[8P] Frontscheibe & aufkleber,was ist erlaubt?

hey leute,

hätte mal wieder ne frage,hab die SUCHfunktion schon benutzt aber nix passendes dazu gefunden

und zwar möchte ich gerne meine frontscheibe etwas bekleben,weil die heckscheibe ja viele haben & die frontscheibe fast keiner (kann natürlich auch daran liegen das es nicht erlaubt ist^^)


hab ein wenig mit photoshop gespielt,so oder so ähnlich sollte das aussehen

ist das erlaubt? [max. 20cm in die scheibe]
oder bekomme ich da schwierigkeiten?

also du darfst definitiv nicht die Plakette überkleben! (ist bei deinem Bild so via PS)
und du möchtest nur wissen ob das erlaubt ist und nicht unsere Meinung hören? Weil das geht garnicht, damit ruinierst du dein schönes Auto :dagegen:
Aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten :slight_smile:

Hi…

also grundsätzlich:

Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).

Was du dir vorstellst:

Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben [/b] (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"

Fazit:
Was du dir vorstellst: No WAY!!
Du kannst den so genannten Blendkeil im oberen Teil deiner Scheibe machen. Hir gilt das bei "grundsätzliches" beschriebene!

Grüße
Flo

Ergänzung bzw. einfacher dargestellt:

Verboten ist …
… jeder Aufkleber, wenn er größer als 0,1 m² groß ist
… wenn die beklebte Fläche größer als 25% der Scheibenfläche ist
… wenn Aufkleber im direkten oder auch indirekten Sichtbereich des Fahrers sind.

Direktes Sichtfeld = Sicht auf die Straße
Indireketes Sichtfeld ist oberer & unterer Rand der Scheibe

Also könnte ich es wenn dann nur im oberen "scheibenkeilbereich" anbringen

Danke für die info's dann klebe ich sie auf die heckscheibe :slight_smile:

Sieht sowieso schrecklich aus.

Such dir einen Aufkleber von denen aus, dann passt das.
Weniger ist mehr! :freddy:

pedobär

darf ich den eig die plakette wegmachen ?

Na klar, ist ja keine Pflicht.

Ne ne. Wenn du in einer größeren Stadt (bzw. Stadt mit Umweltzone) ohne unterwegs bist wird es verdammt teuer! Fahrzeuge ohne sind nämlich Fahrzeuge, die nichteinmal die rote bekommen haben!

Das ist ja ne andere Sache, aber man muß keine Plakette haben. Ich hab auch keine, mit sowas verschandel ich mir doch nicht mein Auto.

Naja… wenn man ein Landei ist :biggrin:
Wollte nur sagen, dass es nicht empfehlenswert ist ohne Plakette in die Stadt zu fahren.

Gruß

Klar, so ein kleiner grüne Aufkleber versaut das ganze Auto! Vorallem weil eig fast jeder so einen hat :rolleyes:
Ich hab lieber ne grüne Plakette anstatt son Stickeralbum an der Scheibe

ich habe grad etwas gegoogelt, und diesen Beitrag gefunden:

das ist soweit nicht ganz richtig ich habe zb. meinen aufkleber vom tüv rheinland eintragen lassen da es auch stress gab… die bestimmung ist so die front scheibe darf auf eine fläche von 0,1m² beklebt sein allerding von der sicht richtung ders fahres muss ein winkel von 15C° eingehalten werden also einfach sitz hoch stellen und nicht im ligen fahren somit habt ihr den sicht winkel von 15C° eingehalten und weniger wie eine fläche von 0,1m² beklebt… auf gut deutsch die können euch nix…
gruß Blackangel

Quelle: !!! Aufkleber auf Frontscheibe verboten !!! - golf3.de

finde aber keine Bestätigung dessen im Netz. Hat davon schonmal jemand was gehört?