Guten Tag,
Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen.
Letztes Jahr im April hatte ich einen Unfall mit Frontschaden und habe mir bei eBay eine Frontschürze, Seitenschweller einen Dachspoiler bestellt. Ich dachte mir wenn ich schon alles reparieren lasse kann ich auch gleich noch Teile in RS3-Optik kaufen und alles in der Werkstatt meines Vertrauens anbauen lassen. Diese befindet sich jedoch Nähe Frankfurt Oder, knapp eine Stunde von mir entfernt.
Alle Teile sind vom selben Händler und Hersteller. Die Firma MM-Concepts aus Hagen mit vielen positiven Bewertungen sowie allgemein viele angebotene Artikel.
Für alle Teile gibt es insgesamt nur ein Materialgutachten, kein Teilegutachten oder ABE.
Die Teile habe ich direkt in die Werkstatt liefern und montieren lassen.
Wenn ich in den Artikelbeschreibungen lese, dass bei den Teilen ein "TÜV Materialgutachten" dabei ist dann gehe ich davon aus, dass ich dieses zur HU mitbringe und damit auch durch den TÜV komme. Auch wenn es nach §19 Absatz 2 STVO mich einige Gebühren für diese Einzelabnahme kosten würde.
Für Berlin hat man mir die DEKRA empfohlen und genau diese wollte meinem A3 Ende März die TÜV-Plakette nicht gönnen. Ein Materialgutachten sei kein Teilegutachten und sie können nicht überprüfen ob das Gutachten wirklich für die Teile sind oder nicht, da im Gutachten selbst keine Teilenummern stehen. Der Hersteller dieser Teile könnte sich auch mit einem fremden Gutachten schmücken und man kann die Herkunft nicht nachweisen. Es seien somit NoName Teile und noch dazu fehlen sämtliche Tests wie Splitterverhalten, Temperaturtests und Geschwindigkeistests usw… Es lägen keine Prüfberichte vor vor und ich selbst müsse die Teile bei einem Prüfinstitut für mehr als 1000€ pro Teil testen lassen. Bis auf die Kosten konnte mir der TÜV Rheinland in Berlin die gleiche Aussage geben und gab mir den Tipp die Teile abzubauen oder irgendwo einen "dummen Prüfer" zu finden der das Risiko trägt wenn z.B. bei einem Unfall was passiert. Eine Einzelabnahme nach §19 Absatz 2 STVO gelte wohl nicht (mehr) für Teile mit Materialgutachten.
Leider hatte ich damals aus beruflichen und privaten Gründen nicht viel Zeit mich über die Themen Tuning, Anbauteile, Materialgutachten, TÜV und die rechtlichen Sachen zu informieren und viele angebotene Teile im Internet zu vergleichen.
Leider ist die Frist für die Nachuntersuchung vor ein paar Tagen ausgelaufen.
Da der Kauf der Teile länger als 6 Monate her ist weißt der Händler alles von sich und nimmt diese nicht zurück. Ein über meine Rechtschutzversicherung eingeschalteter Mediator machte mir zudem keine große Hoffnung.
Ich überlege den Händler wegen Betruges anzuzeigen wenn dieser Teile mit TÜV-Materialgutachten verkauft und ich aber mit diesen keinen TÜV bekomme.
Woanders habe ich gelesen, dass ich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21 STVO ein sogenanntes Vollgutachten machen lassen könne. Jedoch würden dies in Berlin nur der TÜV oder die DEKRA machen. Alle anderen Organisationen wie die GTÜ, FSP und KÜS haben zwar seit einer Gesetzesänderung im Februar diesen Jahres die Erlaubnis dazu, jedoch müssen sämtliche Prüfer eine (teure) Weiterbildung machen. Und dies lehnen viele Organisationen bzw einzelne Filialen ab.
Der TÜV-Sachverständige im meinte dass der §21STVO NICHT für meinen Fall gelte.
Ich weiß nicht mehr was ich nun glauben soll und glaube dass die kontaktierten Prüfer bzw. Sachverständige selber von den Möglichkeiten keine Ahnung haben und hoffe dass jemand von Euch sich da auskennt und mir konkrete Infos oder Tipps geben kann.
Vielen Dank
PS: Bei Gelegenheit werde ich mein Fahrzeug hier im Forum mit einigen Bildern vorstellen.
MfG Tobias