Reduzierung auf ein Jahr drin ist, ist das der "übliche". Ein oder 2 Jahre ist aber auch egal weil nach 6 Monaten ist die Gewährleistung wie richtig von dir beschrieben ziemlich nutzlos.

Mehr dazu Gewährleistung – Wikipedia

[Da Rechtsberatung hier sicherlich verboten ist und ich kein Jurist bin, ist diese Antwort als Fallstudie zu deuten]