Hallo,
ich habe letztens,als ich meinen Wagen (8PA,BJ 2006) zur Serviceinspektion hatte, gleich noch das "Audi-Tagfahrlicht" mit codieren lassen.
Nun war ich sehr überrascht,dass hier das TFL so codiert ist,das Standlichter und Nebelscheinwerfer leuchten. Sind ja schon toll aus, aber hab schon einige Mal Lichthupen u.ä. von andren Autofahrern bekommen, weil diese wohl davon genervt waren,oder weil sie dachten ich sei jetzt als Proll unterwegs.lol
Hab nochmal nachgefragt beim Freundlichen: Sie können eh nicht mehr machen,als das über das Testgerät umzucodieren,und hier in D machen sie den Schwedenmodus rein, welcher halt beim Ambition auf NSW und Standlicht codiert ist. Kommt aufs Modell an. Machen können die nicht viel und es ist in jedem Autohasu gleich, die wissen vorher gar nicht,was dann angeht ^^
Da ja Tagfahrlicht in D noch nicht Pflicht ist und somit die Regel bzgl Nebelscheinwerfer am Tag und bei guter Sicht nicht erlaubt sind nach StVO,kann es schon sein,dass die Polizei mich anhält,aber wenn ich den Audischriebs dann zeige,weiss die Polizei wohl Bescheid und ich komm heil davon.
Was denkt ihr darüber?
Viele Grüße
Audistef
PS: Da ich grundsätzlich immer mit Licht fahre,war mir das TFL eben ein willkommenes Feature, aber weniger Energieverbrauch hab ich jetzt auch nicht,da die NSW ja auch 55W-Birnen sind.Also bringen tut es nicht wirklich was ^^
§ 17 Abs. 3 StVO
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Standlicht alleine oder NSW alleine = verboten ist mir klar,
bei schlechter Sicht mit NSW ist mir auch klar,
aber in der AutoBild stand mal drin das man am Tag mit Standlicht und NSW fahren darf, hab den Artikel ausgeschnitten gehabt und ins Auto getan für alle fälle, fuhr da noch mein Golf 3 Cab, muss mal gucken ob ich es noch finde.
Hier der ganze Absatz der StVo § 17 Abs. 3 StVO
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Absatz 3 sagt aus, das bei dichten Nebel wo Abblendlicht und Fernlicht die Sicht sogar behindern, es erlaubt ist mit Standlicht und Nebelscheinwerfer zu fahren. Jedoch im normalen Verkehr ohne diesen starken Nebel ist es nicht erlaubt.
Da hat die Autobild also wieder mal Halbwahrheiten verbreitet. Das ganze ist kein Freifahrschein für die Benutzung von Nebelscheinwerfern, wenn keine Sichtbehinderungen bestehen.
Edit: Da war Raoul wohl schneller
Mit etwas gesundem Menschenverstand kann man sich das aber auch denken… warum sollten Nebler allein verboten sein, aber Nebler in Verbindung mit Standlicht wieder erlaubt sein? Das verringert die Blendung des Gegenverkehrs ja ned wirklich
Naja, in dem § 17 Abs. 3 StVO geht es schon wie Raoul sagt nur in Verbindung mit der Witterung… Das geht aus dem Artikel von Autobild nicht hervor, weil da von Fahrlicht die Rede ist und kein Bezug zur Witterung dabei steht. Blöd wenn man sowas liest, aber das erste ist wohl richtig, nehm alles zurück
Richtig, das ist auch ganz einfach zu begründen, weil wenn die Sicht schon so schlecht ist, dass man unbedingt NSW braucht, dann ist auch mindestens das Abblendlicht notwendig.
Schade das ich vor 14 tagen den Bericht von Autoblöd nicht dabei hatte… mich hamm se… ja, steinigt mich g, angehalten weil ich mit Standlicht und Nebler rumgurkte…
Also so viel ich weiß, kann man die Nebelscheinwerfer auch gedimmt als Tagfahrlicht programmieren lassen. Ich hatte deswegen mal im Audi Zentrum nachgefragt. Damit hätte man ja dann auch einen geringeren Stromverbrauch und man blendet den Gegenverkehr nicht mehr. Von mit leuchtendem Standlicht hatte der nette Herr da nichts gesagt und auch nichts davon, dass das eigentlich verboten ist.
Weiterhin gibt es doch auch die Möglichkeit die Hauptscheinwerfer (ohne Rücklicht, Standlicht etc.) mit der Zündung sozusagen als Tagfahrlicht einzuschalten.
Bzgl Standlicht: Ausnahme: Anstelle des Abblendlichts darf es zusammen mit zwei Nebelscheinwerfern eingesetzt werden.
Ist wirklich etwas dumm formuliert. Was AutoBild sagen wollte ist, dass wenn die Voraussetzungen für ein legales betreiben der NSW vorliegen, (also starke Sichtbehinderung, aber nicht unter 50 m Sicht, das gilt nur für hinten)dann kann man nur mit NSW + Standlicht fahren, dh man muss nicht NSW + Abblendlicht fahren… aber Sichtbehinderung brauchste immer, also nix erlaubt mit TFL und Nebels.
Hmm… Also seid ihr alle der Meinung, dass es definitiv verboten ist, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden - egal ob mit voller Helligkeit oder gedimmt? Dann frage ich mich jetzt aber echt, wieso so etwas überhaupt programmierbar ist und wieso das Audi Zentrum so etwas anbietet. Wenn ich jetzt ahnungsloser Audi-Fahrer bin, der nette Kundendienstmitarbeiter bietet mir das an und ich denke mir damit die Sicherheit zu erhöhen, dann ist das ja ein echt böses Erwachen, wenn man dann doch mal von der „Rennleitung“ angehalten wird.
Was ist denn nun jetzt eigentlich wirklich erlaubt? Wie sind den Tagfahrlichter nach StVZO definiert? Wie müssen sie sein und wie dürfen sie nicht sein?
Also wenn die Dir das angeboten haben würde ich mich beim Autohaus beschweren und darauf bestehen das es rückgängig gemacht wird.
Wenn Du zu denen gegangen bist und wolltest es so kannst Du ja nicht so unwissend sein weil Du die Funktion kennst.
Man kann ja noch mehr Sachen codieren die in Deutschland nicht erlaubgt sind bspw. Sitzplatzerkennung deaktivieren, Blinker auf US Modus usw.
Die Autos werden ja nicht nur für den deutschen Markt gebaut.
In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden deshalb bestizen die Steuergeräte eben die ganzen Funktionen. Gibt ja nicht für jedes Land ein eigenes Steuergerät.
Wenn Dich mal die Renneitung anhält kann man nur sagen Unwissenheit schützt nicht. Wer ein Fahrzeug führen kann/darf sollte auch in der Lage sein sich über StVO und StVZO zu informieren.
Die Leute kennen komischerweise immer die neuesten Modelle eines Herstellers aber nie neue Regeln wo ich mich jetzt frage was wichtiger ist.
Nein, keine Angst, ich habe mir das nicht programmieren lassen. Die NSW als Tagfahrlicht zu nutzen, sieht eh doof aus. Mir wurde es aber angeboten. Ebenso kann man sich (nur) die Hauptscheinwerfer so programmieren lassen, dass sie mit der Zündung angehen.
Ich finde es nur komisch, dass einem so etwas angeboten wird, obwohl es hier verboten ist. Das müssten die Leute doch eigentlich wissen, oder?
So eine Umcodierung kostet übrigens so um die 35,- Euro. Ganz schön teuer für ein paar "Klicks" am Diagnose-Computer.
Folgende Frage, ist es möglich die Standlicht Lampen vorne!, so zu codieren das diese alleine leuchten (ohne Heck und Nummernschild), sobald das Auto gestartet wird, sprich der
Lichtschalter ist auf dem Zustand "aus" und die Zündung ist an.