Hallo habe ein kleines Problem bei mir hat sich an der Motorhaube der Klarlack an verschiedenen Stellen gelöst !!!
Bin dann zum Freundlichen gefahren um Ihnen denn Schaden zu gezeigen. Motorhaube wurde dann auf Garantie neu lackiert !!!
Heute habe ich nun einen Anruf vom Freundlichen bekommen, das Audi die Garantie nicht übernimmt !! Mit der Begründung der Klarlack hat sich durch Umwelteinflüsse gelöst (Vogelkot uns.) !!!
ja und wenn’s nu auch so ist??
Doch schliesslich bekannt dass Vogelkot ätzt wie Schwein.
Ich hatte das bei meinem vorherigen A3 auch in der Dachfalz, paar Tage nicht weggemacht und schon war’s gerissen.
Aber auf die Idee gekommen, Audi das in die Schuhe zu schieben bin ich eigentlich nicht?!
Mus man höllisch aufpassen, gerade bei den Uni-Lacken ist es
noch problematischer, da die Metallic-Lacke ne dickere Schickt Klarlack haben, wenn ich mich nicht irre.
Wo gibt’s denn sowas?? Ich mein kann von der Kacke kommen, aber Du hast doch keinen Auftrag für’s kostenpflichtige lackieren unterschrieben, oder? Wenn die Dir das gesagt haben, soll’s auch auf Garantie sein…
sorry dein ganzer kommentar gefällt mir nich , klingt so als ob er selbst drann schuld wär und das is ja mal nich der fall. Vogelschiss hin oder her, ein guter Lack reißt davon nich so schnell .Und wenn die den auftrag mit Garantie angenommen haben solln se das auch auf Garantie machen und nich im nachhinein Geld verlangen , das is ja dass letzte.
Und nein :Bei Metallic Lacken is genauso ne schicht Klarlack wie bei allen andern , es sei denn das sind 2-K-Lacke
Wie bitte der Händler hat Deine Haube zuerst auf Garantie lackiert und im nach hinein meint Audi (ungesehen!) das der Schaden durch Umwelteinflüsse passiert und Du jetzt den Schaden übernehmen sollst ?
Absolut Lachhaft - ich würde den Händler auslachen, da er wenn es so gewesen ist keinerlei Rechtliche Ansprüche hat. Du hast keinen Auftrag zur kostenpflichtigen Repratur gegeben. Wenn er sofort gesagt hätte - sorry, keine Garantie, hättest Du Dir nämlich auch einen günstigeren Lackierer ausuchen können bzw. den Schaden nicht zu reparieren.
geh zu deinem audi händler und mach den mal ein bisschen druck, von wegen, wieso das erst im nachhinein raus kommt und nicht vorher…du könntest dir es nicht leisten…oder irgendsoetwas…tu einen auf dumm, dann wird er nachgeben…außerdem hast du ja kein auftrag unterschrieben, wo auch der preis drin steht…so haben die keine beweise…ist halt die schuld vom autohaus…hätten die vorher abchecken müssen…laß dich nicht verarschen…
:daumen: klappt schon
sorry dein ganzer kommentar gefällt mir nich , klingt so als ob er selbst drann schuld wär und das is ja mal nich der fall. Vogelschiss hin oder her, ein guter Lack reißt davon nich so schnell .Und wenn die den auftrag mit Garantie angenommen haben solln se das auch auf Garantie machen und nich im nachhinein Geld verlangen , das is ja dass letzte.
Und nein :Bei Metallic Lacken is genauso ne schicht Klarlack wie bei allen andern , es sei denn das sind 2-K-Lacke
:fresse:
gruß Resporn
[/quot
also stumpf werden, kann schon mal passieren, aber Risse oder Blasen, dass hat nichts mit Vogelkot zu tun bei einem normalen Lack.
Normalerweise sollte Deine Werkstätte das vorher abklären, ob Audi die Kosten für die Neulackierung übernimmt. Macht sie das nicht, dann ist sie selbst schuld.
Ich würde mal sagen, dass Deine Werkstätte Dir nicht im Voraus hätte zusagen dürfen, dass die Kosten von Audi übernommen werden. Daher bin ich mir jetzt auch nicht so sicher, ob sie von Dir jetzt im Nachhinein Geld verlangen dürfen. Ich bin kein Jurist, ich würde aber jemanden fragen, der sich mit so etwas auskennt. In Deutschland gibts doch sicher auch eine Konsumentenschutzorganisation. Im Zweifelsfalle kannst ja rechtlichen Beistand heranziehen, sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast. Wenn Du keine hast, wird sich das Ganze wahrscheinlich nicht auszahlen. Ich glaub jedoch nicht, dass Deine Werkstätte richtig gehandelt hat.
Wie ist das eigentlich generell mit der Garantie? Wenn ich richtig informiert bin, geht der Garantieanspruch an einem Fahrzeug an den Händler über wenn das betreffende Fahrzeug vom Werk ausgeliefert wird. Der jeweilige Händler muß dann für die Garantien an dem Fahrzeug dem Kunde gegenüber eintreten, sprich in Vorkasse treten und den Schaden reparieren. Danach kann er sich dann das Geld vom Hersteller zurückholen. Dem Kunde kann es eigentlich egal sein, wie er das macht. Es kann ja nicht sein das der Händler etwas auf Garantie repariert und es der Kunde dann bezahlen soll, weil es den Hersteller selbst nicht interessiert? Für mich als Kunde zählt das Wort des Händlers und wenn letzterer sich über die Abwicklung unsicher ist, muß er halt vorher bei Audi nachfragen und darf nicht einfach reparieren. Das ist zumindest meine Meinung dazu…
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kannst Du gegen den Händler durchsetzen, das hat mit einer Garantie aber nichts zu tun.Eine Neuwagengarantie gewährt Audi einem Neuwagenkäufer für 2 Jahre, zusätzliche gibt es noch Garantien von Audi für den Lack und die Durchrostung. Du hast also wahrscheinlich einen Anspruch gegen Audi aus der Lackgarantie (?), die Abwicklung erfolgt jedoch meistens wohl über den Händler. So kann es passieren, daß der Händler etwas repariert, weil er glaubt, daß das die Garantie übernimmt, was sie dann aber nicht tut. Wie das dann in diesem Fall rechtlich ist, kann ich nicht sagen. Es könnte also vielleicht sogar so sein, daß Du den Autrag deiner Werkstatt gibst eine vermeintliche Garantiearbeit auszuführen. Da Du der Werkstatt den Auftrag gegeben hast und gegen die aber keinen Anspruch wegen der Garantie hast, könnte es möglicherweise wirklich so sein, daß Du die Arbeiten bezahlen mußt, wenn der Hersteller die Garantieleistung ablehnt. Wenn Die Werkstatt Dir aber versichert hat, daß die Arbeit unter die Garantie fällt, kannst Du sie möglicherweise für diese Aussage haftbar machen, immerhin sind sie ja Experten auf dem Gebiet. Weil das ganze so herrlich umständlich ist und für den Kunden unverständlich, übernehmen viele Werkstätten wohl die Kosten, auch wenn Sie es vielleicht nicht müssen. Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, daß die Werkstatt zugesagt hat, daß die Arbeit auf Garantie ausgefürht wird.