Jeder gewerbliche Verkäufer ist bei Gebrauchtwagen zu 12 Monaten Gewährleistung verpflichtet. Gewährleistung deckt Mängel ab, die bei der Übergabe schon bestanden haben. Davon hast du aufgrund der Beweisumkehr nach 6 Monten aber eigentlich nur in den ersten 6 Monaten was. Das bedeutet: Ist ein Fehler an deinem Fahrzeug, muss dir dein Händler innerhalb des ersten halben Jahres beweisen, dass dieser Fehler nicht zur Übergabe schon bestanden hat. Das wird er nicht können. Also bleibt er auf der Reparatur sitzen. Nach 6 Monaten müsstest du dem Händler beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bekannt war… ist auch so gut wie unmöglich.
Damit dein Händler sein risiko minimiert, verkauft er dir eine Garantie, in der Hoffnung, falls was auftritt, damit er es über die Garantie abwälzen kann. Händler kalkulieren auch so, dass sie billiger kommen, falls sie dir die Garantie schenken - das ist also keineswegs "nur" eine freundliche Geste mit Entgegenkommen, das ist Risikominimierung.
Zur Garantie ist der Händler nicht verpflichtet.